# taz.de -- Entscheidung vom Bundesfinanzhof: Soli ist nicht verfassungswidrig | |
> Der Bundesfinanzhof hält den Solidaritätszuschlag in seiner seit 2020 | |
> geltenden Form für rechtmäßig. Ein Paar aus Bayern hatte dagegen geklagt. | |
Bild: Verstößt laut Bundesfinanzhof nicht gegen das Gesetz: der Solidaritäts… | |
MÜNCHEN dpa | Der Bundesfinanzhof (BFH) hält den Solidaritätszuschlag in | |
der seit 2020 geltenden Form nicht für verfassungswidrig. Das urteilte das | |
höchste deutsche Steuergericht am Montag in München. Damit kann [1][die | |
Bundesregierung] weiter jährliche Soli-Einnahmen in zweistelliger | |
Milliardenhöhe einplanen. | |
Hätte der Bundesfinanzhof den Zuschlag für verfassungswidrig gehalten, | |
hätte sich das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe damit befassen müssen. | |
Eine Vorlage des Falls beim Bundesverfassungsgericht sei aber nicht | |
geboten, entschied nun der Bundesfinanzhof. | |
Das klagende Ehepaar aus Aschaffenburg hatte mit Unterstützung des Bunds | |
der Steuerzahler die Vorlage an das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe | |
gefordert. | |
„Im vorliegenden Fall ist das Gericht nicht von der Verfassungswidrigkeit | |
des Solidaritätszuschlags für die Jahre 2020 und 2021 überzeugt“, sagte | |
BFH-Präsident Hans-Josef Thesling – gegen die Steuerbescheide dieser beiden | |
Jahr richtete sich die Klage. Bloße Zweifel rechtfertigten keine Vorlage an | |
das Bundesverfassungsgericht. Laut Urteil hat der Bund schlüssig dargelegt, | |
dass die Wiedervereinigung weiter erhöhten Finanzbedarf verursacht, auch | |
wenn die früheren Solidarpakte zur Finanzierung der Einheitslasten | |
ausgelaufen sind. | |
Der Bund hatte laut BFH zuletzt elf Milliarden Euro jährlich mit der | |
mittlerweile noch von Besserverdienern und Unternehmen bezahlten Abgabe | |
eingenommen. Kläger und Steuerzahlerbund argumentierten, dass der | |
Solidaritätszuschlag in doppelter Hinsicht verfassungswidrig sei. | |
Die Klage berief sich darauf, dass der ursprüngliche Zweck des Soli | |
entfallen sei: Die Abgabe diente zur Finanzierung des Ende 2019 | |
ausgelaufenen Solidarpakts II, mit dem der Aufbau der Infrastruktur in | |
Ostdeutschland finanziert werden sollte. Dem folgte der Bundesfinanzhof | |
jedoch nicht: Die Bundesregierung darf den Solidaritätszuschlag wegen des | |
erhöhten Finanzbedarfs für die Einheit demnach weiter erheben, auch wenn es | |
keinen Solidarpakt mehr gibt. „Eine Ergänzungsabgabe muss nicht von | |
vornherein befristet oder für einen kurzen Zeitraum erhoben werden“, sagte | |
Thesling. | |
Darüber hinaus warfen Steuerzahlerbund und Kläger dem Bund einen Verstoß | |
gegen den Gleichheitsgrundsatz des Grundgesetzes vor, weil nur noch eine | |
kleine Minderheit der Steuerzahler die Abgabe zahlen muss, die große | |
Mehrheit jedoch nicht. | |
Im Gesetz zur Rückführung des Solidaritätsausgleichs aus dem Jahr 2019 | |
beschloss die damalige Große Koalition, dass Besserverdiener – die oberen | |
zehn Prozent der Einkommen – den Zuschlag weiter zahlen müssen, die übrigen | |
90 Prozent wurden ausgenommen. Der Steuerzahlerbund kritisiert den | |
Solidaritätszuschlag deswegen als eine durch die Hintertür eingeführte | |
Reichensteuer. Auch in dieser Hinsicht folgte der BFH der Klage jedoch | |
nicht. | |
Zumindest stillschweigend wurde die Klage von Bundesfinanzminister | |
[2][Christian Lindner (FDP) unterstützt], der den Soli abschaffen will. Das | |
Ministerium war dem Verfahren vor dem Bundesfinanzhof ursprünglich | |
beigetreten. Das ist in Fällen üblich, in denen das Ministerium eine Klage | |
zurückweist. Lindner hatte das jedoch rückgängig gemacht, das | |
Finanzministerium ist an dem Soli-Verfahren nicht mehr beteiligt. | |
30 Jan 2023 | |
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