| # taz.de -- Entscheidung vom Bundesfinanzhof: Soli ist nicht verfassungswidrig | |
| > Der Bundesfinanzhof hält den Solidaritätszuschlag in seiner seit 2020 | |
| > geltenden Form für rechtmäßig. Ein Paar aus Bayern hatte dagegen geklagt. | |
| Bild: Verstößt laut Bundesfinanzhof nicht gegen das Gesetz: der Solidaritäts… | |
| München dpa | Der Bundesfinanzhof (BFH) hält den Solidaritätszuschlag in | |
| der seit 2020 geltenden Form nicht für verfassungswidrig. Das urteilte das | |
| höchste deutsche Steuergericht am Montag in München. Damit kann [1][die | |
| Bundesregierung] weiter jährliche Soli-Einnahmen in zweistelliger | |
| Milliardenhöhe einplanen. | |
| Hätte der Bundesfinanzhof den Zuschlag für verfassungswidrig gehalten, | |
| hätte sich das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe damit befassen müssen. | |
| Eine Vorlage des Falls beim Bundesverfassungsgericht sei aber nicht | |
| geboten, entschied nun der Bundesfinanzhof. | |
| Das klagende Ehepaar aus Aschaffenburg hatte mit Unterstützung des Bunds | |
| der Steuerzahler die Vorlage an das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe | |
| gefordert. | |
| „Im vorliegenden Fall ist das Gericht nicht von der Verfassungswidrigkeit | |
| des Solidaritätszuschlags für die Jahre 2020 und 2021 überzeugt“, sagte | |
| BFH-Präsident Hans-Josef Thesling – gegen die Steuerbescheide dieser beiden | |
| Jahr richtete sich die Klage. Bloße Zweifel rechtfertigten keine Vorlage an | |
| das Bundesverfassungsgericht. Laut Urteil hat der Bund schlüssig dargelegt, | |
| dass die Wiedervereinigung weiter erhöhten Finanzbedarf verursacht, auch | |
| wenn die früheren Solidarpakte zur Finanzierung der Einheitslasten | |
| ausgelaufen sind. | |
| Der Bund hatte laut BFH zuletzt elf Milliarden Euro jährlich mit der | |
| mittlerweile noch von Besserverdienern und Unternehmen bezahlten Abgabe | |
| eingenommen. Kläger und Steuerzahlerbund argumentierten, dass der | |
| Solidaritätszuschlag in doppelter Hinsicht verfassungswidrig sei. | |
| Die Klage berief sich darauf, dass der ursprüngliche Zweck des Soli | |
| entfallen sei: Die Abgabe diente zur Finanzierung des Ende 2019 | |
| ausgelaufenen Solidarpakts II, mit dem der Aufbau der Infrastruktur in | |
| Ostdeutschland finanziert werden sollte. Dem folgte der Bundesfinanzhof | |
| jedoch nicht: Die Bundesregierung darf den Solidaritätszuschlag wegen des | |
| erhöhten Finanzbedarfs für die Einheit demnach weiter erheben, auch wenn es | |
| keinen Solidarpakt mehr gibt. „Eine Ergänzungsabgabe muss nicht von | |
| vornherein befristet oder für einen kurzen Zeitraum erhoben werden“, sagte | |
| Thesling. | |
| Darüber hinaus warfen Steuerzahlerbund und Kläger dem Bund einen Verstoß | |
| gegen den Gleichheitsgrundsatz des Grundgesetzes vor, weil nur noch eine | |
| kleine Minderheit der Steuerzahler die Abgabe zahlen muss, die große | |
| Mehrheit jedoch nicht. | |
| Im Gesetz zur Rückführung des Solidaritätsausgleichs aus dem Jahr 2019 | |
| beschloss die damalige Große Koalition, dass Besserverdiener – die oberen | |
| zehn Prozent der Einkommen – den Zuschlag weiter zahlen müssen, die übrigen | |
| 90 Prozent wurden ausgenommen. Der Steuerzahlerbund kritisiert den | |
| Solidaritätszuschlag deswegen als eine durch die Hintertür eingeführte | |
| Reichensteuer. Auch in dieser Hinsicht folgte der BFH der Klage jedoch | |
| nicht. | |
| Zumindest stillschweigend wurde die Klage von Bundesfinanzminister | |
| [2][Christian Lindner (FDP) unterstützt], der den Soli abschaffen will. Das | |
| Ministerium war dem Verfahren vor dem Bundesfinanzhof ursprünglich | |
| beigetreten. Das ist in Fällen üblich, in denen das Ministerium eine Klage | |
| zurückweist. Lindner hatte das jedoch rückgängig gemacht, das | |
| Finanzministerium ist an dem Soli-Verfahren nicht mehr beteiligt. | |
| 30 Jan 2023 | |
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