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# taz.de -- Asyl für Iraner*innen: Kein bisschen besser geschützt
> Das iranische Regime geht brutal gegen die Protestierenden im Land vor.
> Auf deutsche Asylentscheidungen hat das bisher offenbar keinen Einfluss.
Bild: Demonstration in Solidarität mit den Frauen in Iran im November in Berlin
Berlin taz | Zwei Menschen ließ das iranische Regime bereits hinrichten,
die sich an den Protesten nach dem gewaltsamen Tod der Kurdin Jina Mahsa
Amini im September beteiligt hatten. Viele weitere sind [1][zum Tode
verurteilt]. Auf die Entscheidungen über Asylanträge von Iraner*innen
hat das bisher keinen Einfluss. Das belegen Antworten der Bundesregierung
auf eine Kleine Anfrage der Linksfraktion, die der taz vorliegen.
Das Bundesinnenministerium (BMI) erklärt darin, auf Grundlage des neuen
Lageberichts aus dem Auswärtigen Amt von Ende November überarbeite das
Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (Bamf) derzeit seine „internen
Herkunftsleitsätze Iran“. Um ein „umfassendes Lagebild zu erhalten“,
beobachte das Bamf zudem „fortlaufend die allgemeine Entwicklung im Land
und wertet zusätzlich eigenständig Daten und Quellen aus“, so das BMI.
Handlungsbedarf hat das Bamf daraus bisher offenbar keinen abgeleitet: Die
bereinigte Schutzquote für Iraner*innen schwankte in den Monaten
September, Oktober und November zwischen 39,3 und 42,3 Prozent. Sie lag
damit sogar etwas niedriger als im Durchschnitt der ersten elf Monate des
Jahres 2022 (44,7 Prozent).
„In Anbetracht des Charakters des Regimes im Iran sind die aktuellen
Schutzquoten viel zu gering“, kritisiert Clara Bünger, fluchtpolitische
Sprecherin der Linksfraktion im Bundestag. Bünger hatte die Kleine Anfrage
gestellt, in der es neben Asylentscheidungen vor allem um die
[2][Bedrohungslage in Deutschland lebender Exil-Iraner*innen ging], über
welche die taz diese Woche berichtete hatte.
Bünger zufolge habe das Bamf noch im Oktober 2022 in der Begründung eines
ablehnenden Asylbescheids erklärt, „geringfügigste Aktivitäten“ wie das
Mithelfen bei Demonstrationen für eine kurdische Organisation im Iran
seien kein Asylgrund, da sie keine verfolgungsrelevanten „Eingriffe“
seitens des Regimes nach sich ziehen würden. „Dass etwas, [3][was im Iran
für ein Todesurteil reicht], in Deutschland kein Asylgrund ist, kann man
niemandem erklären“, so Bünger.
Dem BMI zufolge hat Bayern im Oktober noch eine Person in den Iran
abgeschoben. „Spätestens seit Beginn der Proteste im Iran ist deutlich
geworden, dass jede Abschiebung in den Iran eine konkrete Lebensgefahr für
die Betroffenen bedeutet“, kritisiert Bünger. Zumindest vorübergehend wird
es dazu nicht mehr kommen: Im Dezember einigten sich die Länder auf der
Innenministerkonferenz darauf, vorerst keine Menschen mehr in den Iran
abzuschieben – mit Ausnahmen für Gefährder*innen und Täter*innen
schwerer Straftaten. Ein formaler Abschiebestopp, wie ihn die SPD-Länder
gefordert hatten, ist das allerdings nicht.
6 Jan 2023
## LINKS
[1] /Todesurteile-des-Mullah-Regimes/!5900498
[2] /Irans-Geheimdienste-in-Deutschland/!5903805
[3] /Zweite-Hinrichtung/!5902437
## AUTOREN
Dinah Riese
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Die Linke
Schwerpunkt Flucht
Asylsuchende
Abschiebung
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Proteste in Iran
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wochentaz
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