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# taz.de -- Instrumentalisierung von Geflüchteten: Keine Aufweichung des EU-As…
> Die EU-Kommission wollte das Asylrecht verschärfen, damit Flüchtende
> nicht als Druckmittel eingesetzt werden. Doch der Vorstoß ist
> gescheitert.
Bild: Hier besteht schonmal kein Durchkommen für Asylbewerber: Der Polnische G…
Berlin taz | Die EU-Kommission ist mit einem Vorschlag zur Verschärfung des
Asylrechts gescheitert. Die sogenannte Instrumentalisierungsverordnung
wurde von einer Reihe von Mitgliedsstaaten, angeführt von Deutschland,
abgelehnt. Die tschechische Ratspräsidentschaft verzichtete deshalb auf
eine Abstimmung bei der am Freitag zu Ende gegangenen Sitzung des Rates der
Justiz- und Innenminister.
Der Kerngedanke des Vorschlags, der vor allem eine Reaktion auf die
[1][Lage an der polnisch-belarussichen Grenze Ende 2021] war, lautete: Wenn
Flüchtende benutzt werden, um einem EU-Staat zu schaden, muss der sich
nicht mehr an das Asylrecht halten.
Unter anderem sollten EU-Staaten mehrere Wochen warten dürfen, bis sie
Asylanträge annehmen. Grenzpunkte hätten geschlossen, Migrant:innen fünf
Monate inhaftiert werden dürfen, ohne dass ein Asylverfahren eröffnet wird.
Dies ist in der EU nicht legal.
Menschenrechtsorganisationen hatten den Vorstoß heftig kritisiert und eine
Ausweitung illegaler Pushbacks befürchtet. Doch die Reform war auch auf
Widerstand in Reihen der EU-Mitgliedsstaaten gestoßen: Einigen ging er zu
weit, anderen, unter anderem Polen und Ungarn, nicht weit genug.
Schon 2021 hatte Polen eine frühere Version der vorgeschlagenen Verordnung,
die zunächst nur für Polen, Lettland und Litauen gelten sollte, als
„kontraproduktiv“ zurückgewiesen, weil darin weiter eine Prüfung von
Asylanträgen vorgesehen war. Asylverfahren müssten stattdessen gänzlich
eingestellt werden, sagte Polens EU-Botschafter damals.
Die aktuelle tschechische Ratspräsidentschaft hatte sich des Themas zuletzt
angenommen und versucht, einen Kompromiss zu formulieren. Der kam vor allem
den osteuropäischen Ländern entgegen: Er sah vor, dass betroffene Staaten
wie Polen sehr viel leichter einen „Instrumentalisierungsfall“ ausrufen
können und Rat und Kommission weniger Spielräume bei einer Prüfung hätten.
## Auch Ungarn lehnte den Kompromiss ab
Noch vor Beginn des EU-Innenministertreffens hatte sich die
Ratspräsidentschaft ihren Kompromiss am Mittwoch vom Rat der Ständigen
Vertreter der Mitgliedstaaten absegnen lassen wollen. Polen ließ sich dem
Vernehmen nach erweichen, für den Kompromiss zu stimmen. Doch Ungarn blieb
hart und lehnte den Kompromiss ab.
Auch versperrten sich Deutschland, Spanien, Portugal, Belgien und Luxemburg
dem Vorschlag, allerdings anders als Ungarn wegen menschenrechtlicher
Bedenken. Eine öffentliche Stellungnahme gab es dazu zunächst nicht – aus
Rücksicht auf die tschechische Ratspräsidentschaft, wie es aus Brüsseler
Kreisen hieß.
Der europäische Flüchtlingsrat ECRE begrüßte die Ablehnung. Die Verordnung
sei „der schlechteste in einer Reihe von schlechten Gesetzesvorschlägen der
Europäischen Kommission zum Thema Asyl“ gewesen.
9 Dec 2022
## LINKS
[1] /Tote-an-polnisch-belarussischer-Grenze/!5802600
## AUTOREN
Christian Jakob
## TAGS
Europäische Kommission
Asylrecht
Belarus
Schwerpunkt Flucht
GNS
Frontex
EU-Grenzpolitik
Spanien
Schwerpunkt Krieg in der Ukraine
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