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# taz.de -- Plan der Innenministerkonferenz: Vorratsdatenzoff ohne Ende
> Die Innenminister wollen die Vorratsdatenspeicherung. Justizminister
> Buschmann hält dagegen. Der Streit entzweit selbst Landesregierungen.
Bild: Faeser will weiter die Vorratsdatenspeicherung – und bekommt nun Unters…
BERLIN taz | Seit mehr als 15 Jahren wird [1][über die
Vorratsdatenspeicherung gestritten], nun steht ein weiterer Vorstoß bevor.
Wenn ab Mittwoch die halbjährliche
[2][Innenminister:innenkonferenz (IMK)] tagt, wird am Ende wohl
die erneute Forderung nach Wiedereinführung der Massenspeicherung stehen.
Nach taz-Informationen wird dafür in einer Beschlussvorlage die „Nutzung
verbleibender Spielräume“ eingefordert.
Der Vorstoß kommt von den Unions-Innenminister:innen, aber auch etliche der
SPD unterstützen ihn, ebenso wie Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD).
Erst im September hatte der Europäische Gerichtshof (EuGH) die
Vorratsdatenspeicherung in Deutschland eigentlich [3][für rechtswidrig
erklärt]. Die anlasslose Speicherung nur von IP-Adressen für Ermittlungen
gegen schwere Kriminalität erklärte er indes für vertretbar. Eine Ausnahme,
die Faeser sofort einforderte – und nun auch die Innenminister:innen.
Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) lehnt das aber ebenso wie die
Grünen weiterhin vehement ab – beide plädieren stattdessen für das
[4][Quick-Freeze-Verfahren], bei dem Daten nicht anlasslos, sondern erst
nach einem Anfangsverdacht auf eine schwere Straftat und nur von konkret
verdächtigten Nutzer:innen erfasst werden.
Auf der IMK aber wollen die Innenminister:innen nun noch mal Druck
aufbauen. „Das EuGH-Urteil lässt große Spielräume, die es auszuschöpfen
gilt“, sagte NRW-Innenminister Herbert Reul (CDU) der taz. „Insbesondere
bei der Bekämpfung von Kindesmissbrauch ist die Einführung des
Quick-Freeze-Verfahrens keine Alternative zur Speicherung von IP-Adressen
und kann diese allenfalls ergänzen.“
## Auch SPD-Innenminister sind fürs Speichern
Auch Joachim Herrmann (CSU), Bayerns Innenminister und IMK-Gastgeber,
verweist auf Kindesmissbrauchsfälle, bei denen Ermittlungen „häufig an der
unzureichenden oder fehlenden Speicherung von Verbindungsdaten scheitern“.
Es brauche daher „umgehend eine gesetzliche Neuregelung, welche die vom
EuGH aufgezeigten Spielräume konsequent ausnutzt“. Hier erwarte er eine
„große Einigkeit im Kreise der Innenminister“.
Und tatsächlich unterstützt etwa auch Niedersachsens SPD-Innenminister
Boris Pistorius den Vorstoß. Verkehrsdaten seien „ein überragend wichtiger
Ermittlungsansatz“, erklärte er zuletzt. Die Sicherheitsbehörden müssten in
einer digitalen Welt „mit Kriminellen Schritt halten“ und die
EuGH-Spielräume „schnellstmöglich nutzen“.
## Justizministerkonferenz plädierte für Quick Freeze
Faeser zeigte sich zuletzt „[5][optimistisch]“, sich mit Buschmann zu
einigen. Bisher ist aber weiter völlig offen, wie das aussehen soll. Der
FDP-Mann jedenfalls bleibt bei seinem Veto. Und er bekam zuletzt
Unterstützung von den Justizminister:innen der Länder. Die
beschlossen mit knapper Mehrheit von 9 zu 7 ihre Unterstützung für das
Quick-Freeze-Verfahren, für das Buschmann [6][bereits einen Gesetzentwurf
vorlegte]. Dieses sei eine „grundrechtsschonende und verfassungskonforme
Lösung“, hielten sie in einer Erklärung fest. Unter den
Justizminister:innen sind auch vier Grüne, zwei Linke und ein
FDP-Mann. Buschmann pries das Votum als „wichtiges Signal“.
Der Streit zieht sich inzwischen auch quer durch Landesregierungen. So
forderten am Montag Hessens Innenminister Peter Beuth und Justizminister
Roman Poseck, beide CDU, vehement die Speicherung von IP-Adressen ein. Es
sei eine „Schande“, dass Ermittlern dieses „wichtigste Ermittlungswerkzeu…
verwehrt sei, so Beuth. Jedes weitere Zögern „verlängert das Leid
Unschuldiger“, die Bundesinnenministerin müsse hier „endlich“ handeln. D…
mitregierenden Grünen reagierten pikiert. Das sei nicht die Meinung der
Koalition und ein „befremdliches“ Vorgehen der CDU, konterte Fraktionschef
Mathias Wagner prompt.
Auch die Grünen im Bund halten dagegen. Natürlich könne man als
Innenminister:innen „seit 16 Jahren gleichlautende Beschlüsse fassen,
ohne genau darzulegen, wie es verfassungsrechtlich denn konkret gehen
soll“, sagte Grünen-Fraktionsvize Konstantin von Notz der taz. Der Arbeit
und Rechtssicherheit der Ermittler:innen diene das aber nicht. „Wir
brauchen endlich zielgerichtete und damit auch verfassungskonforme
Ermittlungsinstrumente“, forderte von Notz. Darauf hätten die
Justizminister:innen „völlig zu Recht“ hingewiesen.
Das Quick-Freeze-Verfahren reicht aber auch Sozialdemokrat:innen
nicht. Für Faeser kann dieses höchstens eine Ergänzung sein. Und auch
Pistorius erklärte, Quick Freeze sei nicht ausreichend. „Denn oftmals sind
die Daten dann schon gelöscht“. Die Debatte um die Vorratsdatenspeicherung
geht also in eine neue Runde.
30 Nov 2022
## LINKS
[1] /Nach-dem-EuGH-Urteil/!5882948
[2] /Vor-der-Innenministerkonferenz/!5895271
[3] /Die-Erklaerung/!5881410
[4] /Vorratsdatenspeicherung-in-Deutschland/!5890806
[5] /Herbsttagung-des-Bundeskriminalamtes/!5892358
[6] /Vorratsdatenspeicherung-in-Deutschland/!5890806
## AUTOREN
Konrad Litschko
## TAGS
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Schwerpunkt Klimawandel
Nancy Faeser
Bundesamt für Verfassungsschutz
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