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# taz.de -- Mögliche Wahlwiederholung in Berlin: Und noch eine Krise
> Auch wenn die Entscheidung noch nicht final gefallen ist: Seit der
> Anhörung des Verfassungsgerichts am Mittwoch ist Berlin wieder im
> Wahlkampf.
Bild: Ungewisse Zukunft: Franziska Giffey im Dezember 2021 nach ihrer Wahl zur …
Der Zeitpunkt könnte viel schlechter nicht sein. Krisen von Pandemie bis
[1][Energieknappheit] bestimmen den Alltag vieler Bürger*innen, und am
Mittwoch hat der Berliner Verfassungsgerichtshof zudem mitgeteilt, dass
[2][die Wahlen zum Abgeordnetenhaus und zu den Bezirksparlamenten wohl
wiederholt werden] müssen – weil sie nicht den verfassungsmäßigen Vorgaben
entsprachen. Sie seien aufgrund vieler Pannen schlicht ungültig. Das
Vertrauen der Berliner*innen sei daher – zurecht – erschüttert, so das
Gericht.
Jenseits des Hohns, der sich nun mal wieder auf die Hauptstadt, ihre
Politiker*innen und ihre Verwaltung ergießen wird, die nichts gebacken
kriege: Für die Stimmung in der Bevölkerung insgesamt vor diesem politisch
und ökonomisch schwierigen Herbst und Winter ist das brandgefährlich.
Zusammen mit Ängsten wegen der vielen Krisen kann dies eine diffuse
Abwehrhaltung gegen „die da oben“ befeuern und rechten Kräften Auftrieb
geben. Italien lässt grüßen.
Auch wenn das Verfassungsgericht am Mittwoch noch keine finale Entscheidung
verkündet hat: Hinter die umfassende Klatsche für die Senatsinnenverwaltung
kann es kaum mehr zurück – und will es offenbar auch gar nicht. „An der ein
oder anderen Stelle“ könne es noch Änderungen geben, hat
Gerichtspräsidentin Ludgera Selting gleich zu Beginn gesagt. Und dann dem
einstigen Innensenator Andreas Geisel (SPD), seiner Verwaltung und der
Landeswahlleitung die Leviten gelesen.
Beziehungsweise gerechnet: Akribisch führte sie auf, dass mit
mathematischen Grundkenntnissen aus Klasse vier jedem Beteiligten schon
während der Vorbereitung hätte klar sein müssen, dass diese Wahl keinen
verfassungsmäßigen Ansprüchen genügen würde. Warnsignale habe es gegeben,
aber sie seien ignoriert worden.
Die jetzt bekannt gewordenen Pannen seien wiederum „nur die Spitze des
Eisbergs“, betonte die Richterin und [3][folgte damit der
Schlussfolgerung,] die schon eine von Geisel selbst beauftragte Kommission
gezogen hatte: Die Fehler waren struktuelle Fehler, ihr Umfang wird nie
ganz aufgeklärt werden. Trotzdem hatte die Innenverwaltung unter Geisels
Nachfolgerin Iris Spranger (SPD) darauf beharrt, dass es sich nur um Fehler
im Detail handle, die mit einer dezenten Wahlwiederholung in einige
Wahllokalen zu beheben sei.
## Neuwahlen könnte es schon im Februar geben
Nun ist das Debakel da. Berlin ist – egal wie lange die finale Entscheidung
des Gerichts noch auf sich warten lässt, Zeit ist bis kurz vor Jahresende –
wieder im Wahlkampf, und es ist fraglich, ob Andreas Geisel, inzwischen
Bausenator, in diesem noch eine relevante Rolle spielen kann. Berlin darf
sich im Februar oder März auf erneute Wahlen einstellen.
Auch die Zukunft von Regierungschefin Franziska Giffey (SPD) ist seit
Mittwoch ungewiss. [4][Laut Umfragen liegt ihre Partei klar unter den
Ergebnis vom September 2021], würde derzeit nur drittstärkste Kraft und bei
einer Wahl das Rote Rathaus verlieren. Für die Fliehkräfte im
rot-grün-roten Bündnis bedeuten die Ausführungen des Gerichts Aufwind. Denn
die internen Kritiker*innen im Regierungsbündnis haben sich
insbesondere auf Giffey und Geisel eingeschossen.
Doch wie soll Wahlkampf in diesen Zeiten, in der schwierigsten Krise der
Bundesrepublik seit 1945, funktionieren? Die nächsten Monate werden mit
Krisen und Wahlkampf eine besondere Herausforderung für alle Beteiligten,
wenn Parteiprofilierung nicht auf Kosten der Akzeptanz der Demokratie
insgesamt passieren soll.
28 Sep 2022
## LINKS
[1] /Massnahmen-gegen-Energiekrise/!5878131
[2] /Wahlchaos-in-Berlin/!5884705
[3] /Lehren-aus-dem-Wahlchaos-in-Berlin/!5862605
[4] /SPD-in-Umfrage-auf-Abwaertskurs/!5883431
## AUTOREN
Bert Schulz
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