# taz.de -- Klage gegen Audi: Der Unterstrich bleibt | |
> Beschäftigte bei Audi sollen in schriftlicher Kommunikation gendern. Ein | |
> VW-Mitarbeiter wollte das nicht akzeptieren und klagte dagegen – ohne | |
> Erfolg. | |
Bild: Hat kein Recht, von Sonderzeichen „in Ruhe gelassen“ zu werden: Kläg… | |
BERLIN taz | Kein Erfolg für den Gender-Gegner Alexander B.. Das | |
Landgericht in Ingolstadt hat [1][die Klage des VW-Mitarbeiters] gegen eine | |
Ansprache in geschlechtergerechter Sprache abgewiesen. | |
Er sah seine Persönlichkeitsrechte darin verletzt, dass Kolleg*innen des | |
VW-Tochterunternehmens Audi mit ihm in schriftlicher Kommunikation | |
gegenderte Sprache verwendeten. Die Audi-Beschäftigten folgen damit dem | |
Leitfaden des Unternehmens, der vorsieht, mit Unterstrich zu gendern. Diese | |
Vorgabe gibt es seit März 2021. Audi will damit nach eigenen Angaben ein | |
[2][Zeichen für Gleichberechtigung] setzen und die Vielfalt der | |
Geschlechter besser abbilden. | |
Das Gericht schmetterte die Forderung von Alexander B. nach Unterlassung | |
nun ab, befand am Freitag aber auch, dass der Kläger als VW-Mitarbeiter | |
selbst nicht zum Gendern verpflichtet sei. Der Leitpfaden richte sich | |
explizit nur an Audi-Mitarbeitende. Der Kläger habe aber kein Recht darauf, | |
„in Ruhe gelassen zu werden“, so der Vorsitzende Richter Christoph | |
Hellerbrand. Alexander B. hatte neben der Unterlassung von gegenderten | |
Mails an ihn eine Zahlung von 100.000 Euro bei Verstößen dagegen gefordert. | |
Eine mündliche Verhandlung dazu war im Juni gescheitert. | |
Der Kläger sagte vor Gericht, dass er „weitere Schritte“ nicht ausschließ… | |
um sein Recht durchzusetzen. Er könnte gegen das Urteil in Berufung gehen, | |
dann würde der Fall vor dem Oberlandesgericht München landen. | |
In der Öffentlichkeit hatte der Prozess einige Diskussionen über | |
verpflichtendes Gendern losgelöst. Gendergegner*innen schlugen sich | |
auf die Seite des Klägers und wetterten im Netz. Viele andere sahen die | |
Debatte gelassener, die taz beschreibt den Kläger als [3][„beleidigtes | |
Leberwürstchen“.] Vor Gericht hatte der Kläger betont, dass er nicht gegen | |
das Gendern sei, wenn die Regeln der Grammatik nicht verletzt würden. | |
Bundesweites Interesse gab es an dem Fall auch, weil es das erste Urteil zu | |
einer möglichen Unterlassung von Gendersprache war. Andere Verfahren vor | |
Gericht beschäftigten sich mit dem Thema Gendern sonst, weil sich Menschen | |
durch [4][Formulierungen im generischen Maskulinum] nicht abgebildet | |
fühlten. Große Aufmerksamkeit erhielt zum Beispiel die Klage [5][der nun | |
85-jährigen Marlies Krämer,] die 2018 vor dem Bundesgerichtshof erwirken | |
wollte, dass sie von der [6][Sparkasse nicht als „Kunde“] angesprochen | |
wird. Der Bundesgerichtshofs (BGH) wies ihre Verfassungsbeschwerde 2020 ab, | |
da sie nicht ausreichend begründet war. | |
29 Jul 2022 | |
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## AUTOREN | |
Linda Gerner | |
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