Introduction
Introduction Statistics Contact Development Disclaimer Help
# taz.de -- Gehrhard Schröder: Ex-Kanzler bleibt SPDler
> Die SPD-Schiedskommission lehnt Anträge auf Ausschluss von Gehrhard
> Schröder in vollem Umfang ab. Erledigt ist der heikle Fall damit jedoch
> nicht.
Bild: Viele SPDler*innen wollten den Altkanzler wegen seiner Putin-Nähe aus de…
Karlsruhe taz | Ex-Kanzler Gerhard Schröder hat mit seiner
Russland-freundlichen Haltung [1][nicht gegen Grundsätze und Ordnung der
SPD] verstoßen. Er wird daher nicht ausgeschlossen, ja, er wird nicht
einmal gerügt. Das gab an diesem Montag die Schiedskommission des
SPD-Unterbezirks Region Hannover bekannt. Gegen den Beschluss ist Berufung
möglich. Der neunseitige Beschluss liegt der taz vor.
Nach dem russischen Angriff auf die Ukraine haben 17 Parteigliederungen vom
Ortsverband Bochum-Schmechtingtal bis zum Unterbezirk Würzburg den
Ausschluss des [2][Ex-Parteivorsitzenden und Ex-Bundeskanzlers gefordert.]
Sie warfen Schröder die Verharmlosung des Angriffskrieges, die Freundschaft
zum russischen Präsidenten Wladimir Putin sowie seine Posten in russischen
Energie-Unternehmen wie Gazprom und Rosneft vor.
Die dreiköpfige Schiedskommission unter Vorsitz von Heiger Scholz
(Sozial-Staatssekretär in der niedersächsischen Landesregierung) kam zum
Schluss, dass Schröder weder die Ordnung noch die Grundsätze der Partei
verletzt hat. Auf die Frage, ob Schröders Verhalten der Partei geschadet
hat, kam es dann gar nicht mehr an.
Gleich zu Beginn seiner Entscheidung stellte das Schiedsgericht fest: „Die
SPD ist die deutsche Friedenspartei.“ Mit der Mitgliedschaft in der SPD sei
es daher unvereinbar, den kriegerischen Überfall eines Staates auf einen
anderen zu rechtfertigen. Das habe [3][Schröder aber auch nicht getan], so
die Schiedskommission. Schon am Tag des russischen Einmarsches in die
Ukraine habe Schröder erklärt, die „Sicherheitsinteressen Russlands
rechtfertigen nicht den Einsatz militärischer Mittel“. Auch habe er den
russischen Krieg als „Fehler“ bezeichnet. Es wäre zwar wünschenswert, wenn
Schröder sich deutlicher distanzieren würde. Aber Schröders Äußerungen
stünden nicht so weit außerhalb der Programmatik der SPD, dass die SPD
diese nicht mehr ertragen müsste, so die Schiedsrichter:innen.
Auch Schröders Freundschaft zu Putin verstoße nicht gegen die Grundsätze
der SPD. „Der Bereich der persönlichen Freundschaftsbeziehungen gehört nach
Auffassung der Schiedskommission zum höchstpersönlichen Bereich der
Lebensgestaltung, so unverständlich oder wenig nachvollziehbar diese aus
sozialdemokratischer Sicht auch sind.“ Zur bloßen Freundschaft müsse
deshalb weiteres hinzukommen, um von einer Verletzung der Parteigrundsätze
auszugehen, etwa dass Schröder den russischen Präsidenten in seinem
kriegerischen Denken bestärkt. Derartiges sei aber „nicht erkennbar“, so
das Schiedsgericht.
## „Wünschenswerter“ Rückzug
Schließlich beanstandete die Schiedskommission auch nicht Schröders gut
bezahlte Mitarbeit in den Gremien russischer Energieunternehmen. Im Mai
hatte Schröder zwar angekündigt, seinen Aufsichtsratsposten bei Rosneft
niederzulegen, die Schiedskommission stellte jedoch fest, dass Schröder
laut seiner eigenen LinkedIn-Seite den Rückzug zum Zeitpunkt der mündlichen
Verhandlung Mitte Juli noch nicht vollzogen hatte. Es wäre zwar
„wünschenswert“ gewesen, so die Schiedskommission, dass Schröder sich aus
solchen Gremien zurückzieht, er sei hierzu als Sozialdemokrat aber nicht
verpflichtet. Üblicherweise könne die Parteiordnung nur durch aktives
Verhalten verletzt werden, nicht durch bloßes Unterlassen. Schröder habe
insofern auch keine „Garantenstellung“ und auch keine allgemeine
„Schadensvermeidungspflicht“. Schröder treffe deshalb keine Pflicht, sich
von den russischen Unternehmen zu distanzieren.
Die Schiedskommission traf ihre Entscheidung aufgrund einer mündlichen
Verhandlung Mitte Juli, bei der 14 der antragstellenden 17 SPD-Gliederungen
vertreten waren. Gerhard Schröder hatte die Sitzung dagegen ignoriert. Er
hatte auch weder einen Anwalt als Vertreter geschickt, noch schriftlich
Stellung genommen.
Gegen die Entscheidung der erstinstanzlichen Schiedskommission kann binnen
zwei Wochen Berufung zur Bezirksschiedskommission des SPD-Bezirks Hannover
eingelegt werden. Nach der mündlichen Verhandlung hatten viele beteiligte
Orts- und Kreisverbände bereits Rechtsmittel angekündigt, sollte Schröder
nicht ausgeschlossen werden.
8 Aug 2022
## LINKS
[1] /Entscheidung-im-SPD-Ordnungsverfahren/!5872870
[2] /Parteiordnungsverfahren-gegen-Ex-Kanzler/!5864472
[3] /Altkanzler-Schroeder-droht-SPD-Ausschluss/!5864404
## AUTOREN
Christian Rath
## TAGS
Schwerpunkt Krieg in der Ukraine
SPD
Parteiausschluss
Gerhard Schröder
Schwerpunkt Krieg in der Ukraine
SPD Hannover
Bundestag
Schwerpunkt Krieg in der Ukraine
SPD
SPD Hannover
## ARTIKEL ZUM THEMA
Gerhard Schröders Altkanzlerbüro: Neurotisches Verhältnis zu Status
Schröder klebt an seinen Privilegien, die ihm auch Anerkennung verschaffen.
Ist doch keine Schande, Rentner zu sein.
Gerhard Schröder verklagt Bundestag: Ex-Kanzler kämpft um sein Büro
Der SPD-Mann klagt gegen den Bundestag. Der hat ihm Personal und Räume
gestrichen. Eine Entscheidung fällt wohl erst im kommenden Jahr
Gerhard Schröder verklagt Bundestag: Lasst mich hier drin!
Schröder will die Streichung seines Altkanzlerbüros inklusive
Mitarbeiterstellen nicht auf sich sitzen lassen. Deswegen verklagt er das
Parlament.
Entscheidung im SPD-Ordnungsverfahren: Schröder darf bleiben
Zahlreiche SPD-Mitglieder wollten den Altkanzler wegen seiner Nähe zu
Kremlchef Putin aus der Partei werfen. Doch das ist bisher gescheitert.
Altkanzler Schröder droht SPD-Ausschluss: Lasst den alten Mann in Ruhe
Das Verhalten von Ex-Kanzler Schröder muss nicht jedem gefallen. Dabei
bleibt er sich nur selbst treu. Die SPD hat das lange geduldet.
Parteiordnungsverfahren gegen Ex-Kanzler: Schröder bleibt wohl Genosse
In Hannover beginnt die Verhandlung darüber, ob Ex-Kanzler Gerhard Schröder
in der SPD bleiben darf. Ein Rauswurf ist jedoch unwahrscheinlich.
You are viewing proxied material from taz.de. The copyright of proxied material belongs to its original authors. Any comments or complaints in relation to proxied material should be directed to the original authors of the content concerned. Please see the disclaimer for more details.