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# taz.de -- Gerhard Schröder verklagt Bundestag: Ex-Kanzler kämpft um sein B�…
> Der SPD-Mann klagt gegen den Bundestag. Der hat ihm Personal und Räume
> gestrichen. Eine Entscheidung fällt wohl erst im kommenden Jahr
Bild: Altkanzler Schröder will nicht auf seine Privilegien verzichten
Berlin taz | Ex-Kanzler Gerhard Schröder (SPD) klagt gegen den Bundestag,
weil ihm dieser [1][im Mai 2022 sein Büro weggenommen] hat. Das
Verwaltungsgericht Berlin bestätigte den Eingang der Klage. Mit einer
Entscheidung ist aber erst nächstes Jahr zu rechnen. Ausscheidende
Bundeskanzler bekommen generell weiterhin eine „Amtsausstattung“ aus dem
Bundeshaushalt. Gerhard Schröder, der von 1998 bis 2005 Kanzler war, hatte
zuletzt vier Mitarbeiter:innen, für die der Bund im Jahr 2021 rund 407.000
Euro an Personalkosten ausgab.
Außerdem erhielt Schröders Büro Räume im Bundestag. Dienstherr der
Mitarbeiter ist das Kanzleramt, nicht Schröder. Die Aufgaben des Büros
werden von der Bundesregierung vage mit „nachamtlichen Terminen,
Publikationen und Vorträgen des Bundeskanzlers a. D.“ beschrieben. Was die
Mitarbeiter:innen aber wirklich konkret machen, ist unbekannt. Es gibt
keine Dokumentationspflicht. Allerdings haben Ende Februar, [2][nach dem
russischen Überfall auf die Ukraine], alle vier Mitarbeiter:innen
gebeten, nicht mehr für Schröder arbeiten zu müssen.
Mit dabei war Schröders langjähriger Büroleiter und Redenschreiber Albrecht
Funk. Es habe Differenzen über Schröders Positionierung gegeben, heißt es.
Zeitweise war Schröders Büro damit völlig verwaist. Am 19. Mai beschloss
der Bundestag dann im Rahmen der Haushaltsgesetzgebung, dass [3][Schröders
Büro „ruhend gestellt“] wird. Das bedeutet, dass freie Positionen nicht
nachbesetzt werden und Stelleninhaber:innen auf anderen Positionen
des Kanzleramts eingesetzt werden müssen.
Nur der Personenschutz des Ex-Kanzlers solle bestehen bleiben. Der
Beschluss kam mit der Mehrheit der Ampelkoalition zustande. Die CDU/CSU
hatte darüber hinaus beantragt, dem Ex-Kanzler auch die Pension
(„Versorgung“) zu streichen, was die Ampel ablehnte. Begründet wurde der
Bundestagsbeschluss aber [4][nicht mit Schröders Nähe zu Russland].
Vielmehr hieß es, „dass Bundeskanzler a. D. Schröder keine fortwirkende
Verpflichtung aus dem Amt mehr wahrnimmt“.
## Büroentzug „willkürlich“ und „rechtsstaatswidrig“?
Nun klagt Gerhard Schröder jedoch beim Verwaltungsgericht Berlin gegen den
Verlust seines Büros. Sein Anwalt Michael Nagel kritisierte im Sender NDR
den Büroentzug als „willkürlich“ und „rechtsstaatswidrig“. Weder sei
definiert, welche Verpflichtungen ein Ex-Kanzler überhaupt habe, noch sei
Schröder überhaupt angehört worden. Damit sei auch Schröders Menschenwürde
verletzt. Ob die Klage des Ex-Kanzlers aufschiebende Wirkung hat, wird
derzeit geprüft.
Unabhängig von der Diskussion um den Fall Gerhard Schröder gärt die
Diskussion um die Amtsausstattung von Ex-Kanzler:innen und
Ex-Bundespräsidenten schon seit Jahren. Der Bundesrechnungshof hatte 2018
die gesetzlich nicht geregelte Praxis ausdrücklich beanstandet. Dass der
Bundestag Ex-Kanzlerin Angela Merkel (CDU) inzwischen neun
Mitarbeiter:innen genehmigte, fachte die Debatte erneut mächtig an.
Die AfD legte im April einen Gesetzesentwurf vor, der die Ausstattung auf
vier Jahre, drei Mitarbeiter:innen und eine Fahrer:in beschränken
will. Der Haushaltsausschuss des Bundestags forderte im Mai dann die
Bundesregierung auf, dass die Amtsausstattung ehemaliger
Bundeskanzler:innen „nach der fortwirkenden Verpflichtung aus dem Amt
erfolgt“. Was dies – für die Praxis – aber konkret heißen soll, bleibt
unklar.
12 Aug 2022
## LINKS
[1] /Ex-Kanzler-mit-Verbindungen-zu-Russland/!5861623
[2] /Schwerpunkt-Krieg-in-der-Ukraine/!t5008150
[3] /Schroeder-muss-Bundestagsbuero-aufgeben/!5855739
[4] /Sanktionen-gegen-Putins-Freund-Schroeder/!5870384
## AUTOREN
Christian Rath
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SPD Hannover
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Gerhard Schröder
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