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# taz.de -- Karlsruhe lehnt Eilantrag ab: Kein Geld für AfD-nahe Stiftung
> Die AfD will, dass die Desiderius-Erasmus-Stiftung aus dem Bundeshaushalt
> finanziert wird. Das Verfassungsgericht lehnte den Eilantrag nun ab.
Bild: In Karlsruhe vorerst gescheitert: Erika Steinbach, Vorsitzende der Deside…
Freiburg taz | Das Bundesverfassungsgericht hat einen Eilantrag zugunsten
der AfD-nahen Desiderius-Erasmus-Stiftung abgelehnt. Diese bekommt also
zunächst weiterhin kein Geld aus dem Bundeshaushalt. Doch schon am 25.
Oktober will das Bundesverfassungsgericht in der Hauptsache über den Fall
verhandeln.
Im Haushaltsgesetz für 2022 hat der Bundestag Anfang Juni beschlossen, dass
sechs parteinahe Stiftungen für ihre politische Bildungsarbeit insgesamt
148 Millionen Euro als Globalzuschüsse erhalten. Finanziert werden die
Konrad-Adenauer-Stiftung (CDU-nah, 45,6 Mio.), die Friedrich-Ebert-Stiftung
(SPD-nah, 41,3 Mio.), die Friedrich-Naumann-Stiftung (FDP-nah, 16,3 Mio.),
die Rosa-Luxemburg-Stiftung (Linkspartei-nah, 15,7 Mio.), die
Heinrich-Böll-Stiftung (Grünen-nah, 15,6 Mio.) und die
Hanns-Seidel-Stiftung (CSU-nah, 13,4 Mio.).
[1][Kein Euro geht an die Desiderius-Erasmus-Stiftung], die von der AfD
2018 als parteinahe Stiftung anerkannt wurde. Vorsitzende der Stiftung ist
die ehemalige CDU-Abgeordnete Erika Steinbach, die seit Januar 2022
AfD-Mitglied ist.
Nach welchen Kriterien die Gelder an parteinahe Stiftungen vergeben werden,
ist bisher gesetzlich nicht geregelt. Es war bisher aber üblich, dass eine
parteinahe Stiftung erst dann aus dem Bundeshaushalt finanziert wird, wenn
die entsprechende Partei zum zweiten Mal hintereinander in den Bundestag
gewählt wurde. Deshalb war es gut begründbar, warum die AfD-nahe Stiftung
in der letzten Wahlperiode nicht finanziert wurde.
## Zweifel an Verfassungstreue
In dieser Wahlperiode verlangte die AfD nun Gleichbehandlung, was die
anderen Fraktionen jedoch ablehnten. Stattdessen beschlossen sie
einvernehmlich einen Haushaltsvermerk, der nun Teil des Haushaltsgesetzes
ist. Danach werden parteinahe Stiftungen nur finanziert, wenn sie
„jederzeit die Gewähr bieten, dass sie sich zu der freiheitlichen
demokratischen Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes bekennen und für
deren Erhaltung eintreten.“
Schon wenn „begründete Zweifel an der Verfassungstreue von Organen oder
Beschäftigten bestehen“, dürfen keine Globalzuschüsse gewährt werden.
Gemeint ist damit natürlich die AfD, denn die Bundespartei wird vom
Bundesamt für Verfassungsschutz als [2][Verdachtsfall einer
rechtsextremistischen Bestrebung] eingestuft. Das Verwaltungsgericht Köln
hat das im März bestätigt.
Kurz zuvor hat die AfD Anfang des Jahres einen Eilantrag beim
Bundesverfassungsgericht gestellt und eine sofortige Gleichbehandlung ihrer
parteinahen Stiftung gefordert. Das Bundesverfassungsgericht [3][lehnte
diesen Eilantrag jetzt ab], weil die AfD nicht belegen konnte, dass
irreparable Schäden drohen, etwa eine Insolvenz der Stiftung, wenn sie bis
zur Entscheidung in der Hauptsache nicht aus dem Staatshaushalt finanziert
wird. Ein ähnlicher Eilantrag der AfD war schon 2020 abgelehnt worden.
Allerdings bringt das Verfassungsgericht nun selbst Dynamik in das
Verfahren und kündigte eine mündliche Verhandlung in der Hauptsache für den
25. Oktober an. Dann wird es vor allem um die Fragen gehen, ob das
Grundgesetz den Parteien einen Anspruch auf Gleichbehandlung ihrer
parteinahen Stiftungen gibt, ob die Stiftungsfinanzieurng gesetzlich
geregelt werden muss und ob die mangelhafte Verfassungstreue ein zulässiger
Grund für den Ausschluss aus der Finanzierung sein kann.
5 Aug 2022
## LINKS
[1] /Kein-Geld-fuer-AfD-Stiftung/!5842895
[2] /Verwaltungsgericht-Koeln-zur-AfD/!5839803
[3] https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/20…
## AUTOREN
Christian Rath
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