# taz.de -- Eil-Beschluss des Bundesverfassungsgerichts: Mordverdächtiger komm… | |
> Vor mehr als 40 Jahren wurde ein Mädchen ermordet. Seit Februar saß der | |
> Tatverdächtige in U-Haft – aufgrund eines womöglich verfassungswidrigen | |
> Gesetzes. | |
Bild: Bis zu seinem Lebensende kämpfte Hans von Möhlmann um Gerechtigkeit fü… | |
FREIBURG taz | Das Bundesverfassungsgericht hat per Eil-Beschluss | |
angeordnet, dass der 63-jährige Ismet H. sofort aus der Untersuchungshaft | |
entlassen wird. Er ist dringend verdächtig, 1981 die Schülerin Frederike | |
von Möhlmann vergewaltigt und ermordet zu haben. Seine Inhaftierung beruht | |
jedoch auf einem möglicherweise verfassungswidrigen Gesetz, das das | |
Bundesverfassungsgericht zunächst gründlich prüfen will. | |
Frederike von Möhlmann aus Hambühren (Landkreis Celle) war 17, als sie 1981 | |
vergewaltigt und ermordet wurde. Verdächtigt wurde der damals 22-jährige | |
Ismet H., doch 1983 sprach ihn das Landgericht Stade wegen nicht | |
ausreichender Beweislage frei. | |
Allerdings konnte 2012 eine Sekretspur vom Tatort per DNA-Analyse Ismet H. | |
zugeordnet werden. Ein neuer Prozess war aber nicht möglich, da H. bereits | |
rechtskräftig freigesprochen worden war. | |
Auf Initiative von Frederikes Vater Hans von Möhlmann [1][änderte der | |
Bundestag 2021 die Strafprozessordnung] und führte einen neuen | |
Wiederaufnahmegrund ein. Wenn „neue Beweismittel“ auftauchen und nun | |
„dringende Gründe“ für eine Verurteilung sprechen, kann ein Verfahren auch | |
„zuungunsten“ des Angeklagten wiederaufgenommen werden. | |
Gegen diese Änderung bestehen aber große verfassungsrechtliche Bedenken. | |
Denn im Grundgesetz heißt es: „Niemand darf wegen derselben Tat zweimal | |
bestraft werden“. Dies wird bisher so verstanden, dass auch nach einem | |
Freispruch keine erneute Anklage möglich ist. | |
## Tatverdächtiger seit Februar in Untersuchungshaft | |
Der inzwischen 63-jährige Ismet H. wurde im Februar verhaftet und saß | |
seitdem wegen Fluchtgefahr in U-Haft. Auch wenn H. inzwischen | |
ausschließlich deutscher Staatsbürger ist, könne er in sein Geburtsland | |
Türkei fliehen. | |
Zugleich beantragte die Staatsanwaltschaft Verden die Wiederaufnahme des | |
Verfahrens. Das Landgericht Verden hielt den Antrag für zulässig, ebenso | |
das Oberlandesgericht Celle im April. | |
Gegen den Celler Beschluss und gegen das umstrittene Gesetz hat der | |
Hamburger Anwalt Johann Schwenn im Auftrag von Ismet H. im Mai | |
Verfassungsbeschwerde eingelegt. Außerdem beantragte der Anwalt, dass H. | |
per einstweiliger Anordnung aus der Untersuchungshaft entlassen wird. H. | |
habe sich dem Verfahren nicht durch Flucht entzogen, obwohl er von der | |
Gesetzesänderung wusste. Nur über diesen Antrag entschied nun der Zweite | |
Senat des Bundesverfassungsgerichts. | |
## Ismet H. aus der Untersuchungshaft entlassen | |
Die Verfassungsrichter:innen stellten fest, dass die | |
Verfassungsbeschwerde eingehend geprüft werden muss. In einer | |
„Folgenabwägung“ kamen die Verfassungsrichter:innen zum Schluss, dass | |
Ismet H. bis zur Karlsruher Entscheidung über das Gesetz aus der U-Haft zu | |
entlassen ist. Dem Schutz der Freiheit vor einer möglicherweise | |
verfassungswidrigen U-Haft komme „ein größeres Gewicht zu als dem durch die | |
Untersuchungshaft gesicherten staatlichen Strafinteresse“. Die Entscheidung | |
war in Karlsruhe umstritten und fiel mit fünf zu drei Richterstimmen. | |
Das Verfassungsgericht hat den Haftbefehl jetzt zwar ausgesetzt, doch darf | |
H. seinen Wohnort nicht ohne Genehmigung der Staatsanwaltschaft verlassen. | |
Seinen Personalausweis und Reisepass muss er abgeben. Außerdem muss sich H. | |
zweimal wöchentlich bei einer Behörde melden. Nach Angaben des Landgerichts | |
Verden war Ismet H. bereits am Freitag aus der Haft entlassen worden. | |
Eigentlich wollte das Landgericht im August mit der neuen Hauptverhandlung | |
gegen Ismet H. beginnen. Dazu wird es nun aber wohl nicht kommen. Das | |
Verfassungsgericht legte nahe, dass auch das Landgericht auf die Karlsruher | |
Entscheidung über das umstrittene Gesetz wartet. Wenn das | |
Wiederaufnahmeverfahren dann noch möglich ist, hätte es eine „höhere | |
Befriedungswirkung“, als wenn noch Zweifel an der gesetzlichen Grundlage | |
bestehen. Das Bundesverfassungsgericht ließ allerdings offen, wann es über | |
die Verfassungsbeschwerde entscheiden wird. | |
Hans von Möhlmann, der Vater der getöteten Schülerin, erlebt all das nicht | |
mehr. Er war im Juni nach langer schwerer Diabetes-Erkrankung im Alter von | |
79 Jahren gestorben. | |
16 Jul 2022 | |
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## AUTOREN | |
Christian Rath | |
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