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# taz.de -- Bedrohte Rechtsstaatlichkeit unter Orbán: EU-Kommission verklagt U…
> Wegen gleich zwei mutmaßlicher Verstöße muss sich Budapest vor dem EuGH
> verantworten. Es geht um das umstrittene Homosexuellen-Gesetz und
> Pressefreiheit.
Bild: Das Logo des oppositionellen Radiosenders „Klubradio“ in den Redaktio…
Brüssel dpa | Die EU-Kommission verklagt Ungarn wegen mutmaßlicher Verstöße
gegen EU-Recht gleich zwei Mal vor dem Europäischen Gerichtshof. Dabei geht
es zum einen um ein Gesetz zur Einschränkung von Informationen über
Homosexualität und Transsexualität, wie die Behörde am Freitag in Brüssel
mitteilte. Der andere Fall betrifft das Vorgehen der ungarischen Behörden
gegen den unabhängigen Radiosender Klubradio.
Die EU-Kommission überwacht die Einhaltung der Rechtsstaatlichkeit in der
Staatengemeinschaft. Sollte Ungarn sich nicht an die nun zu erwartenden
EuGH-Urteile halten, drohen hohe Geldstrafen. Kritiker werfen dem
rechtsnationalen Regierungschef [1][Viktor Orbán] schon lange vor, neben
den Rechten von Minderheiten auch demokratische Institutionen und die
Pressefreiheit auszuhöhlen, sich die Justiz Untertan gemacht zu haben und
Ressentiments gegen Ausländer zu schüren.
Das [2][Homosexuellen-Gesetz] hatte Orbán schon im vergangenen Jahr
heftigen Gegenwind in der EU beschert. „Dieses ungarische Gesetz ist eine
Schande“, sagte EU-Kommissionspräsidentin von der Leyen damals. Der
niederländische Regierungschef Mark Rutte machte deutlich, dass er für
Ungarn keinen Platz mehr in der EU sieht, wenn die Regierung in Budapest so
weitermacht.
Das Gesetz trat im Juli 2021 in Kraft. Es verbietet Publikationen, die
Kindern zugänglich sind und nicht-heterosexuelle Beziehungen darstellen.
Auch wird Werbung verboten, in der Homosexuelle oder Transsexuelle als Teil
einer Normalität erscheinen. Orbán selbst wies jede Kritik an den neuen
Regeln zurück – und behauptete, er verteidige vielmehr die Rechte von
Homosexuellen.
## Seit Amtsantritt war das Klubradio Repressionen ausgesetzt
Die EU-Kommission ist jedoch vielmehr der Ansicht, dass das Gesetz unter
anderem Minderheiten auf Grundlage ihrer sexuellen Orientierung und
Geschlechtsidentität diskriminiert sowie gegen Grundrechte und EU-Werte
verstößt. Deshalb leitete die Behörde vor genau einem Jahr ein sogenanntes
Vertragsverletzungsverfahren gegen Ungarn ein. Budapest räumte die Bedenken
derweil jedoch nicht aus.
Gleiches gilt für das Vorgehen gegen das [3][Klubradio], den wohl letzten
professionellen unabhängigen Radiosender des Landes. Der Sender musste im
Februar 2021 den UKW-Sendebetrieb einstellen, weil die regierungsabhängige
Medienbehörde die Sendelizenz nicht verlängert hatte. Seit dem Amtsantritt
des rechtsnationalen Ministerpräsidenten Orbán 2010 war der private Sender
regelmäßig Repressionen seitens der Medienbehörde ausgesetzt. Unter anderen
durfte er vor dem Lizenz-Entzug nur noch im Großraum Budapest senden.
Derzeit verbreitet das Klubradio sein Programm nur noch über das Internet –
allerdings mit deutlich geringerer Reichweite.
Die EU-Kommission begründete die EuGH-Klage am Freitag damit, dass Ungarn
die Regeln zur Verlängerung der Sendefrequenz in einer unangemessenen und
diskriminierenden Weise angewendet habe.
15 Jul 2022
## LINKS
[1] /Neue-Kulturbauprojekte-in-Ungarn/!5861445
[2] /Anti-LGBTQ-Gesetz-in-Ungarn/!5780861
[3] http://www.klubradio.hu
## TAGS
Pressefreiheit in Europa
Diskriminierung
Viktor Orbán
EuGH
Rechtsstaatlichkeit
Schwerpunkt LGBTQIA
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