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# taz.de -- Alarmstufe bei Gasversorgung: Signal an die Privathaushalte
> Das Wirtschaftsministerium hat die zweite Stufe des Gasnotfallplans
> ausgerufen. Welche Konsequenzen hat das für private Gasabnehmer?
Bild: Druck wird sichtbar: Anzeigen im Gasspeicher Wolfersberg bei München
Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz hat die Alarmstufe des
Notfallplans Gas ausgerufen. Was ändert sich dadurch für private Gaskunden?
Im Moment noch nichts. Gleichwohl sei der Schritt bereits als ein „klares
Signal“ auch an die Privathaushalte zu verstehen, ihren „Gasverbrauch aus
Vorsorgegründen weiter zu reduzieren“, betont das Ministerium.
Können weitere Schritte folgen?
Ja, wenn sich die Versorgungslage weiter zuspitzt. Die formale Entscheidung
liegt dann bei der Bundesnetzagentur als Aufsichtsbehörde des
Energiemarktes. Wenn diese offiziell durch Verkündung im Bundesanzeiger
eine „erhebliche Reduzierung der Gesamtgasimportmengen nach Deutschland“
feststellt, greift laut Energiesicherungsgesetz eine Sonderregel, die auch
für Privathaushalte erhebliche Konsequenzen haben wird. Denn mit diesem
Moment haben, so heißt es im Gesetz, „alle hiervon betroffenen
Energieversorgungsunternehmen entlang der Lieferkette das Recht, ihre
Gaspreise gegenüber ihren Kunden auf ein angemessenes Niveau anzupassen“.
Dann kann Gas sogar auch für solche Kunden teurer werden, die langfristige
Preisgarantien in ihren Verträgen stehen haben. Dass dieser Mechanismus der
Preisfreigabe zu einem späteren Zeitpunkt notwendig werden kann, ist laut
Bundesregierung „nicht ausgeschlossen“.
Was steckt hinter der Regelung der Preisfreigabe?
Preisänderungen an den Gasmärkten kommen in normalen Zeiten erst mit
zeitlichem Verzug bei den privaten Endkunden an. Das hat zur Folge, dass
aktuell viele Endkunden noch zu Preisen beliefert werden, die die reale
Knappheit von Erdgas in Deutschland nicht widerspiegeln. Da die
Endverbraucher im Wohnungssektor aber zum Teil erhebliche
Einsparmöglichkeiten haben, würden sie durch steigende Gaspreise animiert,
diese Optionen auch auszuschöpfen. Aber auch unabhängig von der Frage, ob
die Netzagentur irgendwann die Mangellage feststellen wird, geht die
Bundesregierung davon aus, dass die Gaspreise für Privatkunden weiter
steigen werden. Für die meisten Kunden sind spätestens mit der
turnusgemäßen Anpassung der Gaspreise (wie der Strompreise auch) zum
nächsten Jahreswechsel erhebliche Aufschläge absehbar.
Wenn die Gasversorger die Option zur kurzfristigen Neufestsetzung ihrer
Preise bekommen, können sie dann jeden beliebigen Preis verlangen?
Nein, natürlich nicht. Die Preise dürfen – so steht es im Gesetz – die
Mehrkosten einer Ersatzbeschaffung, die dem Energieversorger aufgrund der
Reduzierung der Gasimportmengen für das zu liefernde Gas entstehen, nicht
überschreiten. Das heißt, die Versorger dürfen nur weitergeben, was bei
ihnen selbst an Mehrkosten anfällt.
Wann kann eine solche Preiserhöhung im Fall der Preisfreigabe in Kraft
treten?
Frühestens am Tag nachdem der Kunde informiert wurde. Dieser kann dann im
Gegenzug „unverzüglich nach Zugang der Preisanpassungsmitteilung“, so hei�…
es im Gesetz, seinen Gasliefervertrag außerordentlich kündigen. Das dürfte
aber in den wenigsten Fällen zu einem günstigeren Tarif führen, weil
zuletzt sowohl im Gas- wie auch im Strommarkt die Preise für Neukunden
stets die höchsten waren.
23 Jun 2022
## AUTOREN
Bernward Janzing
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