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# taz.de -- Karlsruher Urteil zum Verfassungsschutz: Wanzen nur nach Vorschrift
> Mit dem Urteil zum bayerischen Verfassungsschutz stärkt Karlsruhe sein
> Image als Wächter über Grundrechte. Auch bei der Überwachung gelten
> Regeln.
Bild: Bayern wieder abhörsicherer
Es gab ja schon Getuschel, ob das Bundesverfassungsgericht seinen Aufgaben
noch ausreichend nachkomme. Vor allem bei Coronamaßnahmen zeigte sich
Karlsruhe zuletzt ungewohnt großzügig und gestand dem Gesetzgeber
angesichts der vielen Unwägbarkeiten einen weiten Gestaltungsspielraum zu.
Kein Gesetz und keine Verordnung wurde beanstandet.
Doch die Sorge um das Gericht war unbegründet. [1][Das aktuelle Urteil zum
bayerischen Verfassungsschutz] ist klassischer Karlsruher Stil. Kleinteilig
werden alle Normen des Gesetzes zerpflückt und jede zweite für
verfassungswidrig erklärt. So sichert sich das Bundesverfassungsgericht
seinen Ruf als Wächter über unsere Grundrechte.
[2][Bayerns CSU-Innenminister Joachim Herrmann] ist trotzdem nicht traurig.
In der Regel gibt Karlsruhe den Sicherheitsbehörden letztlich doch das, was
sie wollen. Die Richter:innen fordern nur etwas höhere und präzisere
Eingriffschwellen, etwas mehr unabhängige Kontrolle und einen ausreichenden
Schutz des persönlichen Kernbereichs. Dann werden auch weitreichende
Befugnisse wie die Verwanzung von Wohnungen oder die Ausspähung von
Computern akzeptiert.
Nach einer Strafrunde durch das Parlament sind die beanstandeten Paragrafen
dann mindestens doppelt so lang und kaum noch lesbar. Aber nun können sich
alle versichern, dass die Rechtsstaatlichkeit jetzt wirklich gewahrt ist.
Dass der Verfassungsschutz ohnehin nur extrem selten Wohnungen verwanzt und
Computer ausspäht, spielt in der öffentlichen Wahrnehmung eh keine Rolle.
Das Bundesverfassungsgericht ist damit elementarer Bestandteil der
bundesdeutschen Sicherheitspolitik. Es verschafft den Sicherheitsbehörden
Akzeptanz und natürlich sensibilisiert es sie auch für die Grundrechte der
verdächtigen Bürger:innen. Dass [3][Karlsruhe bei der Coronabekämpfung auf
diese Form der Intervention verzichtet] hat, hat allerdings nicht zum
Vertrauen in die Coronapolitik beigetragen.
26 Apr 2022
## LINKS
[1] /BVerfG-zu-Verfassungsschutzgesetz/!5847193
[2] /Die-Wahrheit/!5581952
[3] /Entscheidung-des-Verfassungsgerichts/!5677732
## AUTOREN
Christian Rath
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Datenschutz
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