# taz.de -- Entscheidungen des Verfassungsgerichts: Kein AfD-Recht auf Bundesta… | |
> Schon sieben Mal scheiterte die AfD mit Kandidaturen für das Amt der | |
> Bundestags-Vizepräsident:in. Auch das Verfassungsgericht will nicht | |
> helfen. | |
Bild: „Offensichtlich unbegründet“, Bundesverfassungsgericht lehnt AfD-Kla… | |
KARLSRUHE taz | Die AfD hat keinen Anspruch auf eine eigene | |
Vizepräsident:in im Bundestag. Das Bundesverfassungsgericht lehnte | |
jetzt eine Organklage der AfD-Fraktion ab. Auch ein Geschäftsordnungs-Trick | |
der AfD sei rechtmäßig verhindert worden, urteilte das Gericht in einer | |
zweiten Entscheidung. | |
Seit 2017 sitzt die AfD im Bundestag. Doch noch nie konnte sie eine | |
Vizepräsident:in stellen. Dabei heißt es in der Geschäftsordnung des | |
Bundestags seit 1994: „Jede Fraktion ist durch mindestens einen | |
Vizepräsidenten oder eine Vizepräsidentin im Präsidium vertreten.“ | |
Trotzdem sind bisher alle Kandidat:innen der AfD im Plenum des | |
Bundestags nicht gewählt worden. In der vorigen Wahlperiode scheiterte die | |
AfD sechs Mal. Nach der Bundestagswahl 2021 wurde auch der AfD-Abgeordnete | |
Michael Kaufmann [1][nicht als Vizepräsident gewählt]. | |
Schon in der letzten Wahlperiode hatte die AfD per Organklage verlangt, der | |
Bundestag solle durch geeignete Verfahrensregeln sicherstellen, dass auch | |
ein AfD-Kandidat gewählt wird. Konkrete Vorschläge machte sie nicht. | |
[2][Der Eilantrag der AfD scheiterte] schon im Sommer 2021, vor allem weil | |
die AfD ihn viel zu spät gestellt hatte. | |
Nun hat der Zweite Senat des Bundesverfassungsgerichts die AfD-Klage auch | |
in der Hauptsache als „offensichtlich unbegründet“ abgelehnt. Die Fraktion | |
habe keinen Anspruch darauf, dass die anderen Fraktionen ihre | |
Kandidat:innen wählen. „Der verfassungsrechtliche Schutz der Minderheit | |
geht nicht dahin, diese vor Sachentscheidungen der Mehrheit und den | |
Ergebnissen freier Wahlen zu bewahren“, heißt es in dem Beschluss. | |
## Überraschender Zeitpunkt | |
Auch das Recht auf „effektive Opposition“ sei nicht verletzt, so die | |
Richter:innen. Die Bundestagspräsidentin und ihre Stellvertreter:innen | |
seien zur unparteiischen Amtsführung verpflichtet, etwa bei der Leitung der | |
Sitzungen. Das schließe ein „Opponieren aus dem Amt heraus“ aus. | |
Die Entscheidung des Gerichts wurde an diesem Dienstag völlig überraschend | |
veröffentlicht. Eigentlich sollte nur ein Nebenaspekt des Verfahrens | |
geklärt werden: Der AfD-Abgeordnete Fabian Jacobi hatte 2019 einen | |
Fraktionskollegen als Vizepräsidenten vorgeschlagen und wollte so die | |
Mehrheit des Bundestags überlisten. Im 3. Wahlgang ist nämlich nur dann | |
eine absolute Mehrheit der Stimmen erforderlich, wenn es lediglich einen | |
Kandidaten gibt. Bei zwei Kandidat:innen genügt die einfache Mehrheit, | |
also auch bei der geplanten Wahl des Jacobi-Kandidaten gegen den | |
eigentlichen AfD-Kandidaten. | |
Doch Bundestagsvizepräsidentin Petra Pau, die damals die Sitzung leitete, | |
ließ Jacobis Antrag nicht zu. Dagegen klagte Jacobi in Karlsruhe. Auch er | |
hatte keinen Erfolg. | |
Es sei vertretbar, die Geschäftsordnung des Bundestags so auszulegen, dass | |
nur Fraktionen eine Vizepräsident:in vorschlagen können. Schließlich | |
gehe es bei dem in der Geschäftsordnung zugesicherten Vize-Posten darum, | |
alle Fraktionen in die Leitungsaufgaben einzubinden, um so Konflikte zu | |
verhindern. Die Begründung der Richter:innen wirkt allerdings etwas | |
seltsam angesichts der Tatsache, dass die AfD-Kandidat:innen ja seit fünf | |
Jahren allesamt abgelehnt wurden und die Fraktion damit gerade nicht | |
eingebunden wird. | |
22 Mar 2022 | |
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## AUTOREN | |
Christian Rath | |
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