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# taz.de -- Entscheidungen des Verfassungsgerichts: Kein AfD-Recht auf Bundesta…
> Schon sieben Mal scheiterte die AfD mit Kandidaturen für das Amt der
> Bundestags-Vizepräsident:in. Auch das Verfassungsgericht will nicht
> helfen.
Bild: „Offensichtlich unbegründet“, Bundesverfassungsgericht lehnt AfD-Kla…
Karlsruhe taz | Die AfD hat keinen Anspruch auf eine eigene
Vizepräsident:in im Bundestag. Das Bundesverfassungsgericht lehnte
jetzt eine Organklage der AfD-Fraktion ab. Auch ein Geschäftsordnungs-Trick
der AfD sei rechtmäßig verhindert worden, urteilte das Gericht in einer
zweiten Entscheidung.
Seit 2017 sitzt die AfD im Bundestag. Doch noch nie konnte sie eine
Vizepräsident:in stellen. Dabei heißt es in der Geschäftsordnung des
Bundestags seit 1994: „Jede Fraktion ist durch mindestens einen
Vizepräsidenten oder eine Vizepräsidentin im Präsidium vertreten.“
Trotzdem sind bisher alle Kandidat:innen der AfD im Plenum des
Bundestags nicht gewählt worden. In der vorigen Wahlperiode scheiterte die
AfD sechs Mal. Nach der Bundestagswahl 2021 wurde auch der AfD-Abgeordnete
Michael Kaufmann [1][nicht als Vizepräsident gewählt].
Schon in der letzten Wahlperiode hatte die AfD per Organklage verlangt, der
Bundestag solle durch geeignete Verfahrensregeln sicherstellen, dass auch
ein AfD-Kandidat gewählt wird. Konkrete Vorschläge machte sie nicht.
[2][Der Eilantrag der AfD scheiterte] schon im Sommer 2021, vor allem weil
die AfD ihn viel zu spät gestellt hatte.
Nun hat der Zweite Senat des Bundesverfassungsgerichts die AfD-Klage auch
in der Hauptsache als „offensichtlich unbegründet“ abgelehnt. Die Fraktion
habe keinen Anspruch darauf, dass die anderen Fraktionen ihre
Kandidat:innen wählen. „Der verfassungsrechtliche Schutz der Minderheit
geht nicht dahin, diese vor Sachentscheidungen der Mehrheit und den
Ergebnissen freier Wahlen zu bewahren“, heißt es in dem Beschluss.
## Überraschender Zeitpunkt
Auch das Recht auf „effektive Opposition“ sei nicht verletzt, so die
Richter:innen. Die Bundestagspräsidentin und ihre Stellvertreter:innen
seien zur unparteiischen Amtsführung verpflichtet, etwa bei der Leitung der
Sitzungen. Das schließe ein „Opponieren aus dem Amt heraus“ aus.
Die Entscheidung des Gerichts wurde an diesem Dienstag völlig überraschend
veröffentlicht. Eigentlich sollte nur ein Nebenaspekt des Verfahrens
geklärt werden: Der AfD-Abgeordnete Fabian Jacobi hatte 2019 einen
Fraktionskollegen als Vizepräsidenten vorgeschlagen und wollte so die
Mehrheit des Bundestags überlisten. Im 3. Wahlgang ist nämlich nur dann
eine absolute Mehrheit der Stimmen erforderlich, wenn es lediglich einen
Kandidaten gibt. Bei zwei Kandidat:innen genügt die einfache Mehrheit,
also auch bei der geplanten Wahl des Jacobi-Kandidaten gegen den
eigentlichen AfD-Kandidaten.
Doch Bundestagsvizepräsidentin Petra Pau, die damals die Sitzung leitete,
ließ Jacobis Antrag nicht zu. Dagegen klagte Jacobi in Karlsruhe. Auch er
hatte keinen Erfolg.
Es sei vertretbar, die Geschäftsordnung des Bundestags so auszulegen, dass
nur Fraktionen eine Vizepräsident:in vorschlagen können. Schließlich
gehe es bei dem in der Geschäftsordnung zugesicherten Vize-Posten darum,
alle Fraktionen in die Leitungsaufgaben einzubinden, um so Konflikte zu
verhindern. Die Begründung der Richter:innen wirkt allerdings etwas
seltsam angesichts der Tatsache, dass die AfD-Kandidat:innen ja seit fünf
Jahren allesamt abgelehnt wurden und die Fraktion damit gerade nicht
eingebunden wird.
22 Mar 2022
## LINKS
[1] /Umgang-mit-AfD-im-Bundestag/!5806561
[2] /Karlsruhe-zu-Bundestagspraesidium/!5788366
## AUTOREN
Christian Rath
## TAGS
Schwerpunkt AfD
Bundestag
Bundesverfassungsgericht
Schwerpunkt Überwachung
Schwerpunkt AfD
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Rechtsextremismus
Katrin Göring-Eckardt
Bundestag
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