| # taz.de -- Entscheidungen des Verfassungsgerichts: Kein AfD-Recht auf Bundesta… | |
| > Schon sieben Mal scheiterte die AfD mit Kandidaturen für das Amt der | |
| > Bundestags-Vizepräsident:in. Auch das Verfassungsgericht will nicht | |
| > helfen. | |
| Bild: „Offensichtlich unbegründet“, Bundesverfassungsgericht lehnt AfD-Kla… | |
| Karlsruhe taz | Die AfD hat keinen Anspruch auf eine eigene | |
| Vizepräsident:in im Bundestag. Das Bundesverfassungsgericht lehnte | |
| jetzt eine Organklage der AfD-Fraktion ab. Auch ein Geschäftsordnungs-Trick | |
| der AfD sei rechtmäßig verhindert worden, urteilte das Gericht in einer | |
| zweiten Entscheidung. | |
| Seit 2017 sitzt die AfD im Bundestag. Doch noch nie konnte sie eine | |
| Vizepräsident:in stellen. Dabei heißt es in der Geschäftsordnung des | |
| Bundestags seit 1994: „Jede Fraktion ist durch mindestens einen | |
| Vizepräsidenten oder eine Vizepräsidentin im Präsidium vertreten.“ | |
| Trotzdem sind bisher alle Kandidat:innen der AfD im Plenum des | |
| Bundestags nicht gewählt worden. In der vorigen Wahlperiode scheiterte die | |
| AfD sechs Mal. Nach der Bundestagswahl 2021 wurde auch der AfD-Abgeordnete | |
| Michael Kaufmann [1][nicht als Vizepräsident gewählt]. | |
| Schon in der letzten Wahlperiode hatte die AfD per Organklage verlangt, der | |
| Bundestag solle durch geeignete Verfahrensregeln sicherstellen, dass auch | |
| ein AfD-Kandidat gewählt wird. Konkrete Vorschläge machte sie nicht. | |
| [2][Der Eilantrag der AfD scheiterte] schon im Sommer 2021, vor allem weil | |
| die AfD ihn viel zu spät gestellt hatte. | |
| Nun hat der Zweite Senat des Bundesverfassungsgerichts die AfD-Klage auch | |
| in der Hauptsache als „offensichtlich unbegründet“ abgelehnt. Die Fraktion | |
| habe keinen Anspruch darauf, dass die anderen Fraktionen ihre | |
| Kandidat:innen wählen. „Der verfassungsrechtliche Schutz der Minderheit | |
| geht nicht dahin, diese vor Sachentscheidungen der Mehrheit und den | |
| Ergebnissen freier Wahlen zu bewahren“, heißt es in dem Beschluss. | |
| ## Überraschender Zeitpunkt | |
| Auch das Recht auf „effektive Opposition“ sei nicht verletzt, so die | |
| Richter:innen. Die Bundestagspräsidentin und ihre Stellvertreter:innen | |
| seien zur unparteiischen Amtsführung verpflichtet, etwa bei der Leitung der | |
| Sitzungen. Das schließe ein „Opponieren aus dem Amt heraus“ aus. | |
| Die Entscheidung des Gerichts wurde an diesem Dienstag völlig überraschend | |
| veröffentlicht. Eigentlich sollte nur ein Nebenaspekt des Verfahrens | |
| geklärt werden: Der AfD-Abgeordnete Fabian Jacobi hatte 2019 einen | |
| Fraktionskollegen als Vizepräsidenten vorgeschlagen und wollte so die | |
| Mehrheit des Bundestags überlisten. Im 3. Wahlgang ist nämlich nur dann | |
| eine absolute Mehrheit der Stimmen erforderlich, wenn es lediglich einen | |
| Kandidaten gibt. Bei zwei Kandidat:innen genügt die einfache Mehrheit, | |
| also auch bei der geplanten Wahl des Jacobi-Kandidaten gegen den | |
| eigentlichen AfD-Kandidaten. | |
| Doch Bundestagsvizepräsidentin Petra Pau, die damals die Sitzung leitete, | |
| ließ Jacobis Antrag nicht zu. Dagegen klagte Jacobi in Karlsruhe. Auch er | |
| hatte keinen Erfolg. | |
| Es sei vertretbar, die Geschäftsordnung des Bundestags so auszulegen, dass | |
| nur Fraktionen eine Vizepräsident:in vorschlagen können. Schließlich | |
| gehe es bei dem in der Geschäftsordnung zugesicherten Vize-Posten darum, | |
| alle Fraktionen in die Leitungsaufgaben einzubinden, um so Konflikte zu | |
| verhindern. Die Begründung der Richter:innen wirkt allerdings etwas | |
| seltsam angesichts der Tatsache, dass die AfD-Kandidat:innen ja seit fünf | |
| Jahren allesamt abgelehnt wurden und die Fraktion damit gerade nicht | |
| eingebunden wird. | |
| 22 Mar 2022 | |
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| Christian Rath | |
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