| # taz.de -- Korruptionsprozess zu Stones-Konzert: Hauptvorwurf weg | |
| > Das Hamburger Oberlandesgericht urteilt über Bestechlichkeit und Untreue | |
| > bei einem Stones-Auftritt im Stadtpark. Staatsanwaltschaft ruderte | |
| > zurück. | |
| Bild: Schwerer Gang: Harald Rösler mit seinen Anwälten Kruse (l.) und Schwenn… | |
| Hamburg taz | Viel Lärm um wenig – mit diesem Fazit könnte der Prozess um | |
| Freikarten für ein Rolling-Stones-Konzert 2017 im Hamburger Stadtpark heute | |
| zu Ende gehen. Den schwerwiegendsten Vorwurf der Bestechlichkeit und | |
| Untreue hat die Staatsanwaltschaft bereits fallen lassen. Die Verteidiger | |
| warfen der Behörde schlampige Arbeit vor. „Die Anklage hätte in dieser Form | |
| nie erhoben werden dürfen“, sagte Rechtsanwalt Mathias Frommann in seinem | |
| Plädoyer. Er vertritt den damaligen stellvertretenden Bezirksamtsleiter Tom | |
| Oelrichs, der der Beihilfe bezichtigt wird. | |
| Die Staatsanwaltschaft hatte der Führung des Bezirksamts Hamburg Nord | |
| vorgeworfen, die Festwiese des Stadtparks für’n Appel un’n Ei an die | |
| Konzertagentur FKP Scorpio vermietet und dafür Eintrittskarten eingeheimst | |
| zu haben. Die Tickets – 100 kostenlose und 300 zum Kauf – hatte der | |
| inzwischen im Ruhestand befindliche Bezirksamtsleiter Harald Rösler (SPD) | |
| an Mitarbeiter der Verwaltung und „Freunde des Hauses“ weitergereicht. | |
| Als Gegenleistung dafür soll er die Wiese weit unter Wert – 200.000 statt | |
| 600.000 Euro – für das Stones-Konzert zur Verfügung gestellt haben. Aus dem | |
| vermuteten Schaden von 400.000 Euro leitete die Staatsanwaltschaft den | |
| Vorwurf der Bestechlichkeit und der schweren Untreue ab. | |
| Im Laufe des Prozesses stellte sich jedoch heraus, dass Bezirksamtsleiter | |
| Rösler einen „guten Deal für Hamburg“ ausgehandelt hatte, wie es der | |
| Konzertveranstalter Karsten Jahnke als Zeuge aussagte. „Nie hat jemand mehr | |
| für den Stadtpark bezahlt, niemals hat FKP Scorpio mehr für ein Konzert | |
| bezahlt“, sagte Till Soyka, Anwalt eines Scorpio-Promoters. | |
| ## Die Grundannahme der Staatsanwaltschaft stimmte nicht | |
| Anwalt Frommann, der selbst einmal Chef des Bezirksamtes Nord war, warf der | |
| Staatsanwaltschaft vor, sie hätte das wissen können, wenn sie sorgfältiger | |
| ermittelt hätte. Seinem Mandanten [1][Tom Oelrichs (CDU), der zu Beginn des | |
| Verfahrens ausführlich ausgesagt hatte], wäre dann ein belastender Prozess | |
| erspart geblieben, behauptete er. Stattdessen habe die Staatsanwaltschaft | |
| die Sache öffentlich dramatisiert. | |
| Noch ist allerdings das Urteil nicht gesprochen und an den Vorwürfen der | |
| Vorteilsnahme sowie Vorteilsgewährung hat die Staatsanwaltschaft in ihrem | |
| Plädoyer festgehalten. Dabei geht es vor allem um die 100 Freikarten, die | |
| Rösler sich geben ließ. Sein Anwalt Johann Schwenn verwies darauf, dass es | |
| bundesweit branchenüblich sei, dass Konzertveranstalter ihren Vermietern | |
| Freikarten zur Verfügung stellten. Im Falle der Sporthalle, die ebenfalls | |
| vom Bezirk Nord vermietet werde, sei das seit den 80er-Jahren der Fall. | |
| Da Rösler so oder so hätte davon ausgehen müssen, dass es Freikarten geben | |
| würde, habe das auch seine Entscheidung zu dem Konzert im Stadtpark nicht | |
| beeinflussen können, plädierte Schwenn. Zudem sei über die im Übrigen nicht | |
| übermäßig hohe Zahl an Tickets erst verhandelt worden, nachdem der Vertrag | |
| über die Stadtparknutzung bereits unter Dach und Fach war. | |
| Darüber hinaus habe Rösler die Tickets ja nicht unter der Hand verteilt, | |
| sondern sei ganz offen damit umgegangen. Sein Stellvertreter sei involviert | |
| gewesen, ebenso seine Vorgesetzte, die Staatsrätin Elke Badde, und selbst | |
| der Antikorruptionsbeauftragte des Bezirks habe keine Einwände erhoben. | |
| Staatsrätin [2][Badde ist vor anderthalb Jahren wegen Vorteilsnahme und | |
| Verleitung eines Untergebenen zu einer Straftat] zu einer Geldstrafe von | |
| 20.400 Euro verurteilt worden. Das Gericht hielt ihr vor, dass sie sich | |
| zwei Kaufkarten hatte reservieren und für Rösler eine Genehmigung zum | |
| Konzertbesuch rückdatiert hatte. Badde legte Berufung gegen das Urteil ein. | |
| Anwalt Schwenn argumentierte, dass Rösler keinen persönlichen Vorteil von | |
| der Weitergabe der Tickets gehabt habe. Der Vorwurf der Staatsanwältin, | |
| Rösler habe mit der Weitergabe sein persönliches Image verbessern wollen, | |
| sei „spekulativ“. Rösler habe auch [3][keine Dienste als Gegenleistung für | |
| die Tickets verlangt]. Der Senat habe sich bei einer anderen Gelegenheit | |
| ähnlich verhalten, ohne gerügt worden zu sein: „Ein Viertel aller | |
| Staatsanwälte ist wegen der Mehrarbeit durch den G20-Gipfel in die | |
| Elbphilharmonie eingeladen worden“, sagte der Anwalt. | |
| Dass Rösler zusammen mit seiner Frau das Konzert besucht habe, sei Teil | |
| seiner repräsentativen Aufgaben gewesen. Das gelte auch für ein Essen im | |
| Landhaus Walter. „Ein Nicht-Erscheinen wäre ein Affront gewesen“, | |
| bestätigte Till Soyka, der einen der beiden Angestellten von FKP Scorpio | |
| vertritt. | |
| ## Freikarten für Amtsträger sind nichts Ungewöhnliches | |
| Der Senat erwarte von seinen Amtsträgern, dass sie an öffentlichen | |
| Veranstaltungen teilnehmen, sekundierte Anwalt Frommann. Er erinnerte | |
| daran, dass der FC St. Pauli Amtsträgern wie Innensenator Andy Grote (SPD) | |
| und Polizeipräsident Ralf Martin Meyer Dauerkarten überlassen habe. „Der | |
| Angeklagte wollte nicht das Beste für sich, sondern für die Freie und | |
| Hansestadt Hamburg“, sagte Schwenn und plädierte auf Freispruch wie sein | |
| Kollege Frommann. | |
| Die Staatsanwaltschaft hatte in ihrem Plädoyer Mitte Februar elf Monate | |
| Haft auf Bewährung für Rösler gefordert, zudem eine sogenannte Einziehung | |
| von Wertersatz in Höhe von mehr als 15.000 Euro. Für Röslers damaligen | |
| Stellvertreter forderte die Staatsanwältin 13.200 Euro Geldstrafe. Bei den | |
| beiden Mitarbeitern der Veranstaltungsagentur plädierte sie auf Freispruch. | |
| Das Strafmaß begründete die Staatsanwältin damit, dass das Vertrauen der | |
| Bevölkerung in die Behörden durch das Verhalten des Ex-Bezirksamtsleiters | |
| gelitten habe. Deshalb habe diese Verhandlung auch eine hohe präventive | |
| Bedeutung: „Wir wollen, dass man Amtsträgern vertrauen kann.“ | |
| 7 Apr 2022 | |
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| ## AUTOREN | |
| Gernot Knödler | |
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