Introduction
Introduction Statistics Contact Development Disclaimer Help
# taz.de -- Hamburger Freikarten-Affäre: Nur noch Geldstrafen
> Bei dem Verfahren um Freikarten für ein Rolling-Stones-Konzert im
> Hamburger Stadtpark sind die Vorwürfe geschrumpft wie die Strafen.
Bild: Kriegt nur eine – wenn auch saftige – Geldstrafe: Ex-Bezirksamtsleite…
Hamburg taz | Die sogenannte Rolling-Stones-Freikartenaffäre in Hamburg hat
mit Geldstrafen und Freisprüchen ein vorläufiges Ende gefunden. Der
inzwischen pensionierte Leiter des Bezirkamts Nord Harald Rösler (SPD)
wurde wegen Vorteilsnahme und -gewährung zu einer Geldstrafe von 21.600
Euro verurteilt, sein damaliger Stellvertreter Tom Oelrichs (CDU) wegen
Vorteilsnahme und Beihilfe zu 12.000 Euro.
Eine von der Staatsanwaltschaft geforderte elfmonatige Bewährunsstrafe
bleibt Rösler damit erspart. Zwei mitangeklagte Manager des
Konzertveranstalters SKP Scorpio wurden freigesprochen. Gegen das Urteil
kann Revision eingelegt werden.
Bei dem [1][Prozess ging es darum, dass die Rolling Stones] zum Auftakt
ihrer Deutschland-Tournee ausnahmsweise auf der großen Wiese im Hamburger
Stadtpark auftreten durften. Zuletzt war dieses Privileg einer Band in den
1980er Jahren gewährt worden.
Die Staatsanwaltschaft warf der Leitung des Bezirksamts vor, dem
Konzertveranstalter den Park für ein Butterbrot überlassen zu haben. Dafür
habe Rösler sich dann 100 Frei- und 300 Kaufkarten zusichern lassen, die er
an „Freunde des Hauses“ weiterreichte, darunter mehrere Staatsräte, also
die Staatssekretäre des Stadtstaates.
## Vorwürfe kleingekocht
Die damals für die Bezirke zuständige Staatsrätin [2][Elke Badde (SPD) ist
bereits zu einer Geldstrafe von 20.000 Euro] verurteilt worden, weil sie
sich Kaufkarten hatte zuschanzen lassen. Sie legte gegen das Urteil
Berufung ein.
Im Laufe des Prozesses [3][fielen die Vorwürfe der Untreue sowie der
Bestechlichkeit und Bestechung] in sich zusammen. Indem er ein Entgelt von
200.000 Euro aushandelte und zudem die umfangreiche Wiederherstellung des
Parks, habe Rösler einen „guten Deal für Hamburg“ gemacht, sagt der
Konzertveranstalter Karsten Jahnke als Zeuge. „Nie hat jemand mehr für den
Stadtpark bezahlt, niemals hat FKP Scorpio mehr für ein Konzert bezahlt“,
sagte Till Soyka, Anwalt eines ebenfalls angeklagten Scorpio-Promoters.
Weil der Stadt also kein Schaden entstanden ist, hat Rösler auch nicht
seine Amtspflichten zugunsten des Konzertveranstalters verletzt, sodass ihm
die Staatsanwaltschaft am Ende nur noch Vorteilsnahme und -gewährung statt
Bestechlichkeit und Bestechung vorwarf. Röslers Anwalt Johann Schwenn wies
darauf hin, dass es bundesweit branchenüblich sei, dass Konzertveranstalter
ihren Vermietern Freikarten zur Verfügung stellten. Das sei seit den 1980er
Jahren auch in der Sporthalle Usus, die ebenfalls vom Bezirk Nord vermietet
werde.
Anwalt Schwenn argumentierte, Rösler habe keinen persönlichen Vorteil von
der Weitergabe der Tickets gehabt. Der Vorwurf, mit der Weitergabe habe er
sein persönliches Image verbessern wollen, sei „spekulativ“. Und dass er
zusammen mit seiner Frau das Konzert besucht habe, sei Teil seiner
repräsentativen Aufgaben gewesen.
8 Apr 2022
## LINKS
[1] /Korruptionsprozess-zu-Stones-Konzert/!5839345
[2] /Hamburger-Affaere-um-Freikarten/!5787723
[3] /Rolling-Stones-Ticket-Affaere/!5616596
## AUTOREN
Gernot Knödler
## TAGS
Rolling-Stones-Affäre
Justiz
Hamburg
Schwerpunkt Korruption
Staatsanwaltschaft Hannover
Schwerpunkt Rassismus
Justiz
Hamburg
## ARTIKEL ZUM THEMA
Begünstigungsvorwurf in Hamburg: Staatsanwalt hat keinen geschont
Hamburgs Generalstaatsanwalt Jörg Fröhlich wird in einem
Disziplinarverfahren entlastet. Ihm war vorgeworfen worden, Politiker
geschont zu haben.
Ermittlungen wegen Stones und Jatta: Hamburger Verfolgungswahn
Hamburgs überlastete Staatsanwaltschaft hat sich in Verfahren verrannt, die
den Betroffenen schwer schaden. Rassismusvorwürfe kontert sie dünnhäutig.
Korruptionsprozess zu Stones-Konzert: Hauptvorwurf weg
Das Hamburger Oberlandesgericht urteilt über Bestechlichkeit und Untreue
bei einem Stones-Auftritt im Stadtpark. Staatsanwaltschaft ruderte zurück.
Gericht verhandelt Bestechlichkeit: Folgenschwere Freikarten
Im Prozess zur Vergabe von Freikarten für ein Rolling-Stones-Konzert im
Hamburger Stadtpark sagen Beschuldigte, so etwas sei branchenüblich.
You are viewing proxied material from taz.de. The copyright of proxied material belongs to its original authors. Any comments or complaints in relation to proxied material should be directed to the original authors of the content concerned. Please see the disclaimer for more details.