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# taz.de -- Nach Abschaffung der EEG-Umlage: Strompreissenkung per Gesetz
> Die Abschaffung der EEG-Umlage soll Verbraucher entlasten. Damit das auch
> passiert, prüft Habeck eine verpflichtende Preissenkung.
Bild: Würde die Abschaffung der EEG-Umlage die Kund:innen überhaupt entlasten?
Berlin taz | Dass die EEG-Umlage auf den Strompreis spätestens zum
Jahresende abgeschafft werden soll, ist bereits im Koalitionsvertrag
festgelegt worden. Ob dieses Vorhaben, das zu einer Entlastung der
Stromkund:innen führen soll, angesichts der aktuell hohen Energiepreise
auf den 1. Juli vorgezogen werden kann, wird derzeit geprüft. [1][Doch
offen ist bisher die Frage, ob die Verbraucher:innen überhaupt davon
profitieren würden].
Denn die Verträge der Stromanbieter sehen zwar das Recht vor, die Preise zu
erhöhen, wenn Steuersätze oder andere staatlich veranlasste
Strompreisbestandteile wie die EEG-Umlage steigen. Die Pflicht, den Preis
zu senken, wenn diese fallen, gibt es aber in der Regel nicht. Und in der
momentanen Situation gibt es für die Unternehmen einen besonders starken
Anreiz, die gesenkte Umlage einfach einzubehalten.
Normalerweise sorgt nämlich der Wettbewerb dafür, dass Unternehmen keine
höheren Preise nehmen können als gerechtfertigt – sonst wechseln die
Kund:innen zur Konkurrenz. Doch das funktioniert derzeit kaum. Weil vor
allem die Preise für kurzfristig beschafften Strom stark gestiegen sind,
zahlen Neukunden derzeit bei vielen Anbietern deutlich mehr als
Bestandskunden. Der Wechsel des Anbieters lohnt sich darum derzeit kaum.
Im Bundeswirtschaftsministerium wird darum jetzt geprüft, wie Unternehmen
rechtlich dazu verpflichtet werden können, die Streichung der Umlage
weiterzugeben. Minister Robert Habeck (Grüne) wolle sicherstellen, dass
diese bei den Kunden ankommt, hieß es aus Ministeriumskreisen. Wie genau
das umgesetzt werden könnte und ob das auch schon zur Jahresmitte gelingen
kann, ist noch offen.
## „Verfassungsrechtlich zu rechtfertigen“
Nach Ansicht des Vorstands der Stiftung Umweltenergierecht, Thorsten
Müller, könnte der Staat die Versorger entweder zu einer Preissenkung um
die Höhe der EEG-Umlage verpflichten oder die Verträge direkt per Gesetz
ändern. Das wäre zwar ein Eingriff in die Vertragsfreiheit. „Dieser dürfte
aber verfassungsrechtlich zu rechtfertigen sein, weil die verpflichtende
Senkung einem legitimen Zweck dient und den Versorgern dadurch kein
Nachteil entsteht.“
Bezahlt werden soll die EEG-Umlage, die nach einer ersten Absenkung zum
Jahreswechsel derzeit 3,7 Cent pro Kilowattstunde beträgt, künftig komplett
aus dem Staatshaushalt; verwendet werden sollen dafür die [2][Einnahmen aus
dem nationalen CO2-Preis]. Wird die Absenkung komplett weitergegeben, sinkt
die Stromrechnung eines Durchschnittshaushalts dadurch um rund 150 Euro im
Jahr.
9 Feb 2022
## LINKS
[1] /Fruehere-Abschaffung-der-EEG-Umlage/!5829749
[2] /CO2-Emissionen-bringen-hohe-Einnahmen/!5823632
## AUTOREN
Malte Kreutzfeldt
## TAGS
EEG-Umlage
Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG)
Robert Habeck
Strompreis
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