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# taz.de -- Zeitungsanzeigen der AfD: Ärger mit Parteiwerbung
> Die Frankfurter Rundschau und Madsack-Titel haben AfD-Anzeigen gedruckt.
> Während erstere in Zukunft verzichten wollen, sehen letztere kein
> Problem.
Bild: Wie mit AfD-Werbung umgehen? Dieser Frage müssen sich Verlage stellen
Die Frankfurter Rundschau wird künftig [1][keine AfD-Werbung] mehr
annehmen. Am Mittwoch hatte eine AfD-Anzeige im Blatt in der Redaktion und
der Leser*innenschaft für heftige Auseinandersetzungen gesorgt. In der
Freitagsausgabe des zur Zeitungsgruppe Ippen gehörenden Blattes wendet sich
jetzt FR-Geschäftsführer Max Rempel an die „lieben Leserinnen und Leser“.
Dass die Anzeige für „große Verärgerung“ gesorgt hat, sei „verständli…
[2][denn die Frankfurter Rundschau] steht für eine klare links-liberale
Haltung und setzt sich gegen jegliche Form von Diskriminierung und
Rassismus ein.“ Dementsprechend kritisch berichte die FR auch über die AfD.
„Die Veröffentlichung der Anzeige war ein Fehler. Dafür bitte ich um
Entschuldigung. Ich habe entschieden, dass es künftig keine Anzeigen der
AfD mehr in der Frankfurter Rundschau geben wird“, so Rempel weiter.
[3][Beim Madsack-Konzern], dessen 15 regionale Tageszeitungen
schwerpunktmäßig in Niedersachsen, aber auch in Dresden, Leipzig, Lübeck,
Rostock und Potsdam erscheinen, ist am Freitag eine Anzeige der AfD zur
Impfpflicht in vielen Titeln des Konzerns erschienen. Dazu gehört auch die
Märkische Allgemeine in Potsdam. Hier war bis 2005 der heutige
AfD-Ehrenvorsitzende Alexander Gauland als Herausgeber tätig. Damals
gehörte Gauland noch der CDU an, das Blatt selbst war im Besitz der
FAZ-Mediengruppe, die den Titel 2012 an Madsack verkaufte.
Bei Madsack heißt es auf Anfrage der taz, der Konzern habe bei dieser
Anzeige keine Bedenken. Alle Anzeigen würden dahingehend geprüft, ob sie
strafrechtlich relevant, beleidigend oder verleumdend bzw. rassistisch oder
diskriminierend seien. Hierfür gebe es verbindliche Richtlinien, an denen
sich die Anzeigenabteilungen orientierten. Im konkreten Fall sähe man das
aber nicht. Der Konzern habe in der Vergangenheit Anzeigen von Parteien wie
der NPD oder der MLPD abgelehnt, da diese verfassungsfeindlich gewesen
seien.
## Getrennte Bereiche
In der Anzeige der AfD geht es um eine Bundestags-Anfrage der Partei zur
Impfpflicht. Das Verhältnis von AfD und Medien ist mehr als angespannt.
Teile der AfD sind deckungsgleich mit denen, die nun schon seit Jahren mit
Parolen wie „Lügenpresse – auf die Fresse“ gegen die „Systemmedien“ …
den „Staatsfunk“ hetzen.
Bei Axel Springer heißt es, Bild und Welt lehnten Anzeigen der AfD
grundsätzlich ab, da die Partei gegen die in den Springer-Essentials
festgehaltenen Werte und Verlagsgrundsätze verstoße. In den
Springer-Essentials sind das Bekenntnis zu Freiheit, Rechtsstaat,
Demokratie und einem vereinigten Europa sowie die Unterstützung des
jüdischen Volks und das Existenzrecht des Staates Israel festgeschrieben.
Außerdem heißt es: „Wir lehnen politischen und religiösen Extremismus und
jede Art von Rassismus und sexueller Diskriminierung ab.“ Unter das
Anzeigen-Aus bei Springer fällt neben der AfD aktuell auch die Linkspartei.
Die taz hatte 2014 in ihrem Berliner Lokalteil eine Anzeige der AfD
abgedruckt, was wie jetzt bei der FR zu heftigen Debatten in Redaktion und
Leser*innenschaft führte. Heute nimmt die taz keine Anzeigen der AfD
mehr an. „Die Gründe sind alle bekannt, die Partei hat sich seit 2014
radikalisiert“, sagt Chefredakteurin Ulrike Winkelmann. Diese Position
vertritt auch die taz-Geschäftsführung.
Grundsätzlich sind die Bereiche Redaktion und Anzeigen bei
Medienunternehmen streng voneinander getrennt. Von entsprechenden
„chinesischen Mauern“ ist auch bei Madsack die Rede. Dass es dennoch zu
Diskussionen kommt, sei logisch, sagt ein Madsack-Mitarbeiter: „Es ist ja
nicht so, dass unsere Redaktionen das toll finden, wenn wir Anzeigen der
AfD verteilen.“
Die Partei hat auch schon versucht, eine Anzeigenschaltung gerichtlich
durchzusetzen. 2015 hatte die AfD-Fraktion im Thüringer Landtag versucht,
mit Anzeigen für einen Bürgerdialog zum Thema Zuwanderung und Asylpolitik
in der Thüringer Landeszeitung (TLZ) und der Ostthüringer Zeitung (OTZ) zu
werben. TLZ und OTZ, die beide zur Funke-Mediengruppe gehören, hatten der
AfD aber die kalte Schulter gezeigt. Die AfD ging vor Gericht, unterlag und
zog vor das Bundesverfassungsgericht, da TLZ und OTZ im Verbreitungsgebiet
Ostthüringen de facto über ein Monopol auf dem regionalen Pressemarkt
verfügten.
Der Antrag wurde abgelehnt, und die Karlsruher Richter*innen hielten
einstimmig fest, „dass die privatwirtschaftlich organisierte Presse bei der
Auswahl der von ihr verbreiteten Nachrichten und Meinungen der
Verpflichtung zu Neutralität nicht unterliegt.“ Daher dürften sie „auch d…
Abdruck von Anzeigen und Leserzuschriften einer bestimmten Tendenz
verweigern, ohne dass darin eine unzulässige Beeinträchtigung der Freiheit
der politischen Willensbildung läge“. Daran ändere auch eine regionale
Monopolstellung nichts, so das Urteil.
28 Jan 2022
## LINKS
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[3] /Hauptstadtredaktionen-Madsack/DuMont/!5519843
## AUTOREN
Steffen Grimberg
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