| # taz.de -- Gericht moniert „Razzia“ in Ministerium: Aufregerthema verpufft | |
| > Die Durchsuchung im Bundesjustizministerium im Herbst war laut | |
| > Gerichtsentscheid nicht angemessen. Dabei waren die Umstände von Anfang | |
| > an seltsam. | |
| Bild: Unangemessene Durchsuchung: das Bundesministerium für Justiz in Berlin i… | |
| Berlin taz | Wie peinlich für die CDU: Das Landgericht in Osnabrück hat am | |
| Mittwoch entschieden, dass die [1][Durchsuchung des Justizministeriums kurz | |
| vor der Bundestagswahl] nicht angemessen war. Diese „Razzia“ hatte im | |
| Wahlkampf für Furore gesorgt, weil es um das [2][heikle Thema der | |
| Geldwäsche ging] – und weil auch das Finanzministerium durchsucht worden | |
| war, das damals SPD-Kanzlerkandidat Olaf Scholz unterstand. | |
| [3][CDU-Kontrahent Armin Laschet] nutzte die Durchsuchungen gern, um in | |
| Fernsehdebatten den Eindruck zu erzeugen, als würde Scholz schmutzige | |
| Geldgeschäfte tolerieren. | |
| Dabei waren die Umstände der „Razzia“ von Anfang an höchst seltsam: Die | |
| Durchsuchungen wurden von einem Staatsanwalt in Osnabrück angeordnet und | |
| von einer Amtsrichterin in Osnabrück abgesegnet, die beide aktive | |
| CDU-Anhänger sind und früher als persönliche Referenten eines | |
| CDU-Justizministers in Niedersachsen gearbeitet hatten. Auch ist es sehr | |
| ungewöhnlich, dass Staatsanwälte kurz vor einer Wahl Behörden oder | |
| Ministerien durchsuchen, weil dies als politische Einflussnahme gedeutet | |
| werden könnte. | |
| ## Durchsuchung wäre „nicht erforderlich“ gewesen | |
| Vor allem aber war nie ersichtlich, warum diese Durchsuchungen überhaupt | |
| nötig waren, denn Justiz- und Finanzministerium waren bereit, mit der | |
| Staatsanwaltschaft aus Osnabrück zusammenzuarbeiten. Allerdings reichte | |
| ihnen nicht nur ein Telefonanruf. Der zuständige Referatsleiter im | |
| Justizministerium wollte zunächst eine schriftliche Anfrage sehen, bevor er | |
| Akten herausrückte. Dieses Vorgehen war genau richtig, wie das Landgericht | |
| in Osnabrück jetzt befand. | |
| Noch erstaunlicher: Die Staatsanwaltschaft in Osnabrück hatte Akten | |
| angefordert, die sie längst besaß. Auch alle anderen „erstrebten | |
| Beweismittel“ hätten sich bereits „bei den Ermittlungsakten befunden“, w… | |
| das Landgericht feststellte. Die Richter konstatieren daher nüchtern, dass | |
| eine „Durchsuchung nicht erforderlich gewesen“ wäre. | |
| Konkret ging es um Verdachtsfälle bei der [4][Financial Intelligence Unit | |
| (FIU)], die Geldwäsche aufklären soll und zum Zoll gehört. Eine | |
| niedersächsische Bank hatte im Juni 2018 gemeldet, dass mehr als eine | |
| Million Euro nach Afrika transferiert werden sollten, aber der Verdacht | |
| bestand, dass damit Waffen- und Drogengeschäfte finanziert würden. Die FIU | |
| leitete diese Meldung jedoch nicht an die Kriminalämter weiter, so dass die | |
| Bank das Geld überweisen musste. Die Staatsanwaltschaft in Osnabrück | |
| ermittelt daher seit 2020 „gegen unbekannt“ wegen „Strafvereitelung im | |
| Amt“. Allerdings wird „unbekannt“ bei der FIU vermutet, nicht im Finanz- | |
| oder Justizministerium. | |
| Das Justizministerium hat gleich nach der Bundestagswahl Beschwerde gegen | |
| die Durchsuchung eingelegt, das Finanzministerium hat darauf verzichtet. | |
| Daher hat sich das Landgericht in Osnabrück nur zum Justizministerium | |
| geäußert. | |
| 10 Feb 2022 | |
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| [4] https://www.zoll.de/DE/FIU/fiu_node.html | |
| ## AUTOREN | |
| Ulrike Herrmann | |
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