# taz.de -- Gericht moniert „Razzia“ in Ministerium: Aufregerthema verpufft | |
> Die Durchsuchung im Bundesjustizministerium im Herbst war laut | |
> Gerichtsentscheid nicht angemessen. Dabei waren die Umstände von Anfang | |
> an seltsam. | |
Bild: Unangemessene Durchsuchung: das Bundesministerium für Justiz in Berlin i… | |
BERLIN taz | Wie peinlich für die CDU: Das Landgericht in Osnabrück hat am | |
Mittwoch entschieden, dass die [1][Durchsuchung des Justizministeriums kurz | |
vor der Bundestagswahl] nicht angemessen war. Diese „Razzia“ hatte im | |
Wahlkampf für Furore gesorgt, weil es um das [2][heikle Thema der | |
Geldwäsche ging] – und weil auch das Finanzministerium durchsucht worden | |
war, das damals SPD-Kanzlerkandidat Olaf Scholz unterstand. | |
[3][CDU-Kontrahent Armin Laschet] nutzte die Durchsuchungen gern, um in | |
Fernsehdebatten den Eindruck zu erzeugen, als würde Scholz schmutzige | |
Geldgeschäfte tolerieren. | |
Dabei waren die Umstände der „Razzia“ von Anfang an höchst seltsam: Die | |
Durchsuchungen wurden von einem Staatsanwalt in Osnabrück angeordnet und | |
von einer Amtsrichterin in Osnabrück abgesegnet, die beide aktive | |
CDU-Anhänger sind und früher als persönliche Referenten eines | |
CDU-Justizministers in Niedersachsen gearbeitet hatten. Auch ist es sehr | |
ungewöhnlich, dass Staatsanwälte kurz vor einer Wahl Behörden oder | |
Ministerien durchsuchen, weil dies als politische Einflussnahme gedeutet | |
werden könnte. | |
## Durchsuchung wäre „nicht erforderlich“ gewesen | |
Vor allem aber war nie ersichtlich, warum diese Durchsuchungen überhaupt | |
nötig waren, denn Justiz- und Finanzministerium waren bereit, mit der | |
Staatsanwaltschaft aus Osnabrück zusammenzuarbeiten. Allerdings reichte | |
ihnen nicht nur ein Telefonanruf. Der zuständige Referatsleiter im | |
Justizministerium wollte zunächst eine schriftliche Anfrage sehen, bevor er | |
Akten herausrückte. Dieses Vorgehen war genau richtig, wie das Landgericht | |
in Osnabrück jetzt befand. | |
Noch erstaunlicher: Die Staatsanwaltschaft in Osnabrück hatte Akten | |
angefordert, die sie längst besaß. Auch alle anderen „erstrebten | |
Beweismittel“ hätten sich bereits „bei den Ermittlungsakten befunden“, w… | |
das Landgericht feststellte. Die Richter konstatieren daher nüchtern, dass | |
eine „Durchsuchung nicht erforderlich gewesen“ wäre. | |
Konkret ging es um Verdachtsfälle bei der [4][Financial Intelligence Unit | |
(FIU)], die Geldwäsche aufklären soll und zum Zoll gehört. Eine | |
niedersächsische Bank hatte im Juni 2018 gemeldet, dass mehr als eine | |
Million Euro nach Afrika transferiert werden sollten, aber der Verdacht | |
bestand, dass damit Waffen- und Drogengeschäfte finanziert würden. Die FIU | |
leitete diese Meldung jedoch nicht an die Kriminalämter weiter, so dass die | |
Bank das Geld überweisen musste. Die Staatsanwaltschaft in Osnabrück | |
ermittelt daher seit 2020 „gegen unbekannt“ wegen „Strafvereitelung im | |
Amt“. Allerdings wird „unbekannt“ bei der FIU vermutet, nicht im Finanz- | |
oder Justizministerium. | |
Das Justizministerium hat gleich nach der Bundestagswahl Beschwerde gegen | |
die Durchsuchung eingelegt, das Finanzministerium hat darauf verzichtet. | |
Daher hat sich das Landgericht in Osnabrück nur zum Justizministerium | |
geäußert. | |
10 Feb 2022 | |
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[1] /Justizskandal-im-Wahlkampf/!5799613 | |
[2] /Vorwuerfe-gegen-Geldwaesche-Einheit/!5797228 | |
[3] /Justizskandal-im-Wahlkampf/!5799613 | |
[4] https://www.zoll.de/DE/FIU/fiu_node.html | |
## AUTOREN | |
Ulrike Herrmann | |
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