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# taz.de -- Rechtswidrige „Razzia“ im Wahlkampf: Beispielloser Justizskandal
> Nun ist es amtlich: Die Union missbrauchte das Ansehen des Rechtsstaats,
> um im Wahlkampf dem SPD-Kandidaten zu schaden. Das muss Konsequenzen
> haben.
Bild: Die „Razzia“ sollte Olaf Scholz im Wahlkampf schaden – gewonnen hat…
Es ist ein beispielloser Justizskandal: Mitten im Wahlkampf hatte die
Staatsanwaltschaft in Osnabrück eine „Razzia“ im Justiz- und im
Finanzministerium veranstaltet und dabei den Eindruck erzeugt, „die
Leitung“ würde Geldwäsche tolerieren. Damit war vor allem Olaf Scholz
gemeint, Finanzminister und SPD-Kanzlerkandidat. Schon das war
ungeheuerlich.
Aber noch unglaublicher ist, [1][was jetzt herausgekommen ist]: Die
Staatsanwaltschaft besaß die Akten längst, die sie bei der Durchsuchung in
den Ministerien angeblich „sichern“ wollte. Die ganze „Razzia“ war also…
Fake, um politisch Stimmung zu machen. Dazu passt, dass die Staatsanwälte –
anders als vorgeschrieben – auch darauf verzichteten, die Akten schriftlich
anzufordern.
Nun muss man wissen, dass der zuständige Staatsanwalt aktives CDU-Mitglied
ist; Gleiches gilt für die Amtsrichterin in Osnabrück, die den
Durchsuchungsbeschluss genehmigte. Den finalen Segen musste die
Justizministerin in Niedersachsen erteilen, und auch sie gehört der CDU an.
Im Wahlkampf war es nur ein Verdacht, dass die Union das Ansehen des
Rechtsstaats missbraucht hat, um dem Hauptkonkurrenten zu schaden und ihren
Kandidaten Armin Laschet ins Amt zu hieven. Aber jetzt ist es amtlich. Das
Landgericht in Osnabrück, die nächsthöhere Instanz, hat am Mittwoch
entschieden, dass die Durchsuchung des Justizministeriums rechtswidrig war.
Der Rechtsstaat funktioniert also noch, wie der Spruch des Landgerichts
zeigt. Trotzdem ist es alarmierend, dass es überhaupt zu diesem
Justizskandal gekommen ist. In der Union scheint es Richter und
Staatsanwälte zu geben, denen jedes Mittel recht ist, um anderen Parteien
zu schaden. Dieses Vorgehen kennt man eigentlich nur aus Bananenrepubliken
und von Autokraten.
Die Bürger müssen sich darauf verlassen können, dass Staatsanwälte und
Richter neutral agieren. Dieser Grundsatz der Rechtsstaatlichkeit wurde in
Osnabrück verletzt. Es wäre daher schwer erträglich, wenn der zuständige
Staatsanwalt und die Amtsrichterin auf ihren Posten bleiben dürften.
10 Feb 2022
## LINKS
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## AUTOREN
Ulrike Herrmann
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