# taz.de -- Afghanische Menschenrechtskommission: Akbar legt Amt nieder | |
> Die afghanische Menschenrechtlerin Shaharzad Akbar engagiert sich nun vom | |
> Exil aus. Dazu will sie eine Nichtregierungsorganisation gründen. | |
Bild: Engagement nun aus dem Exil: Menschenrechtlerin Shaharzad Akbar aus Afgha… | |
Berlin taz | Shaharzad Akbar, die Vorsitzende von Afghanistans Unabhängiger | |
Menschenrechtskommission (AIHRC), hat am Freitag ihren Rücktritt erklärt. | |
Das erfuhr die taz von afghanischen Menschenrechtler:innen. Eine offizielle | |
Erklärung Akbars liegt noch nicht vor, ihr Schritt deutete sich aber | |
bereits seit Längerem an. Sie hatte sich bei der Übernahme Kabuls durch die | |
Taliban im August im Ausland aufgehalten, die neuen Machthaber deutlich | |
kritisiert und war seitdem auch nicht wieder nach Afghanistan | |
zurückgekehrt. Auf ihrem Twitter-Account äußerte Akbar mehrfach Zweifel an | |
einer sinnvollen Weiterarbeit der Kommission im Land. | |
Die Taliban [1][besetzten bei ihrer Machtübernahme alle staatlichen | |
Einrichtungen und auch die Büros, die die AIHRC in mehreren Städten | |
unterhielt.] Die Kommission hatte eine rechtliche Zwitterstellung inne: Sie | |
wird zwar als „unabhängig“ bezeichnet, ihre Mitglieder ernannte aber der | |
Staatspräsident. Die Kommission war Ende 2001 eingerichtet worden, um die | |
Lage der Menschenrechte zu überwachen, Verletzungen zu untersuchen und | |
nationale Fachinstitutionen dafür aufzubauen. Akbar stand seit 2019 an | |
ihrer Spitze. | |
Akbar, die in den USA und Oxford studiert hat, kündigte nun an, sie wolle | |
im Exil eine Nichtregierungsorganisation zur Beobachtung der | |
Menschenrechtslage in ihrem Land einrichten. Worauf sie dabei achten wird, | |
geht aus einem Tweet von Ende Dezember hervor: „Festnahmen, Mangel an | |
ordentlichen Verfahren, Folter, Misshandlungen und Verschwindenlassen durch | |
die Taliban [sind] fast tägliche Nachrichten aus Afghanistan“. Es gebe | |
„keine Trennung zwischen Polizei, Staatsanwaltschaft, Anwalt und Richter. | |
Örtliche Talibanbehörden/-kämpfer treffen alle Entscheidungen auf der Basis | |
nie vollständig untersuchter Anschuldigungen.“ | |
## Mit Kritik hielt Akbar sich nie zurück | |
Akbar hielt sich auch nie mit Kritik an der internationalen | |
Staatengemeinschaft zurück, die die AIHRC finanziert. In einem Interview | |
mit der Wochenzeitung Das Parlament im vorigen Jahr warf sie ihr vor, sie | |
habe „das Thema Gerechtigkeit und Menschenrechte von Anfang an nicht ernst | |
genug genommen“. Die internationale Gemeinschaft habe sogar regierungsnahe | |
Personen „unterstützt, die in Gräueltaten verwickelt waren“. | |
Inzwischen steht auch der [2][Internationale Strafgerichtshof ICC] in Den | |
Haag vor Hürden bei seiner Afghanistan-Arbeit. Ebenfalls nach Auskunft | |
afghanischer Menschenrechtler:innen hätte die UNO bisher nicht auf | |
eine Anfrage geantwortet, welche afghanische Regierung – die der Taliban | |
oder die vor ihrem Ansturm geflohene – legitim sei. Der ICC kann in keinem | |
Land ohne Zustimmung der dortigen Regierung agieren. Umstritten war zuletzt | |
die ICC- Entscheidung, entgegen früherem Vorhaben nur Kriegsverbrechen der | |
Taliban und des „Islamischen Staates“ zu untersuchen, nicht aber die der | |
ehemaligen Regierungskräfte und der US-Truppen. | |
10 Jan 2022 | |
## LINKS | |
[1] /Angst-und-Armut-in-Afghanistan/!5805726 | |
[2] /Strafgerichtshof-in-Den-Haag/!5712165 | |
## AUTOREN | |
Thomas Ruttig | |
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