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# taz.de -- Afghanische Menschenrechtskommission: Akbar legt Amt nieder
> Die afghanische Menschenrechtlerin Shaharzad Akbar engagiert sich nun vom
> Exil aus. Dazu will sie eine Nichtregierungsorganisation gründen.
Bild: Engagement nun aus dem Exil: Menschenrechtlerin Shaharzad Akbar aus Afgha…
Berlin taz | Shaharzad Akbar, die Vorsitzende von Afghanistans Unabhängiger
Menschenrechtskommission (AIHRC), hat am Freitag ihren Rücktritt erklärt.
Das erfuhr die taz von afghanischen Menschenrechtler:innen. Eine offizielle
Erklärung Akbars liegt noch nicht vor, ihr Schritt deutete sich aber
bereits seit Längerem an. Sie hatte sich bei der Übernahme Kabuls durch die
Taliban im August im Ausland aufgehalten, die neuen Machthaber deutlich
kritisiert und war seitdem auch nicht wieder nach Afghanistan
zurückgekehrt. Auf ihrem Twitter-Account äußerte Akbar mehrfach Zweifel an
einer sinnvollen Weiterarbeit der Kommission im Land.
Die Taliban [1][besetzten bei ihrer Machtübernahme alle staatlichen
Einrichtungen und auch die Büros, die die AIHRC in mehreren Städten
unterhielt.] Die Kommission hatte eine rechtliche Zwitterstellung inne: Sie
wird zwar als „unabhängig“ bezeichnet, ihre Mitglieder ernannte aber der
Staatspräsident. Die Kommission war Ende 2001 eingerichtet worden, um die
Lage der Menschenrechte zu überwachen, Verletzungen zu untersuchen und
nationale Fachinstitutionen dafür aufzubauen. Akbar stand seit 2019 an
ihrer Spitze.
Akbar, die in den USA und Oxford studiert hat, kündigte nun an, sie wolle
im Exil eine Nichtregierungsorganisation zur Beobachtung der
Menschenrechtslage in ihrem Land einrichten. Worauf sie dabei achten wird,
geht aus einem Tweet von Ende Dezember hervor: „Festnahmen, Mangel an
ordentlichen Verfahren, Folter, Misshandlungen und Verschwindenlassen durch
die Taliban [sind] fast tägliche Nachrichten aus Afghanistan“. Es gebe
„keine Trennung zwischen Polizei, Staatsanwaltschaft, Anwalt und Richter.
Örtliche Talibanbehörden/-kämpfer treffen alle Entscheidungen auf der Basis
nie vollständig untersuchter Anschuldigungen.“
## Mit Kritik hielt Akbar sich nie zurück
Akbar hielt sich auch nie mit Kritik an der internationalen
Staatengemeinschaft zurück, die die AIHRC finanziert. In einem Interview
mit der Wochenzeitung Das Parlament im vorigen Jahr warf sie ihr vor, sie
habe „das Thema Gerechtigkeit und Menschenrechte von Anfang an nicht ernst
genug genommen“. Die internationale Gemeinschaft habe sogar regierungsnahe
Personen „unterstützt, die in Gräueltaten verwickelt waren“.
Inzwischen steht auch der [2][Internationale Strafgerichtshof ICC] in Den
Haag vor Hürden bei seiner Afghanistan-Arbeit. Ebenfalls nach Auskunft
afghanischer Menschenrechtler:innen hätte die UNO bisher nicht auf
eine Anfrage geantwortet, welche afghanische Regierung – die der Taliban
oder die vor ihrem Ansturm geflohene – legitim sei. Der ICC kann in keinem
Land ohne Zustimmung der dortigen Regierung agieren. Umstritten war zuletzt
die ICC- Entscheidung, entgegen früherem Vorhaben nur Kriegsverbrechen der
Taliban und des „Islamischen Staates“ zu untersuchen, nicht aber die der
ehemaligen Regierungskräfte und der US-Truppen.
10 Jan 2022
## LINKS
[1] /Angst-und-Armut-in-Afghanistan/!5805726
[2] /Strafgerichtshof-in-Den-Haag/!5712165
## AUTOREN
Thomas Ruttig
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