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# taz.de -- Hamburg schützt Mieter*innen: Verdrängung etwas schwerer
> Hamburg geht mit gutem Beispiel voran: Die Umwandlung von Miet- in
> Eigentumswohnungen wird genehmigungspflichtig.
Bild: Zur Miete? Oder schon Eigentum? In Hamburg wird die Umwandlung erschwert
Es geht doch! Diese Woche hat der Hamburger Senat eine [1][Verordnung
beschlossen], die künftig die Umwandlung von Mietwohnungen in
Eigentumswohnungen erschwert. Konkret geht es um Mietshäuser mit sechs oder
mehr Wohneinheiten. Sollen sie in Zukunft in Eigentum umgewandelt werden,
brauchen sie überall in Hamburg eine Genehmigung – aber die wird nur unter
bestimmten Bedingungen erteilt. Zum Beispiel, wenn mindestens zwei Drittel
der Wohnung an die aktuellen Mieter:innen verkauft werden oder wenn der
Eigentümer die Wohnung zur eigenen Nutzung an Angehörige veräußern will.
Solche Schritte sind in Städten wie Hamburg wichtig, in denen die
Immobilienpreise ungebremst stiegen. Wer für eine Immobilie mit
Mietwohnungen astronomische Summen bezahlt, ist entweder versucht, die
Miete zu erhöhen, oder er wandelt die Mietwohnungen in Eigentumswohnungen
um und verkauft diese weiter.
Die neuen Eigentümer haben, ziehen sie nicht selbst ein, ihrerseits das
Interesse, ihre Investition zu refinanzieren, und setzen auf
Mieterhöhungen. Durch diesen Prozess werden alteingesessene Mieter:innen
aus ihren Wohnungen verdrängt, und das Angebot an bezahlbaren Wohnungen
wird weiter verringert.
Die neue Genehmigungspflicht für die Umwandlung in Eigentumswohnungen ist
ein Instrument, das der Bund mit dem im Mai [2][beschlossenen
Baulandmobilisierungsgesetz] geschaffen hat. Es erlaubt den Ländern,
Gebiete mit angespanntem Wohnungsmarkt auszuweisen. Schon im Juli hatte der
Hamburger Senat eine erste Verordnung zu diesem Bundesgesetz beschlossen.
Mit der diese Woche erlassenen zweiten Verordnung ist Hamburg nun das erste
Land, in dem die Instrumente des Gesetzes vollumfänglich anwendbar sind.
## Umwandlungen nicht verboten
Trotzdem ist natürlich nicht alles perfekt. „Die für Mieter:innen so
bedrohlichen Umwandlungen werden nicht verboten, sondern nur
genehmigungspflichtig“, erklärte Heike Sudmann, wohnungsbaupolitische
Sprecherin der Linken-Fraktion in der Hamburgischen Bürgerschaft. Die
Hürden für die Genehmigung seien so tief gelegt, dass „kein:e Mieter:in
jetzt beruhigter schlafen kann“. Ihre Kritik gilt dabei weniger dem
Hamburger Senat als vielmehr dem zugrunde liegendem
Baulandmobilisierungsgesetz und der Bundesregierung.
Auch Siegmund Chychla vom [3][Mieterverein zu Hamburg] befürchtet, dass der
Rechtsanspruch auf die Genehmigung als Schlupfloch ausgenutzt werden
könnte. Trotzdem ist er mit dem Ergebnis zufrieden: „Aus Hamburger Sicht
hat man umgesetzt, was durch das Bundesgesetz möglich war.“
Sylvia Sonnemann von „[4][Mieter helfen Mietern]“ spricht von einer guten
Nachricht für alle Hamburger Mieter:innen, wenn auch mit leichter
Einschränkung: „Man hätte es schneller und noch strikter machen können.
Gerade hier in Hamburg müsste man in allen Aspekten an die Grenzen gehen.“
Vor allem der Umstand, dass die Genehmigungspflicht erst ab sechs
Wohnungen gilt, wo sie nach dem Bundesgesetz schon auch ab drei Wohnungen
hätte greifen können, ruft Kritik hervor. Linken-Politikerin Sudmann hat
darum in der Bürgerschaft das Vorgehen des Senats als „halbherzig“
bezeichnet.
Trotzdem ist Hamburg nun also ein Vorreiter. „Wir freuen uns, dass wir die
Ersten sind“, sagt Sonnemann. Andererseits gebe es das Gesetz schon seit
Sommer. „Da frage ich mich auch schon, ob die anderen Bundesländer
schlafen.“ Tjade Brinkmann
5 Nov 2021
## LINKS
[1] https://www.hamburg.de/bsw/15560690/2021-11-02-bsw-baulandmobilisierungsges…
[2] /Umwandlungen-von-Wohnungen/!5765691
[3] https://www.mieterverein-hamburg.de/de/
[4] https://www.mhmhamburg.de/
## AUTOREN
Tjade Brinkmann
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Florian Schmidt
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