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# taz.de -- Urteil zum Hambacher Forst: Von wegen Brandschutz
> Für die Besetzenden ist das Kölner Urteil zum Hambacher Forst eine
> bittere Genugtuung. Ihren Mitstreiter macht es nicht wieder lebendig.
Bild: September 2018: Polizeitrupp auf dem Weg zur Räumung der Baumhäuser im …
Jede und jeder hat es gewusst, damals im Herbst 2018, und darüber schallend
gelacht oder empört geschimpft: Der Hambacher Wald sollte von diesen
BesetzerInnen-Elementen in den Baumhäusern geräumt werden, weil die
Holzhütten nicht mit dem Brandschutz vereinbar sind. Raus mit dem Gelump,
quasi aus Fürsorge. Das hatte Armin Laschets Landesregierung verfügt, mit
[1][zwei wackeligen Gutachten] zu 60.000 Steuergeld-Euros.
Die Stadt Kerpen musste den Einsatz durchführen, tausende PolizistInnen
wurden zwei Wochen lang in die Barrikaden geschickt. So wurde der Hambacher
Forst, gerade auch durch die rabiate Räumung, zum Symbol für die
Klimaschutzbewegung weltweit. Jetzt hat das [2][Kölner Verwaltungsgericht]
kurz und schmerzlos geurteilt: Die Brandschutz-Krücke war rechtswidrig,
weil offensichtlich vorgeschoben. Ein Keulenschlag, vor allem für den
Braunkohle-Intimus Armin Laschet.
Auch für seinen Pitbull-Innenminister [3][Herbert Reul] mit dem ständigen
Gefasel von den Linksextremisten. Und für die Bau- und
Brandschutz-Ministerin Ina Scharrenbach, die damals weisend voranging – und
heute als Laschets Nachfolgerin gehandelt wird für den Fall der
Kanzlerschaft. Schon dass damals nur Tage nach tabula rasa im Wald das OVG
Münster jede Rodung untersagte, war ein politischer Niederschlag.
Jetzt hätte jeder der drei endgültig gute Gründe zurückzutreten wegen
gerichtlich attestierter politischer Willkür. Reul ließ die taz noch
wissen, er sei „vom Urteil überrascht“. Der Kölner Hieb hat Laschets
Märchenstunde beendet; die Räumung war rechtswidrige Amtshilfe für die
emsigen Klimavernichter von RWE. Der Jubel bleibt indes vielen im Hals
stecken: Beim Einsatz ist ein junger Mann in den Tod gestürzt. Dieser
[4][Steffen Meyn] wäre diese Woche 30 geworden.
Wie mögen die Brandschutz-Clowns das Urteil seinen Eltern erklären?
Interessant wird sein, ob die Stadt Kerpen als Beklagte des Kölner Urteils
Berufung einlegt. Man darf vermuten, dass sie dazu wenig Lust hat – schon
damals war der Stadt klar, dass sie als ausführendes Organ missbraucht
wurde. Man darf auch vermuten, dass das Land NRW das Urteil liebend gern
vom Tisch hätte: Hallo Kerpen, ruft bloß mit aller juristischen Kraft das
OVG Münster an.
Wird bei künftigen Strukturhilfen sicher nicht zu eurem Nachteil sein. Und
wenn Ihr dazu eine Brandschutz-Verordnung braucht, stehen wir gern bereit.
9 Sep 2021
## LINKS
[1] /Zur-Raeumung-im-Hambacher-Forst-2018/!5620746
[2] /Urteil-zu-Raeumungen-im-Hambi/!5799019
[3] /Ein-Streitgespraech-ueber-Rechtsextremismus/!5716986
[4] /Todesfall-im-Hambacher-Forst/!5534587
## AUTOREN
Bernd Müllender
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