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# taz.de -- Polizeigewalt im Hambacher Wald: Fast ein Meilenstein
> Der Einsatz des gewalttätigen Ersten Hauptkommissars im Hambacher Wald
> war rechtswidrig, urteilt ein Gericht. Konsequenzen muss er aber nicht
> tragen.
Bild: Todde Kemmerich wurde Opfer von Polizeigewalt im Hambacher Forst
Der süßeste Traum des polizeilichen Gewaltopfers [1][Todde Kemmerich] hätte
wohl so ausgesehen: Schadenersatz – wie jetzt bekommen – und üppiger
Verdienstausfall, vorneweg aber Konsequenzen für den Täter: Vermerk in der
Personalakte, am besten Entfernung aus dem Dienst. Und vor allem: endlich
strafrechtliche Ermittlungen, Haftstrafe, Abführen in Handschellen, die er,
Kemmerich, am besten noch selbst hätte anlegen dürfen.
Das konnte das [2][Aachener Landgericht am Dienstag] nicht leisten.
Immerhin verurteilte es das Land NRW als Dienstherrn des übergriffigen
Polizisten auf Schadenersatz. Dessen Einsatz: rechtswidrig. Punkt. So ein
Urteil ist fast ein Meilenstein. Der gewalttätige Polizist war nicht etwa
ein nervenschwacher Jungbulle, sondern Erster Polizeihauptkommissar mit
fünf stolzen Sternchen auf jeder Schulter.
Er müsste als Anführer einer Einsatzhundertschaft eigentlich ein Vorbild
sein. Völlig ohne jede Not und Hektik hatte er den offensichtlich
gewaltfreien Demonstranten im Hambacher Wald angesprungen, zu Boden
gerissen und gemeinsam mit herbeieilenden Kollegen massiv verletzt. Einfach
weil er glaubte, die Macht dazu zu haben. Der Erste Polizeihauptkommissar
Dietmar Z. darf als Schandbegriff in die deutsche Polizeigeschichte
eingehen.
Herzlichen Glückwunsch! Dennoch: Solch ein einzelnes Erfolgserlebnis gegen
[3][Polizeiwillkür] macht die vielen unbeachteten Fälle nicht ungeschehen.
In Polizei- und Justizkreisen gilt eisern: Ein Huhn hackt dem anderen kein
Auge aus. Verfahren werden verschleppt, Ermittlungen fantasiereich
abgeblockt. PolizistInnen als Angeklagte vor Strafgerichten sind in der
deutschen Justiz fast so selten wie eierlegende Hähne.
So hat das Verfahren für den sprunggewaltigen Mann auch keine Folgen. Er
selbst ist nicht verurteilt. Er bleibt im Dienst. Das ist der dicke
Wermutstropfen. Ein Kilometerstein bleibt das Urteil trotzdem. Und die
ermittlungsunwilligen StaatsanwältInnen hätten für ihre Tatenlosigkeit
guten Grund, sich zu schämen.
14 Sep 2021
## LINKS
[1] http://www.experimentellerrand.de/#uebermich
[2] /Urteil-zu-Polizeigewalt-im-Hambi/!5800940
[3] /Polizeigewalt-im-Hambacher-Forst/!5695542
## AUTOREN
Bernd Müllender
## TAGS
Schwerpunkt Hambacher Forst
deutsche Justiz
Polizeigewalt
Umweltaktivisten
Bespitzelung
Ampel-Koalition
Schwerpunkt Klimawandel
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