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# taz.de -- Umbenennung juristischer Fachliteratur: Keine Ehrung von NS-Juristen
> Der Verlag C.H. Beck hat sich zur Umbenennung von Justiz-Standardwerken
> entschlossen, deren Namensgeber in den Nationalsozialismus verstrickt
> waren.
Bild: Leipzig 1933, Teilnehmer des Nationalsozialistischen Deutschen Juristenbu…
Das nach dem [1][NS-Juristen Otto Palandt] benannte Justiz-Standardwerk
„Palandt“ wird umbenannt. Das teilte der Münchner Verlag C.H. Beck am
Dienstag mit. „Bereits auf der nächsten, im November 2021 erscheinenden
Auflage wird auf dem Umschlag der Name des aktuellen Koordinators der
Autorinnen und Autoren, des Richters am Bundesgerichtshof Dr. Christian
Grüneberg, genannt werden.“
Auch alle anderen Werke, bei denen in der NS-Diktatur aktive Juristen als
Autoren oder Herausgeber genannt sind, werden andere Namen erhalten. So
soll der Loseblattkommentar zum Grundgesetz von Maunz/Dürig künftig den
Namen Dürig/Herzog/Scholz tragen und die Gesetzessammlung Schönfelder vom
Vorsitzenden der Ständigen Deputation des Deutschen Juristentages Mathias
Habersack herausgegeben werden. Zuvor hatte das [2][Münchner Institut für
Zeitgeschichte] im Auftrag des Bayerischen Justizministeriums eine
entsprechende Studie durchgeführt.
Der „Palandt“, vielleicht das prominenteste Beispiel, ist ein Kommentar zum
Bürgerlichen Gesetzbuch. 2017 hatte sich eine Initiative „Palandt
umbenennen“ gegründet. Er war seit 1934 Präsident des
Reichsjustizprüfungsamts und eine seiner ersten Maßnahmen war die
Entfernung von Frauen aus dem Justizdienst und den rechtswissenschaftlichen
Fakultäten, um die „Manneskraft“ im Rechtswesen zu sichern.
## „Bedeutsame Entscheidung“
Otto Palandt selbst hat nicht viel für das Werk geschrieben. Er leitete die
Abteilung „Ausbildung“ im Reichsjustizministerium. Heinrich Schönfelder war
seit 1943 Kriegsgerichtsrat bei verschiedenen deutschen Kriegsgerichten in
Italien und wurde von Partisanen erschossen.
„Das ist eine bedeutsame Entscheidung“, kommentierte Bayerns Justizminister
Georg Eisenreich (CSU). „Die Umbenennung ist notwendig: Namensgeber für
Gesetzessammlungen und Kommentare müssen integre Persönlichkeiten sein.
Keine Nationalsozialisten.“
Da man Geschichte nicht ungeschehen machen könne, habe man zunächst die
historischen Namen beibehalten, sagte Verleger Hans Dieter Beck laut
Mitteilung. „Um Missverständnisse auszuschließen, haben wir uns nun dazu
entschlossen, Werke mit Namensgebern, die in der NS-Zeit eine aktive Rolle
gespielt haben, umzubenennen.“
27 Jul 2021
## LINKS
[1] /Petition-der-Woche/!5455115
[2] https://www.ifz-muenchen.de/
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Sachbuch
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