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# taz.de -- Mietwohnungen werden EIgentum: Boom der Umwandlung
> Fast 20.000 Mietwohnungen wurden 2020 zu Eigentumswohnungen – viele in
> Milieuschutzgebieten. Nun soll Schluss damit sein.
Bild: Eigentümer mach es auch nicht schöner
Berlin taz | 2020 war das Jahr der Umwandlungen von Miet- in
Eigentumswohnungen. Für 19.189 Wohnungen mussten die Bezirke die von
Hauseigentümer*innen gewünschte Umwandlung, die eine Voraussetzung
für den Verkauf als Eigentumswohnung ist, zustimmen. Die Quote lag 51
Prozent über der des Vorjahres und ist die höchste der vergangenen sechs
Jahre. Seit 2015 wurden mehr als 91.000 Mietwohnungen umgewandelt. Das geht
aus der Antwort auf eine Kleine Anfrage der Linken-Mietenexpertin Gaby
Gottwald hervor, über die zunächst der RBB berichtet hatte.
Fast 18.000 der insgesamt umgewandelten Wohnungen liegen in
Friedrichshain-Kreuzberg. Mit je etwa 14.000 Wohnungen folgen
Charlottenburg-Wilmersdorf und Mitte. Wenig Profite durch einen
Wohnungsverkauf erhoffen sich Eigentümer*innen in Spandau. Hier wurden
lediglich 1.500 Wohnungen dem Mietwohnungsmarkt entzogen.
Milieuschutzgebiete, die das Ziel haben, die Bevölkerungsstruktur in einem
Kiez zu erhalten, konnten dem Umwandlungsboom nichts anhaben. Innerhalb der
sechs Jahre wurden hier 44.969 Mietwohnungen zu Eigentumswohnungen. So
lagen etwa in Pankow 8.500 der umgewandelten Wohnungen innerhalb von
Gebieten mit einer sozialen Erhaltungssatzung und nur etwa 3.500 im übrigen
Bezirksbereich. Fast alle dieser Umwandlungen mussten aufgrund eines bis
zuletzt bestehenden Ausnahmegrundes genehmigt werden, wonach Eigentümer
sich verpflichteten, eine Wohnung sieben Jahre lang nur an die derzeitigen
Mieter*innen zu verkaufen.
[1][Diese als Scheunentor benannte Ausnahmeregelung ist seit 6. August
jedoch passé]. An jenem Tag trat die neue Umwandlungsverordnung des Senats
in Kraft. Bezirke müssen Umwandlungen nun nur noch dann zustimmen, wenn
Vermieter*innen nachweisen können, dass mindestens zwei Drittel ihrer
Mieter*innen ihre Wohnung selbst kaufen wollen. Dies gilt für ganz
Berlin und nicht nur in ausgewiesenen Milieuschutzgebieten. Eine Ausnahme
gibt es nur bei Häusern mit weniger als fünf Wohnungen. Möglich gewesen
wäre auch eine Grenze ab drei Wohnungen, der Senat entschied sich jedoch
für eine großzügigere Auslegung, um „Kleineigentümer zu schützen“.
## Bezirke sollen Kontrolle durchsetzen
Nach Willen des Senats sollen die Bezirke die Umwandlungs- und möglichen
Kaufabsichten hart kontrollieren. Statt Absichtsbekundungen sollen
Eigentümer*innen „notariell beurkundete Erklärungen einer
entsprechenden Anzahl von kaufwilligen Mietern“ vorlegen müssen. Angesichts
einer marginalen Selbstkaufqoute durch die Mieter*innen von bislang 0,3
Prozent erwartet der Senat einen „starken Rückgang der Umwandlungsfälle“.
Die Eigentumsquote ist in Berlin seit 2015 um 4,2 Prozent auf 34,2 Prozent
gestiegen. 15,9 Prozent der Eigentümer*innen wohnen selbst in ihrer
Privatwohnung.
Erst mit einer von der SPD auf Bundesebene durchgesetzten [2][Novelle des
Baugesetzbuches (Baulandmobilisierungsgesetz)] in diesem Frühjahr konnte
Berlin die nun gültige Umwandlungverordnung verabschieden. Vorschläge
Berlins zur ersatzlosen Streichung des bisherigen Ausnahmetatbestandes zur
Umwandlung waren zuvor vom Bund jahrelang abgelehnt worden.
Laut Gaby Gottwald habe die CDU „den starken Anstieg der Umwandlungen im
letzten Jahr geradezu provoziert“. Von ihr selbst angekündigte
Gesetzesänderungen seien wiederholt blockiert worden. Dies müssten die
Mieter*innen nun „ausbaden“.
15 Aug 2021
## LINKS
[1] /Umwandlungswelle-in-Berlin/!5781395
[2] /Umwandlungen-von-Wohnungen/!5765691
## AUTOREN
Erik Peter
## TAGS
Schwerpunkt Gentrifizierung in Berlin
Umwandlungsverordnung
Eigentumswohnung
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Mietrecht
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