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# taz.de -- Umwandlungsverbot erhalten: Mieter haben weiter Eigenbedarf
> Drei Baustadträte fordern die Verlängerung des Umwandlungsverbots von
> Mietshäusern in Eigentumswohnungen. Die erfolgreiche Maßnahme läuft 2025
> aus.
Bild: Miete, nicht Eigentum
Berlin taz | Erfolgreiche Maßnahmen zur Begrenzung von Mietenwahnsinn und
Verdrängung sind selten. Eine Ausnahme ist das 2021 in Kraft getretene
[1][Baulandmobilisierungsgesetz], das die Umwandlung von Miet- in
Eigentumswohnungen faktisch verbietet. In angespannten Wohnungsmärkten wie
in Berlin ist es Kommunen damit möglich, die Aufteilung von Mietshäusern in
einzelnes Wohneigentum zu untersagen. Ausnahmen gibt es nur bei Gebäuden
mit weniger als fünf Wohnungen oder solchen, in denen sich zwei Drittel der
Mieter:innen selbst zum Kauf verpflichten.
[2][Wie erfolgreich das Instrument ist], zeigten die Zahlen. Etwa 200.000
Wohnungen wurden in Berlin seit 2005 umgewandelt, besonders viele in den
Innenstadtbezirken, wo etwa in Friedrichshain-Kreuzberg inzwischen 48
Prozent des Bestandes Eigentumswohnungen sind. Doch der Trend ist gestoppt.
Keine 150 Wohnungen wurden aufgrund der aktuellen gesetzlichen Regelung
2022 privatisiert.
Doch der Fortbestand des Gesetzes mit dem regelnden Paragrafen 150 ist
keineswegs gesichert, denn er ist befristet bis Ende 2025. Darauf wiesen am
Mittwoch in einer Online-Pressekonferenz die Baustadträte von
Friedrichshain-Kreuzberg, Neukölln und Mitte, Florian Schmidt, Jochen
Biedermann (beide Grüne) und Ephraim Gothe (SPD), hin. Sie appellieren
daher an die Bundesregierung, den Paragrafen zu entfristen oder zumindest
zu verlängern.
Neuköllns Stadtrat Biedermann bilanzierte: „Dieser Markt ist eingebrochen,
die Umwandlung ist kein Geschäftsmodell mehr.“ Schmidt sprach von „einem
der größten Probleme des Wohnungsmarktes“ und meinte damit vor allem auch
die häufige Folge des separaten Wohnungsverkaufs: Eigenbedarfskündigungen.
Viele Mieter:innen wüssten nicht einmal davon, dass ihr Haus aufgeteilt
ist, denn der Verkauf der Wohnungen beginnt üblicherweise erst sieben Jahre
nach der Umwandlung: Erst dann darf an jemand anderes als die
Mieter:innen verkauft werden.
Die drei Stadträte wollen nun ein Bündnis schmieden, mit anderen Städten
wie München, Frankfurt am Main oder Hamburg, aber auch mit
Mieterinitiativen und -vereinen. Sebastian Bartels vom Berliner
Mieterverein ist inhaltlich einverstanden. „Es wäre schlicht verrückt,
diese Regelung in Zeiten einer extrem angespannten Versorgungslage
auslaufen zu lassen.“
## Auch Eigenbedarf ist ein Problem
Laut Gothe will man die Forderung „flächendeckend zum Thema machen“. Die
Bundesregierung hatte sich die Entfristung der Regelung in den
Koalitionsvertrag geschrieben, bislang aber werde diese „blockiert“ – dur…
die FDP. Die Entscheidung über eine Neuregelung werde „vermutlich Teil
eines Paketes sein“, also eines Tauschgeschäfts zwischen SPD, Grünen und
FDP. Dabei dürfe das Umwandlungsverbot nicht unter den Tisch fallen.
Die Grünen haben jüngst einen [3][Antrag ins Abgeordnetenhaus eingebracht],
mit dem der schwarz-rote Senat zu einer Bundesratsinitiative aufgefordert
wird. Neben der Entfristung der Umwandlungsregelung soll zudem die
Kündigung wegen Eigenbedarfs eingeschränkt werden. So soll der
Personenkreis für den Eigenbedarf geltend gemacht werden dürfen, auf engste
Familienangehörige begrenzt werden. Zudem müsste vorgetäuschter Eigenbedarf
geahndet werden können.
Schmidt betonte, dass Kündigungen wegen Eigenbedarfs „kein Naturgesetz“
seien und historisch nicht immer möglich gewesen sind. Diese Möglichkeit
„bevorteilt Menschen mit Vermögen gegenüber Menschen ohne“, so Schmidt.
Beim Thema Wohnen „sollte das nicht passieren“.
19 Jun 2024
## LINKS
[1] /Umwandlungen-von-Wohnungen/!5765691
[2] /Weniger-Eigentumsumwandlungen/!5871706
[3] https://pardok.parlament-berlin.de/starweb/adis/citat/VT/19/DruckSachen/d19…
## AUTOREN
Erik Peter
## TAGS
Schwerpunkt Gentrifizierung in Berlin
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Florian Schmidt
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Verdrängung
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