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# taz.de -- Forderung der Justizminister:innen: Härtere Strafen für „Rache-…
> Die Verbreitung sexueller Videos von Ex-Freund:innen ist schon strafbar.
> Doch die Sanktionen sollen härter werden, plant die
> Justizministerkonferenz.
Bild: Sexuelle Videos werden immer wieder aus Rache verbreitet, nachdem Beziehu…
Freiburg taz | Die Justizminister:innen der Länder fordern, dass die
Verbreitung von „Rache-Pornos“ härter bestraft werden soll. Der bisherige
Strafrahmen von bis zu zwei Jahren Gefängnis oder Geldstrafe sei nicht
„schuldangemessen“.
Meist entstehen die Fotos und Videos einvernehmlich im Rahmen einer
Beziehung. Man schickt sich Bilder vom eigenen nackten Körper (Sexting), um
sich anzumachen, als Liebesbeweis oder einfach, weil es heute irgendwie
dazugehört. Manche Paare nehmen sich sogar selbst beim Geschlechtsverkehr
auf.
Solange beide volljährig und einverstanden sind, ist das kein Problem.
Allerdings werden die Aufnahmen immer wieder missbraucht, nachdem die
Beziehung zu Ende ging. Typische Konstellation ist, dass der junge Mann es
nicht verkraftet, wenn sich die Freundin von ihm trennt, und er sich dann
rächt, indem er die sexuellen Bilder aus der gemeinsamen Zeit nun auf
[1][Porno-Seiten im Internet] hochlädt. Für die Betroffenen ist das meist
sehr verletzend, auch weil das frühere Vertrauen so rücksichtslos
missbraucht wird.
Schon heute ist die Verbreitung solcher Aufnahmen gegen den Willen der
Betroffenen strafbar. Sie gilt als „Verletzung des höchstpersönlichen
Lebensbereichs und von Persönlichkeitsrechten durch Bildaufnahmen“, was in
Paragraph 201a des Strafgesetzbuchs geregelt ist, konkret in Absatz 1
Nummer 5. Es droht eine Geldstrafe oder Freiheitsstrafe von bis zu zwei
Jahren.
## Ermittlungserfolg nur mit Vorratsdatenspeicherung?
Bayerns Justizminister Georg Eisenreich (CSU) hält das für nicht
ausreichend: „Das Hochladen solcher Videos ist eine besonders perfide Form
des Cybermobbings. Sie richtet bei den Betroffenen enormen, meist
psychischen, Schaden an, der in Einzelfällen bis zum Suizid führen kann.“
Welches Strafmaß der bayerische Minister anstrebt, sagte er nicht. Sein
Antrag wurde bei der digitalen Justizministerkonferenz (Jumiko), die am
Donnerstag zu Ende ging, ganz überwiegend unterstützt.
[2][Bundesjustizministerin Christine Lambrecht (SPD)] will den Wunsch der
Länder prüfen. Sie verweist aber auf einen Gesetzentwurf der
Bundesregierung, über den der Bundestag nächste Woche abstimmen wird.
Danach wird als Stalking (Nachstellung) künftig ausdrücklich auch das
unbefugte Verschicken von „Abbildungen“ einer Person definiert. Hier soll
der Strafrahmen bis zu drei Jahren Freiheitsstrafe reichen. Allerdings
werden nur Fälle erfasst, in denen „wiederholt“ „Rache-Pornos“ verschi…
werden.
Bayern nutzte die Diskussion um die „Rache-Pornos“, um auch für eine
Wiedereinführung der [3][Vorratsdatenspeicherung] zu plädieren. Die
Verbindungsdaten der Telekommunikation aller Bürger soll monatelang
gespeichert werden, für den Fall, dass die Polizei einzelne Informationen
braucht. „Ohne die IP-Adresse kommen unsere Ermittler in der Regel nicht an
die Täter heran“, erklärte Bayerns Justizminister Eisenreich.
Dieser Antrag bekam in der Jumiko aber nur eine 9-zu-5-Mehrheit bei zwei
Enthaltungen. Insbesondere das grün-rote Lager stimmte dagegen. Schließlich
wisse man doch gerade bei „Rache-Pornos“ in der Regel recht gut, wer die
Aufnahme verbreitet hat.
17 Jun 2021
## LINKS
[1] /Unfreiwillig-intime-Fotos-im-Netz/!5738064
[2] /Lambrecht-uebernimmt-fuer-Giffey/!5773842
[3] /Urteil-zur-Vorratsdatenspeicherung/!5718766
## AUTOREN
Christian Rath
## TAGS
Rachepornos
Stalking
Übergriffe
Justizministerkonferenz
Digitale Medien
Kolumne Unisex
Hamburg
Sexualisierte Gewalt
Porno
mobiles Internet
Cybermobbing
Pornografie
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