| # taz.de -- Forderung der Justizminister:innen: Härtere Strafen für „Rache-… | |
| > Die Verbreitung sexueller Videos von Ex-Freund:innen ist schon strafbar. | |
| > Doch die Sanktionen sollen härter werden, plant die | |
| > Justizministerkonferenz. | |
| Bild: Sexuelle Videos werden immer wieder aus Rache verbreitet, nachdem Beziehu… | |
| Freiburg taz | Die Justizminister:innen der Länder fordern, dass die | |
| Verbreitung von „Rache-Pornos“ härter bestraft werden soll. Der bisherige | |
| Strafrahmen von bis zu zwei Jahren Gefängnis oder Geldstrafe sei nicht | |
| „schuldangemessen“. | |
| Meist entstehen die Fotos und Videos einvernehmlich im Rahmen einer | |
| Beziehung. Man schickt sich Bilder vom eigenen nackten Körper (Sexting), um | |
| sich anzumachen, als Liebesbeweis oder einfach, weil es heute irgendwie | |
| dazugehört. Manche Paare nehmen sich sogar selbst beim Geschlechtsverkehr | |
| auf. | |
| Solange beide volljährig und einverstanden sind, ist das kein Problem. | |
| Allerdings werden die Aufnahmen immer wieder missbraucht, nachdem die | |
| Beziehung zu Ende ging. Typische Konstellation ist, dass der junge Mann es | |
| nicht verkraftet, wenn sich die Freundin von ihm trennt, und er sich dann | |
| rächt, indem er die sexuellen Bilder aus der gemeinsamen Zeit nun auf | |
| [1][Porno-Seiten im Internet] hochlädt. Für die Betroffenen ist das meist | |
| sehr verletzend, auch weil das frühere Vertrauen so rücksichtslos | |
| missbraucht wird. | |
| Schon heute ist die Verbreitung solcher Aufnahmen gegen den Willen der | |
| Betroffenen strafbar. Sie gilt als „Verletzung des höchstpersönlichen | |
| Lebensbereichs und von Persönlichkeitsrechten durch Bildaufnahmen“, was in | |
| Paragraph 201a des Strafgesetzbuchs geregelt ist, konkret in Absatz 1 | |
| Nummer 5. Es droht eine Geldstrafe oder Freiheitsstrafe von bis zu zwei | |
| Jahren. | |
| ## Ermittlungserfolg nur mit Vorratsdatenspeicherung? | |
| Bayerns Justizminister Georg Eisenreich (CSU) hält das für nicht | |
| ausreichend: „Das Hochladen solcher Videos ist eine besonders perfide Form | |
| des Cybermobbings. Sie richtet bei den Betroffenen enormen, meist | |
| psychischen, Schaden an, der in Einzelfällen bis zum Suizid führen kann.“ | |
| Welches Strafmaß der bayerische Minister anstrebt, sagte er nicht. Sein | |
| Antrag wurde bei der digitalen Justizministerkonferenz (Jumiko), die am | |
| Donnerstag zu Ende ging, ganz überwiegend unterstützt. | |
| [2][Bundesjustizministerin Christine Lambrecht (SPD)] will den Wunsch der | |
| Länder prüfen. Sie verweist aber auf einen Gesetzentwurf der | |
| Bundesregierung, über den der Bundestag nächste Woche abstimmen wird. | |
| Danach wird als Stalking (Nachstellung) künftig ausdrücklich auch das | |
| unbefugte Verschicken von „Abbildungen“ einer Person definiert. Hier soll | |
| der Strafrahmen bis zu drei Jahren Freiheitsstrafe reichen. Allerdings | |
| werden nur Fälle erfasst, in denen „wiederholt“ „Rache-Pornos“ verschi… | |
| werden. | |
| Bayern nutzte die Diskussion um die „Rache-Pornos“, um auch für eine | |
| Wiedereinführung der [3][Vorratsdatenspeicherung] zu plädieren. Die | |
| Verbindungsdaten der Telekommunikation aller Bürger soll monatelang | |
| gespeichert werden, für den Fall, dass die Polizei einzelne Informationen | |
| braucht. „Ohne die IP-Adresse kommen unsere Ermittler in der Regel nicht an | |
| die Täter heran“, erklärte Bayerns Justizminister Eisenreich. | |
| Dieser Antrag bekam in der Jumiko aber nur eine 9-zu-5-Mehrheit bei zwei | |
| Enthaltungen. Insbesondere das grün-rote Lager stimmte dagegen. Schließlich | |
| wisse man doch gerade bei „Rache-Pornos“ in der Regel recht gut, wer die | |
| Aufnahme verbreitet hat. | |
| 17 Jun 2021 | |
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| [1] /Unfreiwillig-intime-Fotos-im-Netz/!5738064 | |
| [2] /Lambrecht-uebernimmt-fuer-Giffey/!5773842 | |
| [3] /Urteil-zur-Vorratsdatenspeicherung/!5718766 | |
| ## AUTOREN | |
| Christian Rath | |
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