| # taz.de -- Reichsflaggen auf Demos: Eine „Belästigung“ | |
| > Die Fahne des Kaiserreichs wird auf Demos nicht generell verboten – es | |
| > kommt auf den Kontext an. Eine Demokratie muss solche Symbole aushalten | |
| > können. | |
| Bild: Mit Einschränkungen weiter erlaubt: die Reichsflagge | |
| Es ist ein Kompromiss. Das Zeigen von [1][Reichs- und Reichskriegsflaggen] | |
| soll nicht generell verboten werden, sondern nur in bestimmten | |
| Zusammenhängen – zum Beispiel wenn eine Nähe zum Nationalsozialismus | |
| suggeriert wird oder wenn ein Fahnenaufmarsch einschüchternde Wirkung hat. | |
| Einen entsprechenden Erlass will die Innenministerkonferenz nun | |
| beschließen. | |
| Dieser zurückhaltende Kurs kommt nicht ganz freiwillig. Vielmehr haben die | |
| Innenminister:innen von Bund und Ländern aus dem gescheiterten | |
| Vorgehen des Bundeslands Bremen im vergangenen Jahr gelernt. Der Bremer | |
| SPD-Innensenator hatte das Zeigen mehrerer Formen der Reichskriegsflagge | |
| [2][generell zur Ordnungswidrigkeit erklärt]. | |
| Doch die Bremer Gerichte fanden das zu weitgehend. Der Inhalt einer | |
| Meinungsäußerung könne nicht unter dem Vorbehalt der „öffentlichen Ordnun… | |
| stehen, es komme vielmehr auf die Art und Weise einer Versammlung an. Der | |
| nun geplante Mustererlass wird dem gerecht. Er stellt zum Beispiel darauf | |
| ab, ob eine Kundgebung an NS-Fahnenaufmärsche erinnert oder ob sie geeignet | |
| ist, die Bevölkerung zu verängstigen. | |
| Es ist nun wichtig, dass die Innenminister:innen ihre differenzierte | |
| Linie auch in der Öffentlichkeit so differenziert vermitteln. Sonst ist die | |
| nächste Empörung vorprogrammiert, wenn irgendwo Reichsflaggen zu sehen sind | |
| und die Polizei zu Recht nicht einschreitet. | |
| ## Es nützt uns allen | |
| Ärgerlich bleibt aber, dass das Vorgehen der Polizei auf einen Paragrafen | |
| mit der Überschrift „Belästigung der Allgemeinheit“ gestützt wird. Darum | |
| geht es gerade nicht. In der Demokratie muss man manche „Belästigung“ auch | |
| von Feinden der Demokratie aushalten. Das Bundesverfassungsgericht legt | |
| deshalb die Meinungs- und Versammlungsfreiheit sehr großzügig aus. | |
| Die Grenze ist erst erreicht, wenn eine Meinung den freien Diskurs | |
| gefährdet. Das nützt nicht nur Rechtsextremist:innen, sondern uns allen, | |
| die wir in einem freien Land leben wollen. | |
| 14 Jun 2021 | |
| ## LINKS | |
| [1] https://de.wikipedia.org/wiki/Schwarz-Wei%C3%9F-Rot | |
| [2] /Rechtsextreme-und-ihre-Symbole/!5716676 | |
| ## AUTOREN | |
| Christian Rath | |
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