# taz.de -- Reichsflaggen auf Demos: Eine „Belästigung“ | |
> Die Fahne des Kaiserreichs wird auf Demos nicht generell verboten – es | |
> kommt auf den Kontext an. Eine Demokratie muss solche Symbole aushalten | |
> können. | |
Bild: Mit Einschränkungen weiter erlaubt: die Reichsflagge | |
Es ist ein Kompromiss. Das Zeigen von [1][Reichs- und Reichskriegsflaggen] | |
soll nicht generell verboten werden, sondern nur in bestimmten | |
Zusammenhängen – zum Beispiel wenn eine Nähe zum Nationalsozialismus | |
suggeriert wird oder wenn ein Fahnenaufmarsch einschüchternde Wirkung hat. | |
Einen entsprechenden Erlass will die Innenministerkonferenz nun | |
beschließen. | |
Dieser zurückhaltende Kurs kommt nicht ganz freiwillig. Vielmehr haben die | |
Innenminister:innen von Bund und Ländern aus dem gescheiterten | |
Vorgehen des Bundeslands Bremen im vergangenen Jahr gelernt. Der Bremer | |
SPD-Innensenator hatte das Zeigen mehrerer Formen der Reichskriegsflagge | |
[2][generell zur Ordnungswidrigkeit erklärt]. | |
Doch die Bremer Gerichte fanden das zu weitgehend. Der Inhalt einer | |
Meinungsäußerung könne nicht unter dem Vorbehalt der „öffentlichen Ordnun… | |
stehen, es komme vielmehr auf die Art und Weise einer Versammlung an. Der | |
nun geplante Mustererlass wird dem gerecht. Er stellt zum Beispiel darauf | |
ab, ob eine Kundgebung an NS-Fahnenaufmärsche erinnert oder ob sie geeignet | |
ist, die Bevölkerung zu verängstigen. | |
Es ist nun wichtig, dass die Innenminister:innen ihre differenzierte | |
Linie auch in der Öffentlichkeit so differenziert vermitteln. Sonst ist die | |
nächste Empörung vorprogrammiert, wenn irgendwo Reichsflaggen zu sehen sind | |
und die Polizei zu Recht nicht einschreitet. | |
## Es nützt uns allen | |
Ärgerlich bleibt aber, dass das Vorgehen der Polizei auf einen Paragrafen | |
mit der Überschrift „Belästigung der Allgemeinheit“ gestützt wird. Darum | |
geht es gerade nicht. In der Demokratie muss man manche „Belästigung“ auch | |
von Feinden der Demokratie aushalten. Das Bundesverfassungsgericht legt | |
deshalb die Meinungs- und Versammlungsfreiheit sehr großzügig aus. | |
Die Grenze ist erst erreicht, wenn eine Meinung den freien Diskurs | |
gefährdet. Das nützt nicht nur Rechtsextremist:innen, sondern uns allen, | |
die wir in einem freien Land leben wollen. | |
14 Jun 2021 | |
## LINKS | |
[1] https://de.wikipedia.org/wiki/Schwarz-Wei%C3%9F-Rot | |
[2] /Rechtsextreme-und-ihre-Symbole/!5716676 | |
## AUTOREN | |
Christian Rath | |
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