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# taz.de -- NutzerInnendaten von Whatsapp: Datenschützer bremst Facebook
> Facebook darf vorläufig keine Whatsapp-User*innendaten abschöpfen.
> Hamburgs Datenschutzbeauftragter Caspar hat das verhindert.
Bild: Agiert „möglicherweise rechtswidrig“: Whatsapp
Hamburg taz | Die Umsetzung der neuen [1][Datenschutzrichtlinie von
Whatsapp], die am 15. Mai in Kraft treten soll, ist vorläufig gestoppt.
Hamburgs Landesdatenschutzbeauftragter Johannes Caspar leitete am Dienstag
ein Dringlichkeitsverfahren nach Artikel 66 der
EU-Datenschutz-Grundverordnung gegen die umstrittene Richtlinie ein. Sie
zwingt die rund 60 Millionen Nutzer*innen des Messengers in Deutschland,
einem weitgehend ungehinderten Austausch der von Whatsapp über sie
erfassten Daten zwischen allen Diensten des Facebook-Imperiums zuzustimmen,
zu dem seit 2014 auch Whatsapp gehört.
Caspars Anordnung verbietet nun Facebook, personenbezogene Daten von
Whatsapp für eigene Zwecke zu verarbeiten und zu nutzen. „Die Anordnung
soll die Rechte und Freiheiten der vielen Millionen Nutzerinnen und Nutzer
sichern, die deutschlandweit ihre Zustimmung zu den Nutzungsbedingungen
geben“, begründet Caspar seine Anordnung.
[2][Derzeit fordert Whatsapp] seine Nutzer*innen auf, die neuen
Geschäftsbedingungen des Unternehmens zu akzeptieren. Die neuen Richtlinien
stellen dem Messenger einen Blankoscheck zum unbegrenzten Datentransfer mit
allen zum Facebook-Imperium gehörenden Unternehmen aus. Welche
Nutzer*innen-Informationen sie konkret zu welchem Zweck austauschen wollen,
darüber schweigen sich die Unternehmen der Facebook-Gruppe aus. Wer der
Aufforderung nicht nachkommt, soll über den Messenger in Zukunft nur noch
eingeschränkt kommunizieren können, verkündete Whatsapp vor einigen Wochen.
Ein Widerspruchsrecht wird den User*innen nicht eingeräumt.
Da Facebook Deutschland seinen Sitz in Hamburg hat, fällt das Unternehmen
in Caspars Zuständigkeitsbereich. Er kann deshalb nicht die neue
Datenschutzrichtlinie selbst, wohl aber die Datenverarbeitung der im
Messenger ankommenden Daten durch Facebook verhindern.
## Kein Widerspruchsrecht gegen Datennutzung
Der Datenschützer bezeichnet die geplanten Änderungen der
Datenschutzrichtlinie als „vage und widersprüchlich“ und „möglicherweise
rechtswidrig“. „Die Unternehmen müssen deutlich erklären, was hinter dem
Vorhang passiert. Es geht nicht an, dass Nutzerinnen und Nutzer ihre
Einwilligung zur Datenweitergabe pauschal erklären müssen und der Konzern
dann später darüber entscheidet, zu welchen Zwecken er sie nutzt“, moniert
Caspar. „Zudem muss den Whatsapp-Nutzer*innen auf jeden Fall ein
Widerspruchsrecht eingeräumt werden“, fordert der Datenschützer.
Die Dringlichkeitsanordnung von Caspar gilt ab sofort. Die Erlasse im
Dringlichkeitsverfahren sind für Fälle gedacht, bei denen „unter
außergewöhnlichen Umständen“ sofort Recht und Freiheiten von Personen
geschützt werden müssen. Die Hamburger Datenschutzbehörde kann damit aber
nur für höchstens drei Monate die Umsetzung der neuen Regeln stoppen – und
ausschließlich in Deutschland.
Facebook kann nun gegen den Sofortvollzug der Eilverfügung beim Hamburger
Verwaltungsgericht Beschwerde einlegen. Endgültig entschieden werden müsste
[3][der Fall auf EU-Ebene], vom Europäischen Datenschutzausschuss, den der
Hamburger Datenschutzbeauftragte noch in der kommenden Woche anrufen will.
## Alternativen Telegram oder Signal
Vorsichtigen Whatsapp-Userinnen empfiehlt Caspar, die Zustimmung zu den
neuen Geschäftsbedingungen „zu verweigern und abzuwarten, wie das
Unternehmen reagiert“. Ansonsten bleibt den User*innen noch die
Möglichkeit, zu anderen Messengern wie Signal oder Telegram zu wechseln.
11 May 2021
## LINKS
[1] /Hamburger-Datenschuetzer-vs-Whatsapp/!5754836
[2] /Neue-Nutzungsbedingungen/!5742641
[3] /Umsetzung-Datenschutzgrundverordnung/!5564168
## AUTOREN
Marco Carini
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