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# taz.de -- Der Staat in sozialen Netzwerken: Der Pakt mit dem Daten-Kraken
> Die Datenschutzbehörden halten die Facebook-Fanseiten von Behörden für
> nicht datenschutzkonform. Sie fordern Alternativen.
Bild: Datensauger Meta versinnbildlicht: Protest in Hamburg
Hamburg taz | Facebook-Fanseiten zu betreiben, ist nach Auffassung der
Datenschutzbeauftragten des Bundes und der Länder illegal. Wie der
Hamburgische Landesbeauftragte für den Datenschutz in seinem Jahresbericht
betont hat, gibt es dazu einschlägige Gutachten und auch ein Gerichtsurteil
in letzter Instanz. Trotzdem präsentieren sich öffentliche Stellen –
einschließlich der rot-grünen Hamburger Landesregierung – munter weiter bei
Facebook und weiteren sozialen Netzwerken.
Die Präsenz im Internet und gerade auch in den sozialen Netzwerken gilt in
der Öffentlichkeitsarbeit heute als geradezu unverzichtbar – auch bei der
taz. Die Hamburger Senatspressestelle hat zuletzt etwa den Besuch von
Bürgermeister Peter Tschentscher in Washington gefeatured.
Dass die Hinweise der Datenschützer vorerst ohne Folgen bleiben, hängt mit
einer vor einem Monat eingereichten Klage des Bundespresseamtes gegen den
Bundesdatenschutzbeauftragten zusammen. Dieser [1][hatte von der
Bundesregierung verlangt, ihre Facebookseite zu löschen], und diese wehrt
sich dagegen. Den Ausgang dieses Verfahrens, in dem noch einmal neue
Aspekte verhandelt werden, wollen die Landesdatenschutzbeauftragten jetzt
im Sinne eines Musterverfahrens abwarten, bevor sie weitere Schritte gehen.
## Schutz gegen Datensammelei
Den Datenschützern ist daran gelegen, die Bürger vor der ausufernden
Datensammelei von [2][Internetplattformen wie Facebook, Whatsapp,
Instagram, Tiktok oder Twitter] zu schützen. Dabei gehe es nicht darum, die
Nutzung sozialer Netzwerke zu verbieten, versichert Alina Feustel,
Sprecherin des Hamburgischen Datenschutzbeauftragten. Stattdessen „sollten
alle darauf hinwirken, dass insbesondere soziale Netzwerke
datenschutzkonforme Lösungen anbieten und Anbieter bevorzugen, die dies
bereits tun“.
Grundlage dafür ist die europäische Datenschutzgrundverordnung (DSGVO). Die
Plattform-Betreiber sehen durch die Verordnung ihr Geschäftsmodell
gefährdet, das auf einem Tausch beruht: kostenlose Nutzung gegen
Datenerfassung. Wer auf der Plattform surft, muss zulassen, [3][dass sein
Nutzungsverhalten protokolliert und ausgewertet wird], etwa um ihn
zielgenau mit Werbung ansprechen oder mit Informationen versorgen zu
können.
Die Datenschützer haben sich zum einen auf Behörden als Seitenbetreiber
konzentriert. „Behörden sind noch mehr als Bürger verpflichtet, sich an
ihre eigenen Gesetze zu halten“, sagt Christof Stein, Sprecher des
Bundesdatenschutzbeauftragten.
Zum anderen steht Facebook im Fokus, die Ursprungs- und jetzt Tochterfirma
von Mark Zuckerbergs Meta-Konzern. Da Meta seinen europäischen Sitz in
Irland hat, müsste die dortige Datenschutzbehörde gegen den Konzern
vorgehen. Weil sich dort wenig bewegt, gehen die deutschen Datenschützer
einen Umweg und adressieren die Betreiber der Fanseiten. Denn nicht nur
Meta profitiere ja von den Fanseiten, sondern auch deren Betreiber, „da sie
sich die Möglichkeiten und den Netzwerkeffekt von Facebook zunutze machen“,
wie es im Bericht des Hamburger Datenschutzbeauftragten heißt.
Die Hamburgische Bürgerschaft und auch die Senatskanzlei weisen darauf hin,
dass sie inzwischen den Facebook-Dienst Insights abgeschaltet hätten. Dabei
stellt Facebook den Seitenbetreibern Statistiken über die Nutzung ihrer
Seiten zur Verfügung. Der Verzicht auf diesen Service ändere jedoch nichts
an der „gemeinsamen Verantwortlichkeit“ für die Seite zusammen mit Facebook
und damit der Klagemöglichkeit, heißt es im Bericht des
Landesdatenschutzbeauftragten.
Der [4][Hamburger Senat] ist den Datenschützern auch noch in anderer Weise
entgegengekommen: Hamburger öffentliche Stellen verzichteten darauf, neue
Fanpages einzurichten, und prüften auch „Messenger-Dienste, die die
Anforderungen der DSGVO transparenter erfüllen“, teilte die
Senatspressestelle mit.
19 Apr 2023
## LINKS
[1] /Bericht-des-Bundesdatenschuetzers/!5922313
[2] /Tiktok-Verbot-im-EU-Parlament/!5920288
[3] /Tracking-und-Datensammeln-im-Netz/!5914049
[4] https://www.hamburg.de/senat/
## AUTOREN
Gernot Knödler
## TAGS
Datenschutzgrundverordnung
Datenschutz
Schwerpunkt Meta
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Social Media
Videokonferenz
Polizei Hamburg
Datenschutzbeauftragte
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