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# taz.de -- Hamburger Datenschützer vs. Whatsapp: Gegenwind für Datendealer
> Hamburgs Datenschützer Johannes Caspar will die neuen
> Whatsapp-Nutzungsbedingungen stoppen. Er hält deren Rechtmäßigkeit für
> fraglich.
Bild: Im Klinsch mit Whatsapp und Facebook: Hamburgs Datenschutzbeauftragter Jo…
Hamburg taz | Die neue [1][Datenschutzrichtlinie von Whatsapp], die am 15.
Mai in Kraft treten soll, beschäftigt nun auch den Hamburger
Landesdatenschutzbeauftragten. Gegenüber der Osnabrücker Zeitung und der
taz kündigte [2][Johannes Caspar] die Prüfung eines
Dringlichkeitsverfahrens gegen die umstrittene Richtlinie an. Diese zwingt
die rund 60 Millionen Nutzer*innen des Messengers in Deutschland, einem
weitgehend ungehinderten Austausch der über sie erfassten Daten zwischen
allen Diensten des Facebook-Imperiums – zu dem auch Whatsapp gehört –
zuzustimmen.
„Friss oder stirb“ heißt dabei die Devise: Wer seinen Haken nicht hinter
die neuen allgemeinen Geschäftsbedingungen setzt, kann über den Messenger
in Zukunft nur noch sehr eingeschränkt kommunizieren. Das Recht zum
Datenaustausch räumt sich der Betreiber für alle zu Facebook gehörenden
Unternehmen ein. Ein Widerspruchsrecht haben die User*innen nicht mehr.
Ursprünglich sollte die neue Richtlinie bereits am 8. Februar in Kraft
treten. Nach heftiger Kritik und zahlreichen Nutzer*innen-Wechseln zu
[3][Whatsapp-Alternativen] wie Signal oder Telegram verschob die
Facebook-Tochter die Einführung jedoch auf den 15. Mai.
Da Facebook Deutschland seinen Sitz in Hamburg hat, fällt das Unternehmen
in Caspars Zuständigkeitsbereich. Der Hamburger Datenschutzbeauftragte
bewertet die geplanten Änderungen der Datenschutzrichtlinie nicht nur als
„vage und widersprüchlich“, sondern auch als „möglicherweise rechtswidr…
Dass in Europa unter der gültigen Datenschutzgrundverordnung die
Nutzer*innen gezwungen seien, den Privatsphärebestimmungen des größten
Messenger-Dienstes zuzustimmen, ohne dass es zu einer intensiveren
Überprüfung durch die zuständige Aufsichtsbehörde kommt, sei „schwerlich
akzeptabel“ und „juristisch fragwürdig.“ Es zeige, so Caspar, „wie weit
Anspruch und Wirklichkeit im Datenschutzrecht der EU auseinanderfallen.“
Hamburgs oberster Datenschützer fordert deshalb die irische
Datenschutzbehörde – Facebook hat sein Europa-Hauptquartier dort – auf,
endlich eine unabhängige Überprüfung der Datenschutzrichtlinie einzuleiten.
Doch die weigert sich bislang einzugreifen. Gleichzeitig hat Caspar mit dem
Bundesdatenschutzbeauftragten Ulrich Kelber, der für Whatsapp zuständig
ist, Kontakt aufgenommen, um sich mit ihm über das weitere Vorgehen
abzustimmen und eine Anhörung der betroffenen Digitalriesen zu veranlassen.
Denn die neuen Richtlinien stellen dem Facebook-Konzern zwar einen
Blankoscheck zum unbegrenzten Datentransfer aus, welche
Nutzer*innen-Informationen sie aber konkret zu welchem Zweck austauschen
wollen, darüber schweigen sich die Unternehmen der Facebook-Gruppe bislang
aus. „Die Unternehmen müssen deutlich erklären, was hinter dem Vorhang
passiert. Es geht nicht an, dass Nutzerinnen und Nutzer ihre Einwilligung
pauschal erklären müssen und der Konzern dann später darüber entscheidet,
wie zu verfahren ist,“ moniert Caspar. „Da müssen sich die Unternehmen
erklären und zudem muss den Whatsapp-Nutzer*innen auf jeden Fall ein
Widerspruchsrecht eingeräumt werden“, fordert der Datenschützer.
Das von Caspar nun angedrohte Dringlichkeitsverfahren nach Artikel 66 der
EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) sieht den Einsatz von einstweiligen
Maßnahmen vor, wenn die betroffene Aufsichtsbehörde dringenden
Handlungsbedarf sieht. Die Erlasse im Dringlichkeitsverfahren gelten ab
sofort. Sie sind für Fälle gedacht, bei denen „unter außergewöhnlichen
Umständen“ sofort Recht und Freiheiten von Personen geschützt werden
müssen.
Die Hamburger Datenschutzbehörde könnte damit höchstens drei Monate lang
die Einführung der neuen Regeln stoppen – allerdings nur in Deutschland.
Die betroffenen Unternehmen könnten gegen die Eilverfügung aber vor dem
Verwaltungsgericht klagen. Caspar will nun noch die Konsultationen mit
Bundesdatenschützer Kelber abwarten und kommende Woche entscheiden, ob er
die Eilverfügung auf den Weg bringt. „Da die neuen Richtlinien schon in
knapp zwei Monaten in Kraft treten, drängt die Zeit“, betont der
Datenschützer.
Endgültig entschieden werden müsste der Fall auf EU-Ebene, vom Europäischen
Datenschutzausschuss. Doch dessen Mitglieder haben recht unterschiedliche
Auffassungen, wie weit Datenschutz gehen darf. Den Whatsapp-User*innen
empfiehlt Caspar deshalb, „die Zustimmungsfrist bis zum 15. Mai auf alle
Fälle auszunutzen und abzuwarten, was bis dahin passiert“.
18 Mar 2021
## LINKS
[1] /Neue-Nutzungsbedingungen/!5742641
[2] https://datenschutz-hamburg.de/pages/vita/
[3] https://www.ionos.de/digitalguide/online-marketing/social-media/whatsapp-al…
## AUTOREN
Marco Carini
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