# taz.de -- Hamburger Datenschützer vs. Whatsapp: Gegenwind für Datendealer | |
> Hamburgs Datenschützer Johannes Caspar will die neuen | |
> Whatsapp-Nutzungsbedingungen stoppen. Er hält deren Rechtmäßigkeit für | |
> fraglich. | |
Bild: Im Klinsch mit Whatsapp und Facebook: Hamburgs Datenschutzbeauftragter Jo… | |
HAMBURG taz | Die neue [1][Datenschutzrichtlinie von Whatsapp], die am 15. | |
Mai in Kraft treten soll, beschäftigt nun auch den Hamburger | |
Landesdatenschutzbeauftragten. Gegenüber der Osnabrücker Zeitung und der | |
taz kündigte [2][Johannes Caspar] die Prüfung eines | |
Dringlichkeitsverfahrens gegen die umstrittene Richtlinie an. Diese zwingt | |
die rund 60 Millionen Nutzer*innen des Messengers in Deutschland, einem | |
weitgehend ungehinderten Austausch der über sie erfassten Daten zwischen | |
allen Diensten des Facebook-Imperiums – zu dem auch Whatsapp gehört – | |
zuzustimmen. | |
„Friss oder stirb“ heißt dabei die Devise: Wer seinen Haken nicht hinter | |
die neuen allgemeinen Geschäftsbedingungen setzt, kann über den Messenger | |
in Zukunft nur noch sehr eingeschränkt kommunizieren. Das Recht zum | |
Datenaustausch räumt sich der Betreiber für alle zu Facebook gehörenden | |
Unternehmen ein. Ein Widerspruchsrecht haben die User*innen nicht mehr. | |
Ursprünglich sollte die neue Richtlinie bereits am 8. Februar in Kraft | |
treten. Nach heftiger Kritik und zahlreichen Nutzer*innen-Wechseln zu | |
[3][Whatsapp-Alternativen] wie Signal oder Telegram verschob die | |
Facebook-Tochter die Einführung jedoch auf den 15. Mai. | |
Da Facebook Deutschland seinen Sitz in Hamburg hat, fällt das Unternehmen | |
in Caspars Zuständigkeitsbereich. Der Hamburger Datenschutzbeauftragte | |
bewertet die geplanten Änderungen der Datenschutzrichtlinie nicht nur als | |
„vage und widersprüchlich“, sondern auch als „möglicherweise rechtswidr… | |
Dass in Europa unter der gültigen Datenschutzgrundverordnung die | |
Nutzer*innen gezwungen seien, den Privatsphärebestimmungen des größten | |
Messenger-Dienstes zuzustimmen, ohne dass es zu einer intensiveren | |
Überprüfung durch die zuständige Aufsichtsbehörde kommt, sei „schwerlich | |
akzeptabel“ und „juristisch fragwürdig.“ Es zeige, so Caspar, „wie weit | |
Anspruch und Wirklichkeit im Datenschutzrecht der EU auseinanderfallen.“ | |
Hamburgs oberster Datenschützer fordert deshalb die irische | |
Datenschutzbehörde – Facebook hat sein Europa-Hauptquartier dort – auf, | |
endlich eine unabhängige Überprüfung der Datenschutzrichtlinie einzuleiten. | |
Doch die weigert sich bislang einzugreifen. Gleichzeitig hat Caspar mit dem | |
Bundesdatenschutzbeauftragten Ulrich Kelber, der für Whatsapp zuständig | |
ist, Kontakt aufgenommen, um sich mit ihm über das weitere Vorgehen | |
abzustimmen und eine Anhörung der betroffenen Digitalriesen zu veranlassen. | |
Denn die neuen Richtlinien stellen dem Facebook-Konzern zwar einen | |
Blankoscheck zum unbegrenzten Datentransfer aus, welche | |
Nutzer*innen-Informationen sie aber konkret zu welchem Zweck austauschen | |
wollen, darüber schweigen sich die Unternehmen der Facebook-Gruppe bislang | |
aus. „Die Unternehmen müssen deutlich erklären, was hinter dem Vorhang | |
passiert. Es geht nicht an, dass Nutzerinnen und Nutzer ihre Einwilligung | |
pauschal erklären müssen und der Konzern dann später darüber entscheidet, | |
wie zu verfahren ist,“ moniert Caspar. „Da müssen sich die Unternehmen | |
erklären und zudem muss den Whatsapp-Nutzer*innen auf jeden Fall ein | |
Widerspruchsrecht eingeräumt werden“, fordert der Datenschützer. | |
Das von Caspar nun angedrohte Dringlichkeitsverfahren nach Artikel 66 der | |
EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) sieht den Einsatz von einstweiligen | |
Maßnahmen vor, wenn die betroffene Aufsichtsbehörde dringenden | |
Handlungsbedarf sieht. Die Erlasse im Dringlichkeitsverfahren gelten ab | |
sofort. Sie sind für Fälle gedacht, bei denen „unter außergewöhnlichen | |
Umständen“ sofort Recht und Freiheiten von Personen geschützt werden | |
müssen. | |
Die Hamburger Datenschutzbehörde könnte damit höchstens drei Monate lang | |
die Einführung der neuen Regeln stoppen – allerdings nur in Deutschland. | |
Die betroffenen Unternehmen könnten gegen die Eilverfügung aber vor dem | |
Verwaltungsgericht klagen. Caspar will nun noch die Konsultationen mit | |
Bundesdatenschützer Kelber abwarten und kommende Woche entscheiden, ob er | |
die Eilverfügung auf den Weg bringt. „Da die neuen Richtlinien schon in | |
knapp zwei Monaten in Kraft treten, drängt die Zeit“, betont der | |
Datenschützer. | |
Endgültig entschieden werden müsste der Fall auf EU-Ebene, vom Europäischen | |
Datenschutzausschuss. Doch dessen Mitglieder haben recht unterschiedliche | |
Auffassungen, wie weit Datenschutz gehen darf. Den Whatsapp-User*innen | |
empfiehlt Caspar deshalb, „die Zustimmungsfrist bis zum 15. Mai auf alle | |
Fälle auszunutzen und abzuwarten, was bis dahin passiert“. | |
18 Mar 2021 | |
## LINKS | |
[1] /Neue-Nutzungsbedingungen/!5742641 | |
[2] https://datenschutz-hamburg.de/pages/vita/ | |
[3] https://www.ionos.de/digitalguide/online-marketing/social-media/whatsapp-al… | |
## AUTOREN | |
Marco Carini | |
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