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# taz.de -- Änderung des Infektionsschutzgesetzes: Regierung will an die Notb…
> Den Koalitionsfraktionen liegt nun der Entwurf für ein verschärftes
> Gesetz vor. Er enthält auch eine bundesweit einheitliche Regelung für
> nächtliche Ausgangssperren.
Bild: So könnte es bald bundesweit ab 21 Uhr überall dort aussehen, wo die 7-…
Berlin afp | Die Bundesregierung hat ihre Pläne für eine [1][stärkere
Vereinheitlichung der Corona-Schutzmaßnahmen] in Gebieten mit hohen
Infektionszahlen konkretisiert. In einer „Formulierungshilfe“ für die
Koalitionsfraktionen von CDU/CSU und SPD, die der Nachrichtenagentur afp am
Samstag vorlag, schlägt die Regierung bundesweit einheitliche nächtliche
Ausgangssperren von 21 bis 5 Uhr in allen Landkreisen und kreisfreien
Städten ab einer Sieben-Tage-Inzidenz von 100 vor. Weitere Regelungen
betreffen die Schließung von Schulen, Kitas, Läden, Gastronomie,
Hochschulen, Sportstätten und Kultureinrichtungen.
Mit der geplanten Gesetzesänderung, die im Eilverfahren durch Kabinett und
Parlament beschlossen werden soll, zieht der Bund mehr Kompetenzen in der
Pandemiebekämpfung an sich. „Damit werden dem Bund zusätzlich dieselben
Handlungsmöglichkeiten wie den Ländern gegeben, um eine bundesweit
einheitliche Steuerung des Infektionsschutzes zu gewährleisten“, heißt es
in der Vorlage.
Im Kern sieht sie folgende Regelung vor: „Es wird eine bundesweit
verbindliche Notbremse ab einer Sieben-Tage-Inzidenz von 100 eingeführt.“
Weiter wird in der Vorlage ausgeführt: „Überschreitet in einem Landkreis
oder einer kreisfreien Stadt an drei aufeinander folgenden Tagen die Anzahl
der Neuinfektionen mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 je 100.000 Einwohnern
innerhalb von sieben Tagen den Schwellenwert von 100, so gelten dort ab dem
übernächsten Tag zusätzliche verhältnismäßige Maßnahmen.“ Die Maßnahm…
treten außer Kraft, wenn die Inzidenz-Schwelle drei Tage lang
unterschritten wird.
## Nach draußen nur mit guten Gründen
Zu diesen Maßnahmen zählt unter anderem eine Ausgangssperre von 21 Uhr bis
5 Uhr – es sei denn, der Aufenthalt außerhalb der eigenen Wohnung ist
begründet. Als Beispiele werden demnach medizinische oder
veterinärmedizinische Notfälle, die „Ausübung beruflicher oder dienstlicher
Tätigkeiten“, die Wahrnehmung des Sorge- oder Umgangsrechts und die
unaufschiebbare Betreuung unterstützungsbedürftiger Personen oder
Minderjähriger oder die Begleitung Sterbender genannt.
Schulen, Kitas, Hochschulen und außerschulische Einrichtungen der
Erwachsenenbildung oder ähnliche Einrichtungen sollen der Vorlage zufolge
bei Inkrafttreten der Notbremse keinen Präsenzunterricht mehr anbieten,
sofern nicht „die nach Landesrecht zuständigen Behörden nach von ihnen
festgelegten Kriterien eine Notbetreuung eingerichtet haben“. Die
Notbetreuung darf höchstens 20 Prozent der „regulär Betreuten oder
Beschulten“ umfassen.
Abweichend davon sei „Präsenzunterricht zulässig bei Personen, die einen
nicht länger als 36 Stunden zurückliegenden negativen Test auf SARS-CoV-2“
vorgelegt hätten.
Geschäfte in Corona-Hotspots sollen schließen
Ladengeschäfte und „Märkte mit Kundenverkehr für Handels-, Dienstleistungs-
und Handwerksangebote“ wie zum Beispiel Baumärkte dürften in den
Corona-Hotspots auch nicht mehr öffnen. Der Lebensmittelhandel, ebenso wie
Getränkemärkte, Reformhäuser, Apotheken, Drogerien und Tankstellen blieben
von den Maßnahmen ausgenommen. Auch Übernachtungsangebote sollen ab einer
Inzidenz von mehr als 100 untersagt werden. Dasselbe gilt für die
Gastronomie – mit Ausnahme von Essen zum Abholen.
Sollte die geplante Neuregelung umgesetzt werden, würde der Bund mehr
Befugnisse in der Pandemiebekämpfung bekommen, die bislang im Wesentlichen
Sache der Länder ist. Der bisherige Flickenteppich an länderspezifischen
Einzelregelungen würde vereinheitlicht.
Zur Begründung heißt es: „Es besteht deutschlandweit eine sehr dynamische
und ernstzunehmende Situation mit starker Zunahme der Fallzahlen innerhalb
weniger Tage.“ Deshalb seien „Maßnahmen mit bundeseinheitlichen Standards
erforderlich“.
Die Neuregelung soll schnell umgesetzt werden. Am Freitagnachmittag
informierten Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) und Vizekanzler Olaf
Scholz (SPD) die Spitzen der Fraktionen im Bundestag über ihre Pläne.
Bereits am Dienstag soll das Bundeskabinett die Vorlage verabschieden,
dafür wurde die Kabinettssitzung um einen Tag vorgezogen.
Schon in der kommenden Woche soll sich der Bundestag damit befassen. Auch
die Länderkammer, der Bundesrat, müsste dem Gesetz zustimmen. Dafür dürfte
die bislang für den 7. Mai geplante nächste Sitzung vorgezogen werden. Die
für Montag geplanten Bund-Länder-Beratungen zu Corona wurden abgesagt.
10 Apr 2021
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