Introduction
Introduction Statistics Contact Development Disclaimer Help
# taz.de -- Geplante Notbremse: Nur ein bisschen Zentralstaat
> Die geplanten Kompetenzen für den Bund hebeln den Föderalismus nicht aus.
> Die Länder dürften froh sein, dass sie Verantwortung abgeben.
Bild: Kommunen sollen ab einer 100er-Inzidenz nicht mehr lockern dürfen
Ist die [1][geplante Bundes-Notbremse] für Städte und Kreise mit hoher
Coronabelastung ambitioniert genug? Oder greifen Ausgangssperre und
Shutdown zu sehr in die Grundrechte ein? Darüber kann und sollte man wie
immer diskutieren. Wer aber behauptet, hier werde der Föderalismus
abgeschafft oder sogar eine Merkel-Diktatur errichtet, ist nicht ernst zu
nehmen.
Bisher fassten die regelmäßigen Bund-Länder-Runden unverbindliche
Beschlüsse, die von den Landesregierungen mehr oder weniger konsequent
umgesetzt wurden. Bei der nun geplanten Notbremse ist all das nicht mehr
erforderlich. Sobald ein Landkreis oder eine kreisfreie Stadt einen
Inzidenzwert über 100 aufweist, sollen gesetzlich festgelegte Regeln
gelten.
Die Zentralisierung betrifft damit aber nur einen Teil der
Pandemiebekämpfung. Ein Landkreis oder ein Bundesland kann weiter lockern,
sofern die Zahlen vor Ort unter der Inzidenz von 100 bleiben. Nur bei
höheren Inzidenzwerten soll die neue Bundesregelung eingreifen. Wenn aber
die Indidenzzahl über 100 liegt, dann ist eine Lockerung vermutlich ohnehin
keine gute Idee. Manches Bundesland dürfte dann vielleicht sogar froh sein,
wenn es die nächsten harten Einschnitte nicht selbst anordnen muss, sondern
sich hinter einem Bundesgesetz verstecken kann.
Ganz sicher entsteht so aber keine Diktatur. Wenn der Bundestag ein Gesetz
mit Maßnahmen selbst beschließt, ist dies sogar demokratischer, als wenn er
deren Auswahl den Landesregierungen und deren Verordnungen überlässt.
Zwar steht den BürgerInnen gegen Maßnahmen, die im Gesetz stehen, nur noch
der Weg zum Bundesverfassungsgericht offen. Das heißt aber auch: Vor dem
Gang nach Karlsruhe muss nicht erst der Rechtsweg durch die
Verwaltungsgerichtsbarkeit absolviert werden. Das dürfte die Mehrheit der
Deutschen wohl kaum erschrecken. Manche werden es womöglich als Vorteil
ansehen, wenn das Bundesverfassungsgericht sich schneller und häufiger um
Coronafragen kümmern muss.
12 Apr 2021
## LINKS
[1] /Anderung-des-Infektionsschutzgesetzes/!5764725
## AUTOREN
Christian Rath
## TAGS
Schwerpunkt Coronavirus
Föderalismus
GNS
Schwerpunkt Coronavirus
Schwerpunkt Coronavirus
Schwerpunkt Coronavirus
Schwerpunkt Coronavirus
Schwerpunkt Coronavirus
## ARTIKEL ZUM THEMA
Maßnahmen gegen dritte Coronawelle: Angebotsgebot statt Testpflicht
Arbeitgeber:innen sind nun verpflichtet, Beschäftigten regelmäßig
Coronatests anzubieten. Doch ob das funktioniert, ist sehr
zweifelhaft.
Auslastung der Intensivbetten in Berlin: Kliniken sehen Doppelrot
Zwei der drei Corona-Warnampeln stehen am Montag auf „Rot“, Intensivbetten
werden knapper. Senatorin: „Harter Frühling“ steht bevor.
Änderung des Infektionsschutzgesetzes: Regierung will an die Notbremse
Den Koalitionsfraktionen liegt nun der Entwurf für ein verschärftes Gesetz
vor. Er enthält auch eine bundesweit einheitliche Regelung für nächtliche
Ausgangssperren.
Modellprojekte für Corona-Lockerungen: Offen für alles
Trotz hoher Infektionszahlen starten bundesweit Modellprojekte für
Öffnungen. Auch das sächsische Augustusburg ist dabei.
Kompetenzen in der Pandemiepolitik: Bundes-Notbremse geplant
Der Bund will die Corona-Politik stärker mitbestimmen. Dazu soll schnell
ein Gesetz her. Das Treffen mit den Ländern ist abgesagt worden.
You are viewing proxied material from taz.de. The copyright of proxied material belongs to its original authors. Any comments or complaints in relation to proxied material should be directed to the original authors of the content concerned. Please see the disclaimer for more details.