| # taz.de -- Geplante Notbremse: Nur ein bisschen Zentralstaat | |
| > Die geplanten Kompetenzen für den Bund hebeln den Föderalismus nicht aus. | |
| > Die Länder dürften froh sein, dass sie Verantwortung abgeben. | |
| Bild: Kommunen sollen ab einer 100er-Inzidenz nicht mehr lockern dürfen | |
| Ist die [1][geplante Bundes-Notbremse] für Städte und Kreise mit hoher | |
| Coronabelastung ambitioniert genug? Oder greifen Ausgangssperre und | |
| Shutdown zu sehr in die Grundrechte ein? Darüber kann und sollte man wie | |
| immer diskutieren. Wer aber behauptet, hier werde der Föderalismus | |
| abgeschafft oder sogar eine Merkel-Diktatur errichtet, ist nicht ernst zu | |
| nehmen. | |
| Bisher fassten die regelmäßigen Bund-Länder-Runden unverbindliche | |
| Beschlüsse, die von den Landesregierungen mehr oder weniger konsequent | |
| umgesetzt wurden. Bei der nun geplanten Notbremse ist all das nicht mehr | |
| erforderlich. Sobald ein Landkreis oder eine kreisfreie Stadt einen | |
| Inzidenzwert über 100 aufweist, sollen gesetzlich festgelegte Regeln | |
| gelten. | |
| Die Zentralisierung betrifft damit aber nur einen Teil der | |
| Pandemiebekämpfung. Ein Landkreis oder ein Bundesland kann weiter lockern, | |
| sofern die Zahlen vor Ort unter der Inzidenz von 100 bleiben. Nur bei | |
| höheren Inzidenzwerten soll die neue Bundesregelung eingreifen. Wenn aber | |
| die Indidenzzahl über 100 liegt, dann ist eine Lockerung vermutlich ohnehin | |
| keine gute Idee. Manches Bundesland dürfte dann vielleicht sogar froh sein, | |
| wenn es die nächsten harten Einschnitte nicht selbst anordnen muss, sondern | |
| sich hinter einem Bundesgesetz verstecken kann. | |
| Ganz sicher entsteht so aber keine Diktatur. Wenn der Bundestag ein Gesetz | |
| mit Maßnahmen selbst beschließt, ist dies sogar demokratischer, als wenn er | |
| deren Auswahl den Landesregierungen und deren Verordnungen überlässt. | |
| Zwar steht den BürgerInnen gegen Maßnahmen, die im Gesetz stehen, nur noch | |
| der Weg zum Bundesverfassungsgericht offen. Das heißt aber auch: Vor dem | |
| Gang nach Karlsruhe muss nicht erst der Rechtsweg durch die | |
| Verwaltungsgerichtsbarkeit absolviert werden. Das dürfte die Mehrheit der | |
| Deutschen wohl kaum erschrecken. Manche werden es womöglich als Vorteil | |
| ansehen, wenn das Bundesverfassungsgericht sich schneller und häufiger um | |
| Coronafragen kümmern muss. | |
| 12 Apr 2021 | |
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| ## AUTOREN | |
| Christian Rath | |
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