# taz.de -- Geplante Notbremse: Nur ein bisschen Zentralstaat | |
> Die geplanten Kompetenzen für den Bund hebeln den Föderalismus nicht aus. | |
> Die Länder dürften froh sein, dass sie Verantwortung abgeben. | |
Bild: Kommunen sollen ab einer 100er-Inzidenz nicht mehr lockern dürfen | |
Ist die [1][geplante Bundes-Notbremse] für Städte und Kreise mit hoher | |
Coronabelastung ambitioniert genug? Oder greifen Ausgangssperre und | |
Shutdown zu sehr in die Grundrechte ein? Darüber kann und sollte man wie | |
immer diskutieren. Wer aber behauptet, hier werde der Föderalismus | |
abgeschafft oder sogar eine Merkel-Diktatur errichtet, ist nicht ernst zu | |
nehmen. | |
Bisher fassten die regelmäßigen Bund-Länder-Runden unverbindliche | |
Beschlüsse, die von den Landesregierungen mehr oder weniger konsequent | |
umgesetzt wurden. Bei der nun geplanten Notbremse ist all das nicht mehr | |
erforderlich. Sobald ein Landkreis oder eine kreisfreie Stadt einen | |
Inzidenzwert über 100 aufweist, sollen gesetzlich festgelegte Regeln | |
gelten. | |
Die Zentralisierung betrifft damit aber nur einen Teil der | |
Pandemiebekämpfung. Ein Landkreis oder ein Bundesland kann weiter lockern, | |
sofern die Zahlen vor Ort unter der Inzidenz von 100 bleiben. Nur bei | |
höheren Inzidenzwerten soll die neue Bundesregelung eingreifen. Wenn aber | |
die Indidenzzahl über 100 liegt, dann ist eine Lockerung vermutlich ohnehin | |
keine gute Idee. Manches Bundesland dürfte dann vielleicht sogar froh sein, | |
wenn es die nächsten harten Einschnitte nicht selbst anordnen muss, sondern | |
sich hinter einem Bundesgesetz verstecken kann. | |
Ganz sicher entsteht so aber keine Diktatur. Wenn der Bundestag ein Gesetz | |
mit Maßnahmen selbst beschließt, ist dies sogar demokratischer, als wenn er | |
deren Auswahl den Landesregierungen und deren Verordnungen überlässt. | |
Zwar steht den BürgerInnen gegen Maßnahmen, die im Gesetz stehen, nur noch | |
der Weg zum Bundesverfassungsgericht offen. Das heißt aber auch: Vor dem | |
Gang nach Karlsruhe muss nicht erst der Rechtsweg durch die | |
Verwaltungsgerichtsbarkeit absolviert werden. Das dürfte die Mehrheit der | |
Deutschen wohl kaum erschrecken. Manche werden es womöglich als Vorteil | |
ansehen, wenn das Bundesverfassungsgericht sich schneller und häufiger um | |
Coronafragen kümmern muss. | |
12 Apr 2021 | |
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[1] /Anderung-des-Infektionsschutzgesetzes/!5764725 | |
## AUTOREN | |
Christian Rath | |
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