| # taz.de -- Bedingungen in Flüchtlingsheimen: Ohne Schlüssel fürs eigene Zim… | |
| > Hausordnungen in Asylheimen greifen unverhältnismäßig in Grundrechte ein. | |
| > Das machen vier Freiburger Flüchtlinge jetzt mit einer Klage geltend. | |
| Bild: Ein Flüchtlingsheim in Freiburg | |
| Freiburg taz | Flüchtlinge wehren sich gegen schikanöse Hausordnungen in | |
| [1][Asylunterkünften]. In einem Pilotprozess haben vier Männer eine | |
| Normenkontrolle mit Eilantrag beim Verwaltungsgerichtshof Mannheim | |
| eingereicht. „Wir werden kontrolliert, als seien wir Verbrecher oder | |
| Kleinkinder“, sagte einer von ihnen | |
| Drei der Männer kommen aus Ghana, ein vierter aus dem Senegal. Sie wohnen | |
| in der Landeserstaufnahmeeinrichtung (LEA) in Freiburg. Gemeinsam klagen | |
| sie gegen die Hausordnung der LEA, die das landesweit zuständige | |
| Regierungspräsidium Karlsruhe erlassen hat. | |
| Es geht aber um eine grundsätzliche Klärung der Rechte von | |
| [2][Flüchtlingen]. Die LEA-Hausordnung gilt wortgleich in allen | |
| Aufnahmeeinrichtungen Baden-Württembergs. In anderen Bundesländern gibt es | |
| ähnliche Regeln. | |
| Wenn die Flüchtlinge das LEA-Gelände betreten, werden sie jedes Mal am | |
| Eingang durchsucht. Die Hausordnung erlaubt anlasslose Kontrollen. Eine | |
| Vielzahl von Gegenständen dürfen die Bewohner nicht mit auf das Gelände | |
| bringen, etwa Taschenmesser oder verderbliche Lebensmittel, auch wenn sie | |
| diese bald essen wollen. Elektronische Geräte sind verboten, sogar ein | |
| Akku-Haarschneider. Eigene Möbel verbietet die Hausordnung, selbst ein | |
| kleines Regal. | |
| ## Permanente Diebstahl-Gefahr | |
| Die Security darf laut Hausordnung jederzeit für Routinekontrollen die | |
| Zimmer betreten. Immerhin klopft sie vorher an. Gleichzeitig können die | |
| Flüchtlinge ihr eigenes Zimmer nicht abschließen, sie bekommen keine | |
| entsprechende Schlüssel-Chipkarte und müssen deshalb immer damit rechnen, | |
| dass ihnen etwas gestohlen wird. | |
| Auf dem Gelände gilt laut Hausordnung ein grundsätzliches Besuchsverbot, | |
| auch für Verwandte oder Hilfsorganisationen. Genehmigungen sind aufwendig | |
| und werden oft verweigert, schildern die Kläger. Grundsätzlich verboten | |
| sind auch „missionarische und politische Tätigkeiten“. Schon die | |
| Ankündigung eines gemeinsamen Freitagsgebets werde unterbunden, sagen die | |
| Flüchtlinge. | |
| Die Klage der vier Männer wurde intensiv vorbereitet. Hinter ihr stehen die | |
| Freiburger Aktion Bleiberecht, der Landesflüchtlingsrat und die bundesweit | |
| aktiven Organisationen Pro Asyl und Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF). | |
| Die aktuelle Klage richtet sich gegen die Freiburger Hausordnung, weil | |
| diese noch relativ neu ist; eine Normenkontrolle muss binnen eines Jahres | |
| beantragt werden. Über die Rechte von Flüchtlingen in Asylheimen wird aber | |
| schon seit Längerem diskutiert. Das Deutsche Institut für Menschenrechte | |
| hat bereits 2018 ein kritisches Gutachten vorgelegt, die Aktion Bleiberecht | |
| im vorigen Herbst ein zweites. | |
| Die vier Kläger berufen sich auf ihre Grundrechte, vor allem die | |
| Unverletzlichkeit der Wohnung, aber auch auf das Allgemeine | |
| Persönlichkeitsrecht sowie Religions- und Meinungsfreiheit. In alle | |
| Grundrechte kann zwar per Gesetz eingegriffen werden, doch die gesetzliche | |
| Grundlage ist hier dünn. „Das Regierungspräsidium Karlsruhe erlässt die | |
| Nutzungsordnung“, heißt es im Flüchtlingsaufnahmegesetz von | |
| Baden-Württemberg. „Wenn so intensiv in die Lebensgestaltung von Menschen | |
| eingegriffen wird, muss dies konkret im Gesetz geregelt werden und nicht | |
| erst in der Hausordnung“, erklärt GFF-Expertin Sarah Lincoln. | |
| Außerdem hält Lincoln die Regelungen für unverhältnismäßig. „Eingriffe … | |
| die Wohnung sind laut Grundgesetz nur bei einer ‚dringenden Gefahr‘ | |
| zulässig, nicht für Routine-Kontrollen und präventive Verbote.“ Dass auch | |
| ein Zimmer in der LEA als „Wohnung“ geschützt ist, hält Lincoln für | |
| „eindeutig“. | |
| 16 Mar 2021 | |
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| ## AUTOREN | |
| Christian Rath | |
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