Introduction
Introduction Statistics Contact Development Disclaimer Help
# taz.de -- Einstufung durch den Verfassungsschutz: Gericht lehnt AfD-Antrag ab
> Das Bundesamt für Verfassungsschutz darf die AfD zunächst als
> rechtsextremen Verdachtsfall einstufen. Nur reden darf es darüber nicht.
Bild: Das Verwaltungsgericht Köln lehnt einen AfD-Antrag gegen den Verfassungs…
Berlin taz | Die [1][AfD] hat vor dem Verwaltungsgericht Köln eine
folgenreiche Niederlage kassiert. Die Partei hatte nach Presseberichten
über eine geplante Einstufung der Gesamt-AfD durch das Bundesamt für
Verfassungsschutz (BfV) als rechtsextremer Verdachtsfall quasi
prophylaktisch gegen diese geklagt. Mit einer so genannten Zwischenregelung
wollte sie verhindern, dass es überhaupt zu einer Einstufung kommen kann.
Das Gericht hat nun den Erlass einer solchen Zwischenregelung abgelehnt.
Im Klartext heißt das: Das Bundesamt kann die AfD als rechtsextremen
Verdachtsfall einstufen. Ob sie dies bereits getan hat oder umgehend tun
wird, dazu äußerte sich die Behörde auf Anfrage der taz nicht. Das BfV hat
dem Gericht zugesagt, darüber nicht öffentlich zu berichten, während dazu
noch das Gerichtsverfahren läuft.
Die Lage ist kompliziert, deshalb eins nach dem anderen: In der vergangenen
Woche berichteten zahlreiche Medien, [2][darunter auch die taz,] über den
Plan des Bundesamtes für Verfassungsschutz, die AfD in Gänze wohl noch in
dieser Woche als rechtsextremen Verdachtsfall einzustufen.
Die AfD hat daraufhin am Donnerstag einen Antrag auf Erlass einer
einstweiligen Anordnung beim Verwaltungsgericht Köln gestellt. Dem BfV
sollte damit nicht nur untersagt werden, die AfD einzustufen, sondern auch
eine solche Einstufung öffentlich zu machen. Zugleich hatte die Partei
beantragt, bis zu einer Entscheidung über diesen Eilantrag eine
Zwischenregelung zu erlassen. Nur um diese Zwischenregelung geht es nun.
Das Argument der AfD für diese: Ohne Zwischenregelung drohe ihr ein nicht
wiedergutzumachender Schaden im politischen Wettbewerb.
## Der Flügel kann weiterhin beobachtet werden
Das BfV hat auf den Antrag auf eine Zwischenregelung hin zweierlei
zugesagt: Zum einen werde das Amt im Falle einer Einstufung der
Gesamtpartei vorerst darauf verzichten, weitere Abgeordnete auf Bundes-,
Landes- und Europaebene und BewerberInnen für solche Mandate mit
nachrichtendienstlichen Mitteln überwachen.
Bei AfD-Abgeordneten, die dem „Flügel“ der Partei zugeordnet werden, wie
Björn Höcke aus Thüringen oder Hans-Thomas Tillschneider aus Sachsen-Anhalt
ist dies dagegen bereits jetzt schon möglich, sie sind deshalb in den
Zusagen des BfV nicht inbegriffen. Der „Flügel“ gilt seit dem vergangenen
Jahr als erwiesen rechtsextreme Bestrebung. Auch bei Mitgliedern der
Nachwuchsorganisation „Junge Alternative“, die bereits als Verdachtsfall
eingestuft ist, ist eine solche Überwachung weiter möglich.
Zum zweiten, so die Zusage des Bundesamtes, werde es während der Dauer des
gerichtlichen Verfahrens nicht öffentlich bekanntgeben, ob es die AfD
eingestuft hat. Die Behörde darf die Einstufung also vornehmen, aber nicht
öffentlich darüber reden. Zumindest die Landesämter für Verfassungsschutz
und das Parlamentarische Kontrollgremium im Bundestag aber wird sie wohl
informieren. Nicht gänzlich ausgeschlossen ist daher, dass die Information
trotzdem an die Medien durchsickert – wie auch der Plan zur Einstufung
durchgesickert ist.
Die AfD kann gegen die Entscheidung des Verwaltungsgerichts Beschwerde vor
dem Oberverwaltungsgericht Münster einlegen. Jenseits davon läuft das
Eilverfahren weiter.
27 Jan 2021
## LINKS
[1] /Schwerpunkt-AfD/!t5495296
[2] /Einstufung-durch-Verfassungsschutz/!5745509
## AUTOREN
Sabine am Orde
## TAGS
Verfassungsschutz
Schwerpunkt AfD
Rechtsextremismus
Wochenvorschau
Schwerpunkt AfD
Verfassungsschutz
Hans-Georg Maaßen
Schwerpunkt Landtagswahl in Sachsen-Anhalt
Schwerpunkt AfD
## ARTIKEL ZUM THEMA
Die Wochenvorschau für Berlin: Eierlikör im Homekitaschooling
Es ist Karneval, aber wem ist schon nach Feiern? Immerhin: Der Winter geht.
Und das Parlament beschäftigt sich kritisch mit dem Verfassungsschutz.
Der Verfassungsschutz und die AfD: Verdachtsfall AfD Sachsen
Der Verfassungsschutz stuft einen weiteren AfD-Verband als rechtsextremen
Verdachtsfall ein. Die Landespartei kann damit nachrichtendienstlich
überwacht werden.
Einstufung durch den Verfassungsschutz: Drei Szenarien für die AfD
Ob der Verfassungsschutz die AfD als „Verdachtsfall“ bezeichnen darf, klärt
sich wohl erst in Monaten. Worauf es nun ankommt.
Ehemaliger Chef des Verfassungsschutzes: Maaßen verlässt Kanzlei Höcker
Hans-Georg Maaßen gibt seinen Job bei der Anwaltskanzlei Höcker auf. Deren
Jurist:innen vertreten die AfD in einem Verfahren gegen den
Verfassungsschutz.
Verfassungschutz in Sachsen-Anhalt: AfD-Landesverband unter Beobachtung
Der Verfassungsschutz stuft die AfD Sachsen-Anhalt als rechtsextremen
Verdachtsfall ein. Die Einstufung der Bundespartei hängt in der Schwebe.
Einstufung des Verfassungsschutzes: Entscheidung zur AfD verzögert sich
Mit einer Klage bremst die AfD den Verfassungsschutz aus. Ihre Einstufung
als rechtsextremer Verdachtsfall könnte zur Hängepartie werden.
You are viewing proxied material from taz.de. The copyright of proxied material belongs to its original authors. Any comments or complaints in relation to proxied material should be directed to the original authors of the content concerned. Please see the disclaimer for more details.