| # taz.de -- Einstufung durch den Verfassungsschutz: Gericht lehnt AfD-Antrag ab | |
| > Das Bundesamt für Verfassungsschutz darf die AfD zunächst als | |
| > rechtsextremen Verdachtsfall einstufen. Nur reden darf es darüber nicht. | |
| Bild: Das Verwaltungsgericht Köln lehnt einen AfD-Antrag gegen den Verfassungs… | |
| Berlin taz | Die [1][AfD] hat vor dem Verwaltungsgericht Köln eine | |
| folgenreiche Niederlage kassiert. Die Partei hatte nach Presseberichten | |
| über eine geplante Einstufung der Gesamt-AfD durch das Bundesamt für | |
| Verfassungsschutz (BfV) als rechtsextremer Verdachtsfall quasi | |
| prophylaktisch gegen diese geklagt. Mit einer so genannten Zwischenregelung | |
| wollte sie verhindern, dass es überhaupt zu einer Einstufung kommen kann. | |
| Das Gericht hat nun den Erlass einer solchen Zwischenregelung abgelehnt. | |
| Im Klartext heißt das: Das Bundesamt kann die AfD als rechtsextremen | |
| Verdachtsfall einstufen. Ob sie dies bereits getan hat oder umgehend tun | |
| wird, dazu äußerte sich die Behörde auf Anfrage der taz nicht. Das BfV hat | |
| dem Gericht zugesagt, darüber nicht öffentlich zu berichten, während dazu | |
| noch das Gerichtsverfahren läuft. | |
| Die Lage ist kompliziert, deshalb eins nach dem anderen: In der vergangenen | |
| Woche berichteten zahlreiche Medien, [2][darunter auch die taz,] über den | |
| Plan des Bundesamtes für Verfassungsschutz, die AfD in Gänze wohl noch in | |
| dieser Woche als rechtsextremen Verdachtsfall einzustufen. | |
| Die AfD hat daraufhin am Donnerstag einen Antrag auf Erlass einer | |
| einstweiligen Anordnung beim Verwaltungsgericht Köln gestellt. Dem BfV | |
| sollte damit nicht nur untersagt werden, die AfD einzustufen, sondern auch | |
| eine solche Einstufung öffentlich zu machen. Zugleich hatte die Partei | |
| beantragt, bis zu einer Entscheidung über diesen Eilantrag eine | |
| Zwischenregelung zu erlassen. Nur um diese Zwischenregelung geht es nun. | |
| Das Argument der AfD für diese: Ohne Zwischenregelung drohe ihr ein nicht | |
| wiedergutzumachender Schaden im politischen Wettbewerb. | |
| ## Der Flügel kann weiterhin beobachtet werden | |
| Das BfV hat auf den Antrag auf eine Zwischenregelung hin zweierlei | |
| zugesagt: Zum einen werde das Amt im Falle einer Einstufung der | |
| Gesamtpartei vorerst darauf verzichten, weitere Abgeordnete auf Bundes-, | |
| Landes- und Europaebene und BewerberInnen für solche Mandate mit | |
| nachrichtendienstlichen Mitteln überwachen. | |
| Bei AfD-Abgeordneten, die dem „Flügel“ der Partei zugeordnet werden, wie | |
| Björn Höcke aus Thüringen oder Hans-Thomas Tillschneider aus Sachsen-Anhalt | |
| ist dies dagegen bereits jetzt schon möglich, sie sind deshalb in den | |
| Zusagen des BfV nicht inbegriffen. Der „Flügel“ gilt seit dem vergangenen | |
| Jahr als erwiesen rechtsextreme Bestrebung. Auch bei Mitgliedern der | |
| Nachwuchsorganisation „Junge Alternative“, die bereits als Verdachtsfall | |
| eingestuft ist, ist eine solche Überwachung weiter möglich. | |
| Zum zweiten, so die Zusage des Bundesamtes, werde es während der Dauer des | |
| gerichtlichen Verfahrens nicht öffentlich bekanntgeben, ob es die AfD | |
| eingestuft hat. Die Behörde darf die Einstufung also vornehmen, aber nicht | |
| öffentlich darüber reden. Zumindest die Landesämter für Verfassungsschutz | |
| und das Parlamentarische Kontrollgremium im Bundestag aber wird sie wohl | |
| informieren. Nicht gänzlich ausgeschlossen ist daher, dass die Information | |
| trotzdem an die Medien durchsickert – wie auch der Plan zur Einstufung | |
| durchgesickert ist. | |
| Die AfD kann gegen die Entscheidung des Verwaltungsgerichts Beschwerde vor | |
| dem Oberverwaltungsgericht Münster einlegen. Jenseits davon läuft das | |
| Eilverfahren weiter. | |
| 27 Jan 2021 | |
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| ## AUTOREN | |
| Sabine am Orde | |
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