# taz.de -- Einstufung durch den Verfassungsschutz: Gericht lehnt AfD-Antrag ab | |
> Das Bundesamt für Verfassungsschutz darf die AfD zunächst als | |
> rechtsextremen Verdachtsfall einstufen. Nur reden darf es darüber nicht. | |
Bild: Das Verwaltungsgericht Köln lehnt einen AfD-Antrag gegen den Verfassungs… | |
BERLIN taz | Die [1][AfD] hat vor dem Verwaltungsgericht Köln eine | |
folgenreiche Niederlage kassiert. Die Partei hatte nach Presseberichten | |
über eine geplante Einstufung der Gesamt-AfD durch das Bundesamt für | |
Verfassungsschutz (BfV) als rechtsextremer Verdachtsfall quasi | |
prophylaktisch gegen diese geklagt. Mit einer so genannten Zwischenregelung | |
wollte sie verhindern, dass es überhaupt zu einer Einstufung kommen kann. | |
Das Gericht hat nun den Erlass einer solchen Zwischenregelung abgelehnt. | |
Im Klartext heißt das: Das Bundesamt kann die AfD als rechtsextremen | |
Verdachtsfall einstufen. Ob sie dies bereits getan hat oder umgehend tun | |
wird, dazu äußerte sich die Behörde auf Anfrage der taz nicht. Das BfV hat | |
dem Gericht zugesagt, darüber nicht öffentlich zu berichten, während dazu | |
noch das Gerichtsverfahren läuft. | |
Die Lage ist kompliziert, deshalb eins nach dem anderen: In der vergangenen | |
Woche berichteten zahlreiche Medien, [2][darunter auch die taz,] über den | |
Plan des Bundesamtes für Verfassungsschutz, die AfD in Gänze wohl noch in | |
dieser Woche als rechtsextremen Verdachtsfall einzustufen. | |
Die AfD hat daraufhin am Donnerstag einen Antrag auf Erlass einer | |
einstweiligen Anordnung beim Verwaltungsgericht Köln gestellt. Dem BfV | |
sollte damit nicht nur untersagt werden, die AfD einzustufen, sondern auch | |
eine solche Einstufung öffentlich zu machen. Zugleich hatte die Partei | |
beantragt, bis zu einer Entscheidung über diesen Eilantrag eine | |
Zwischenregelung zu erlassen. Nur um diese Zwischenregelung geht es nun. | |
Das Argument der AfD für diese: Ohne Zwischenregelung drohe ihr ein nicht | |
wiedergutzumachender Schaden im politischen Wettbewerb. | |
## Der Flügel kann weiterhin beobachtet werden | |
Das BfV hat auf den Antrag auf eine Zwischenregelung hin zweierlei | |
zugesagt: Zum einen werde das Amt im Falle einer Einstufung der | |
Gesamtpartei vorerst darauf verzichten, weitere Abgeordnete auf Bundes-, | |
Landes- und Europaebene und BewerberInnen für solche Mandate mit | |
nachrichtendienstlichen Mitteln überwachen. | |
Bei AfD-Abgeordneten, die dem „Flügel“ der Partei zugeordnet werden, wie | |
Björn Höcke aus Thüringen oder Hans-Thomas Tillschneider aus Sachsen-Anhalt | |
ist dies dagegen bereits jetzt schon möglich, sie sind deshalb in den | |
Zusagen des BfV nicht inbegriffen. Der „Flügel“ gilt seit dem vergangenen | |
Jahr als erwiesen rechtsextreme Bestrebung. Auch bei Mitgliedern der | |
Nachwuchsorganisation „Junge Alternative“, die bereits als Verdachtsfall | |
eingestuft ist, ist eine solche Überwachung weiter möglich. | |
Zum zweiten, so die Zusage des Bundesamtes, werde es während der Dauer des | |
gerichtlichen Verfahrens nicht öffentlich bekanntgeben, ob es die AfD | |
eingestuft hat. Die Behörde darf die Einstufung also vornehmen, aber nicht | |
öffentlich darüber reden. Zumindest die Landesämter für Verfassungsschutz | |
und das Parlamentarische Kontrollgremium im Bundestag aber wird sie wohl | |
informieren. Nicht gänzlich ausgeschlossen ist daher, dass die Information | |
trotzdem an die Medien durchsickert – wie auch der Plan zur Einstufung | |
durchgesickert ist. | |
Die AfD kann gegen die Entscheidung des Verwaltungsgerichts Beschwerde vor | |
dem Oberverwaltungsgericht Münster einlegen. Jenseits davon läuft das | |
Eilverfahren weiter. | |
27 Jan 2021 | |
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## AUTOREN | |
Sabine am Orde | |
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