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# taz.de -- Einstufung des Verfassungsschutzes: Entscheidung zur AfD verzögert…
> Mit einer Klage bremst die AfD den Verfassungsschutz aus. Ihre Einstufung
> als rechtsextremer Verdachtsfall könnte zur Hängepartie werden.
Bild: Einstufung in den Sand gesetzt? Der Chef des Bundesverfassungsschutzes, T…
Berlin taz | Es hätte ein großer Schlag werden können, doch nun haben der
Verfassungsschutz und der Innenminister den ersten Schritt dazu
verstolpert. Wohl noch diese Woche sollte die gesamte [1][AfD] als
rechtsextremer Verdachtsfall eingestuft werden. So berichteten es mehrere
Medien, [2][darunter die taz]. Daraufhin aber reichte die AfD Eilanträge
vor dem Verwaltungsgericht Köln ein – und konnte das Prozedere damit
vorerst verzögern.
Ein Sprecher des Kölner Verwaltungsgerichts bestätigte am Montag der taz,
dass der Verfassungsschutz auf die Eilanträge eine „Stillhaltezusage“
ankündigte. Bis zu einer Entscheidung des Gerichts würde das Bundesamt
damit nicht aktiv werden.
Offen aber blieb, worauf genau sich die Stillhaltezusage bezog. Denn die
AfD hatte sowohl gegen eine Einstufung als rechtsextremer Verdachtsfall
geklagt als auch gegen eine entsprechende öffentliche Verkündung. Möglich
wäre also, dass der Verfassungsschutz in Sachen AfD nun vorerst gar nichts
unternimmt. Oder, was durchaus auch möglich ist, dass er nur die
öffentliche Verkündung unterlässt – intern die Partei aber als
Verdachtsfall einstuft.
Das Bundesamt für Verfassungsschutz wollte sich dazu nicht äußern. „Mit
Blick auf das laufende Verfahren und aus Respekt vor dem Gericht äußern wir
uns in dieser Angelegenheit nicht öffentlich“, sagte eine Sprecherin der
taz. Auch der Gerichtssprecher wollte sich zu Details des Verfahrens nicht
äußern. Er ließ ebenso offen, wann das Gericht über die Eilklagen
entscheiden werde.
## Die Bundestagswahl im Nacken
Damit könnte eine mögliche Neueinstufung der AfD zur Hängepartie werden.
Bereits seit Anfang 2019 ist die Partei als Prüffall beim Bundesamt
eingestuft. Nach zweijähriger Prüfung wollte der Geheimdienst nun zu
Jahresbeginn seine Entscheidung verkünden, ob eine Hochstufung als
Verdachtsfall erfolgt, ob also „gewichtige Anhaltspunkte“ für
verfassungsfeindliche Bestrebungen vorliegen – oder eben nicht. Dies sollte
jetzt erfolgen, auch um nicht zu nah an die baldig beginnenden Landtags-
und Bundestagswahlkämpfe heranzurücken und sich dem Vorwurf auszusetzen,
diese zu beeinflussen. Nun aber droht genau das zu passieren.
Bundesinnenminister Horst Seehofer (CSU), dessen Haus die Fachaufsicht über
die Einstufung hat und das Gutachten des Verfassungsschutzes zuletzt
intensiv prüfte, sagte zu der Verzögerung am Montag nichts. Auch hier die
Begründung einer Sprecherin: das laufende Gerichtsverfahren in Köln. Im
Ministerium galt zuletzt die Ansage, eine juristische Niederlage gegen die
AfD im Falle einer Einstufung unbedingt zu verhindern.
Die AfD beruft sich in ihren Klagen unter anderem auf das Recht der
Parteien auf Chancengleichheit nach dem Grundgesetz. Die Strömung des
„Flügels“ um den Thüringer Landeschef Björn Höcke, die sich offiziell
inzwischen aufgelöst hat, hat das Bundesamt bereits im vergangenen Jahr als
gesichert rechtsextrem eingestuft.
Zentral für die inhaltliche Entscheidung des Verfassungsschutzes mit Blick
auf die Gesamtpartei ist nun, wie groß dessen Einfluss auf die AfD als
Ganzes ist. Wird die Partei als Verdachtsfall eingestuft, dürften auch
nachrichtendienstliche Mittel wie Telefonüberwachung und V-Leute zu ihrer
Beobachtung eingesetzt werden.
## Die AfD taktiert – mit Erfolg?
Eine weitere Klage sowie der dazugehörende Eilantrag der AfD betreffen
direkt den „Flügel“. Nach Ansicht des Bundesamtes war dessen Auflösung
taktisch motiviert, der „Flügel“ ist demnach weiter einflussreich in der
Partei. Mit ihrer Klage will die AfD dem Verfassungsschutz nun untersagen,
dass dieser die Anzahl der „Flügel“-AnhängerInnen nennen darf. Zuletzt war
von 7.000 die Rede.
In der AfD hatte zuletzt insbesondere das Lager um Parteichef Jörg Meuthen
zumindest taktisch viel dafür getan, um eine Einstufung der Gesamtpartei
abzuwenden. Dazu gehören die Annullierung der Mitgliedschaft [3][des
ehemaligen Brandenburger Landeschefs und „Flügel“-Strippenziehers Andreas
Kalbitz] und die Auflösung des „Flügels“. Dazu gehört auch Meuthens Rede
auf dem Parteitag im Dezember in Kalkar, in der er die Partei ermahnte, sie
solle nicht „immer aggressiver, immer derber, immer enthemmter auftreten“.
Und dazu gehören auch ein Grundsatzbeschluss des Bundesvorstands im
November, in dem dieser die Freiheitlich-demokratische Grundordnung im
Sinne des Grundgetzes bejaht und eine Anfang vergangener Woche überraschend
veröffentlichte „Erklärung zum deutschen Staatsvolk und zur deutschen
Identität“.
Darin bekennt sich die AfD vorbehaltslos zum deutschen Staatsvolk als
„Summe aller Personen, die die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen“ – …
man bei so mancher Äußerung des einen oder anderen AfD-Politikers
allerdings bezweifeln kann. Unterschrieben haben die Erklärung über 30
Mitglieder der Bundes- und Landesspitze, darunter auch Höcke. Der
Verfassungsschutz sah zuletzt im „biologisch-rassistischen oder
ethnisch-kulturellen Volksbegriff“ der AfD ein Indiz für die mögliche
Verfassungsfeindlichkeit der Partei.
25 Jan 2021
## LINKS
[1] /Schwerpunkt-AfD/!t5495296
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[3] /Rechtsextremist-verliert-vor-Gericht/!5745904
## AUTOREN
Sabine am Orde
Konrad Litschko
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