| # taz.de -- Gesetzentwurf zu Feindeslisten: Beunruhigend unscharf | |
| > Der neue Gesetzentwurf erfasst nicht nur Feindeslisten von | |
| > ExtremistInnen, strafbar soll auch die Verbreitung anderer | |
| > personenbezogener Daten sein. | |
| Bild: Unscharf: der Gesetzentwurf erfasst nicht nur Feindeslisten von Rechtsext… | |
| Von einem Schnellschuss kann man eigentlich nicht sprechen. Immerhin wird | |
| schon seit rund zwei Jahren über eine mögliche Strafbarkeit sogenannter | |
| [1][Feindeslisten] diskutiert. Dennoch ist der [2][Gesetzentwurf], den das | |
| Justizministerium jetzt vorgelegt hat, so unscharf, dass er sogar | |
| JournalistInnen und AktivistInnen beunruhigen sollte. Der Gesetzentwurf | |
| erfasst eben nicht nur [3][Feindeslisten von RechtsextremistInnen], die die | |
| Öffentlichkeit einschüchtern. Vielmehr soll künftig die Verbreitung aller | |
| personenbezogenen Daten strafbar sein, die ihrer Art nach „geeignet ist“, | |
| die Gefahr schwerer Straftaten auszulösen. | |
| Diese Formulierung ist so weit gefasst, dass beim Lesen vermutlich niemand, | |
| der die Vorgeschichte verpasst hat, an extremistische Todeslisten denkt. | |
| Intuitiv erinnert man sich vielleicht eher an die Bild-Zeitung, die | |
| anklagend und schon-immer-gewusst-habend über den Rückfall eines | |
| Sexualstraftäters im offenen Vollzug berichtet. Oder an eine Initiative | |
| gegen Polizeigewalt, die emotionalisierend einen Knüppelexzess konkreter | |
| BeamtInnen anprangert. | |
| Kann das nicht auch „geeignet“ sein, Menschen in Selbstjustiz-Laune zu | |
| versetzen oder zu militanter Gegenwehr anzuregen? Wer das weit hergeholt | |
| findet, denke an die Diskussion in Frankreich. Dort soll das Filmen | |
| prügelnder PolizistInnen verboten werden, wenn die Verbreitung der Bilder | |
| die „körperliche oder psychische Unversehrtheit einzelner Beamter“ | |
| gefährden könnte. | |
| Wenn die Koalition an ihrem Vorhaben festhält, müsste sie zweierlei | |
| sicherstellen: Erstens müsste eine subjektive Absicht verlangt werden, dass | |
| die Veröffentlichung der Daten zu Gewalttaten führt. Das hatte sogar das | |
| Bundeskriminalamt in seinem Vorschlag vorgesehen. Eine bloße „Geeignetheit“ | |
| darf nicht genügen. | |
| Und es müsste klargestellt werden, dass meinungsstarke Medienberichte und | |
| Beiträge zum politischen Diskurs nicht unter das Gesetz fallen, solange sie | |
| nur (mutmaßliche) Missstände benennen und nicht zu Straftaten aufrufen. | |
| Die Abgrenzung ist schwierig. Aber genau darauf kommt es an. | |
| 8 Feb 2021 | |
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| ## AUTOREN | |
| Christian Rath | |
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