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# taz.de -- Gesetzentwurf zu Feindeslisten: Beunruhigend unscharf
> Der neue Gesetzentwurf erfasst nicht nur Feindeslisten von
> ExtremistInnen, strafbar soll auch die Verbreitung anderer
> personenbezogener Daten sein.
Bild: Unscharf: der Gesetzentwurf erfasst nicht nur Feindeslisten von Rechtsext…
Von einem Schnellschuss kann man eigentlich nicht sprechen. Immerhin wird
schon seit rund zwei Jahren über eine mögliche Strafbarkeit sogenannter
[1][Feindeslisten] diskutiert. Dennoch ist der [2][Gesetzentwurf], den das
Justizministerium jetzt vorgelegt hat, so unscharf, dass er sogar
JournalistInnen und AktivistInnen beunruhigen sollte. Der Gesetzentwurf
erfasst eben nicht nur [3][Feindeslisten von RechtsextremistInnen], die die
Öffentlichkeit einschüchtern. Vielmehr soll künftig die Verbreitung aller
personenbezogenen Daten strafbar sein, die ihrer Art nach „geeignet ist“,
die Gefahr schwerer Straftaten auszulösen.
Diese Formulierung ist so weit gefasst, dass beim Lesen vermutlich niemand,
der die Vorgeschichte verpasst hat, an extremistische Todeslisten denkt.
Intuitiv erinnert man sich vielleicht eher an die Bild-Zeitung, die
anklagend und schon-immer-gewusst-habend über den Rückfall eines
Sexualstraftäters im offenen Vollzug berichtet. Oder an eine Initiative
gegen Polizeigewalt, die emotionalisierend einen Knüppelexzess konkreter
BeamtInnen anprangert.
Kann das nicht auch „geeignet“ sein, Menschen in Selbstjustiz-Laune zu
versetzen oder zu militanter Gegenwehr anzuregen? Wer das weit hergeholt
findet, denke an die Diskussion in Frankreich. Dort soll das Filmen
prügelnder PolizistInnen verboten werden, wenn die Verbreitung der Bilder
die „körperliche oder psychische Unversehrtheit einzelner Beamter“
gefährden könnte.
Wenn die Koalition an ihrem Vorhaben festhält, müsste sie zweierlei
sicherstellen: Erstens müsste eine subjektive Absicht verlangt werden, dass
die Veröffentlichung der Daten zu Gewalttaten führt. Das hatte sogar das
Bundeskriminalamt in seinem Vorschlag vorgesehen. Eine bloße „Geeignetheit“
darf nicht genügen.
Und es müsste klargestellt werden, dass meinungsstarke Medienberichte und
Beiträge zum politischen Diskurs nicht unter das Gesetz fallen, solange sie
nur (mutmaßliche) Missstände benennen und nicht zu Straftaten aufrufen.
Die Abgrenzung ist schwierig. Aber genau darauf kommt es an.
8 Feb 2021
## LINKS
[1] /Feindesliste-von-Corona-Protestierenden/!5727335
[2] /Gesetzentwurf-gegen-Drohungen/!5699573
[3] /Antifa-Kabinett-der-Bundesregierung/!5727525
## AUTOREN
Christian Rath
## TAGS
Rechtsextremismus
Schwerpunkt Rechter Terror
Justizministerium
Gesetzentwurf
Rechtsextremismus
Todesliste
Prävention
Uniter
Hasskriminalität
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