| # taz.de -- AfD-Klage in Hessen: Schwarz-grüne Mehrheit bleibt | |
| > Die Mandate im aktuellen Hessischen Landtag wurden korrekt berechnet, | |
| > urteilt das hessische Verfassungsgericht. Geklagt hatte die AfD. | |
| Bild: Bekommt keinen Zuwachs: die AfD-Fraktion im Hessischen Landtag | |
| Frankfurt am Main taz | Es bleibt bei der schwarz-grünen Landtagsmehrheit | |
| in Hessen. Das hessische Verfassungsgericht hat am Montag eine Beschwerde | |
| der AfD-Landtagsfraktion gegen die Sitzverteilung im hessischen Landtag | |
| zurückgewiesen. | |
| Die AfD hatte die Berechnung der Mandatszuteilung nach der Landtagswahl | |
| 2018 angegriffen. Erst durch eine fehlerhafte Berechnung der | |
| Ausgleichsmandate habe sich aus dem knappen schwarz-grünen Vorsprung bei | |
| den Zweitstimmen eine Einstimmenmehrheit ergeben, so die AfD. | |
| Wäre das Gericht dieser Argumentation gefolgt, hätte die Koalition ihre | |
| Mehrheit verloren. Das Gericht erkannte zwar eine „Unregelmäßigkeit“ im | |
| Wahlverfahren, sah aber keinen „Wahlfehler“. | |
| Bei der Landtagswahl am 28. Oktober 2018 hatte die CDU 40 Direktmandate | |
| gewonnen. Wegen der 110 gesetzlichen Mitglieder des Landtags hätten ihr | |
| aber bei 27 Prozent der abgegebenen Zweitstimmen lediglich 32 Mandate | |
| zugestanden. Auf die Grünen entfielen zunächst bei 19,8 Prozent der Stimmen | |
| 23 Mandate. Damit ergaben sich [1][für CDU und Grüne zusammen] 55, also | |
| genau über die Hälfte der 110 im Gesetz vorgesehenen Mandate – ein Patt | |
| zwischen Opposition und Regierungskoalition wäre die Folge gewesen. | |
| ## Gericht sieht „Unregelmäßigkeiten“ im Wahlsystem | |
| Doch die gesetzlichen Regeln sehen vor, dass die Überhangmandate der CDU | |
| (8) ausgeglichen werden mussten. Der Landeswahlleiter hatte dafür das | |
| Berechnungssystem nach Hare/Niemeyer angewandt. Grüne und SPD bekamen | |
| danach jeweils sechs Ausgleichsmandate zugesprochen, die übrigen | |
| Oppositionsparteien, AfD, FDP und Linke, zusammen insgesamt 7. Der Landtag | |
| wuchs so auf 137 Sitze an, CDU und Grüne verfügen nach dieser Berechnung | |
| mit zusammen 69 Sitzen über eine Einstimmenmehrheit im Landtag. | |
| In seinem Urteil weist das Gericht die Argumentation der AfD zurück. Zwar | |
| sei das angewandte Berechnungsverfahren nicht ausdrücklich im Gesetz | |
| verankert. Es widerspreche aber nicht dem Prinzip, dass die Berechnung der | |
| Ausgleichsmandate der Stimmenverteilung bei der Landtagswahl am Ende der | |
| Sitzverteilung im Landesparlament möglichst nahekommen soll. | |
| Zwar hätte der Landeswahlleiter bei der Berechnung auch prüfen müssen, ob | |
| ein Landtagszuschnitt mit 138, 139 oder 140 Sitzen das Wahlergebnis besser | |
| abgebildet hätte. Dass dies unterblieben sei, nennt das Gericht einen | |
| „Fehler im Wahlverfahren“. Doch die RichterInnen holten diese versäumte | |
| Berechnung nach und kommen zu dem Ergebnis, dass tatsächlich im Vergleich | |
| die festgelegte Sitzverteilung dem Wahlergebnis am nächsten kommt. Der AfD | |
| steht danach kein weiteres Ausgleichsmandat zu. | |
| Erleichtert reagierten [2][die Regierungsparteien]. Wie schon in der | |
| Vergangenheit habe die AfD versucht, in eine Opferrolle zu schlüpfen und | |
| die Arbeit der staatlichen Institutionen in ein schlechtes Licht zu rücken, | |
| formulierte die CDU. | |
| ## „Klamauk“, sagen die Grünen | |
| Die Grünen kritisierten die Klage der AfD als „Klamauk“. Ziel sei es | |
| gewesen, die Integrität von Wahlen und speziell der Landtagswahl 2018 zu | |
| erschüttern. Dieser Angriff auf das Wahlverfahren und die Entscheidungen | |
| der zuständigen Gremien für die Wahlprüfung sei kläglich gescheitert, so | |
| die Grünen. | |
| Die FDP appellierte dagegen an die Landtagsmehrheit, mit einer | |
| [3][Wahlrechtsreform] die Unklarheiten zu beseitigen und Vorsorge dafür zu | |
| treffen, dass das Parlament nicht durch Überhang- und Ausgleichsmandate | |
| weiterwächst. Die AfD sieht sich teilweise bestätigt: offenbar sei der | |
| Landeswahlleiter „nur durch Zufall“ zum richtigen Ergebnis gekommen, | |
| erklärte sie. | |
| 11 Jan 2021 | |
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| ## AUTOREN | |
| Christoph Schmidt-Lunau | |
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