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# taz.de -- AfD-Klage in Hessen: Schwarz-grüne Mehrheit bleibt
> Die Mandate im aktuellen Hessischen Landtag wurden korrekt berechnet,
> urteilt das hessische Verfassungsgericht. Geklagt hatte die AfD.
Bild: Bekommt keinen Zuwachs: die AfD-Fraktion im Hessischen Landtag
Frankfurt am Main taz | Es bleibt bei der schwarz-grünen Landtagsmehrheit
in Hessen. Das hessische Verfassungsgericht hat am Montag eine Beschwerde
der AfD-Landtagsfraktion gegen die Sitzverteilung im hessischen Landtag
zurückgewiesen.
Die AfD hatte die Berechnung der Mandatszuteilung nach der Landtagswahl
2018 angegriffen. Erst durch eine fehlerhafte Berechnung der
Ausgleichsmandate habe sich aus dem knappen schwarz-grünen Vorsprung bei
den Zweitstimmen eine Einstimmenmehrheit ergeben, so die AfD.
Wäre das Gericht dieser Argumentation gefolgt, hätte die Koalition ihre
Mehrheit verloren. Das Gericht erkannte zwar eine „Unregelmäßigkeit“ im
Wahlverfahren, sah aber keinen „Wahlfehler“.
Bei der Landtagswahl am 28. Oktober 2018 hatte die CDU 40 Direktmandate
gewonnen. Wegen der 110 gesetzlichen Mitglieder des Landtags hätten ihr
aber bei 27 Prozent der abgegebenen Zweitstimmen lediglich 32 Mandate
zugestanden. Auf die Grünen entfielen zunächst bei 19,8 Prozent der Stimmen
23 Mandate. Damit ergaben sich [1][für CDU und Grüne zusammen] 55, also
genau über die Hälfte der 110 im Gesetz vorgesehenen Mandate – ein Patt
zwischen Opposition und Regierungskoalition wäre die Folge gewesen.
## Gericht sieht „Unregelmäßigkeiten“ im Wahlsystem
Doch die gesetzlichen Regeln sehen vor, dass die Überhangmandate der CDU
(8) ausgeglichen werden mussten. Der Landeswahlleiter hatte dafür das
Berechnungssystem nach Hare/Niemeyer angewandt. Grüne und SPD bekamen
danach jeweils sechs Ausgleichsmandate zugesprochen, die übrigen
Oppositionsparteien, AfD, FDP und Linke, zusammen insgesamt 7. Der Landtag
wuchs so auf 137 Sitze an, CDU und Grüne verfügen nach dieser Berechnung
mit zusammen 69 Sitzen über eine Einstimmenmehrheit im Landtag.
In seinem Urteil weist das Gericht die Argumentation der AfD zurück. Zwar
sei das angewandte Berechnungsverfahren nicht ausdrücklich im Gesetz
verankert. Es widerspreche aber nicht dem Prinzip, dass die Berechnung der
Ausgleichsmandate der Stimmenverteilung bei der Landtagswahl am Ende der
Sitzverteilung im Landesparlament möglichst nahekommen soll.
Zwar hätte der Landeswahlleiter bei der Berechnung auch prüfen müssen, ob
ein Landtagszuschnitt mit 138, 139 oder 140 Sitzen das Wahlergebnis besser
abgebildet hätte. Dass dies unterblieben sei, nennt das Gericht einen
„Fehler im Wahlverfahren“. Doch die RichterInnen holten diese versäumte
Berechnung nach und kommen zu dem Ergebnis, dass tatsächlich im Vergleich
die festgelegte Sitzverteilung dem Wahlergebnis am nächsten kommt. Der AfD
steht danach kein weiteres Ausgleichsmandat zu.
Erleichtert reagierten [2][die Regierungsparteien]. Wie schon in der
Vergangenheit habe die AfD versucht, in eine Opferrolle zu schlüpfen und
die Arbeit der staatlichen Institutionen in ein schlechtes Licht zu rücken,
formulierte die CDU.
## „Klamauk“, sagen die Grünen
Die Grünen kritisierten die Klage der AfD als „Klamauk“. Ziel sei es
gewesen, die Integrität von Wahlen und speziell der Landtagswahl 2018 zu
erschüttern. Dieser Angriff auf das Wahlverfahren und die Entscheidungen
der zuständigen Gremien für die Wahlprüfung sei kläglich gescheitert, so
die Grünen.
Die FDP appellierte dagegen an die Landtagsmehrheit, mit einer
[3][Wahlrechtsreform] die Unklarheiten zu beseitigen und Vorsorge dafür zu
treffen, dass das Parlament nicht durch Überhang- und Ausgleichsmandate
weiterwächst. Die AfD sieht sich teilweise bestätigt: offenbar sei der
Landeswahlleiter „nur durch Zufall“ zum richtigen Ergebnis gekommen,
erklärte sie.
11 Jan 2021
## LINKS
[1] /Hessische-Gruene-und-Dannenroeder-Forst/!5717220
[2] /Ausblick-auf-das-Wahljahr-2021/!5735727
[3] /Wahlrechtsreform-fuer-den-Bundestag/!5708409
## AUTOREN
Christoph Schmidt-Lunau
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