# taz.de -- AfD-Klage in Hessen: Schwarz-grüne Mehrheit bleibt | |
> Die Mandate im aktuellen Hessischen Landtag wurden korrekt berechnet, | |
> urteilt das hessische Verfassungsgericht. Geklagt hatte die AfD. | |
Bild: Bekommt keinen Zuwachs: die AfD-Fraktion im Hessischen Landtag | |
FRANKFURT AM MAIN taz | Es bleibt bei der schwarz-grünen Landtagsmehrheit | |
in Hessen. Das hessische Verfassungsgericht hat am Montag eine Beschwerde | |
der AfD-Landtagsfraktion gegen die Sitzverteilung im hessischen Landtag | |
zurückgewiesen. | |
Die AfD hatte die Berechnung der Mandatszuteilung nach der Landtagswahl | |
2018 angegriffen. Erst durch eine fehlerhafte Berechnung der | |
Ausgleichsmandate habe sich aus dem knappen schwarz-grünen Vorsprung bei | |
den Zweitstimmen eine Einstimmenmehrheit ergeben, so die AfD. | |
Wäre das Gericht dieser Argumentation gefolgt, hätte die Koalition ihre | |
Mehrheit verloren. Das Gericht erkannte zwar eine „Unregelmäßigkeit“ im | |
Wahlverfahren, sah aber keinen „Wahlfehler“. | |
Bei der Landtagswahl am 28. Oktober 2018 hatte die CDU 40 Direktmandate | |
gewonnen. Wegen der 110 gesetzlichen Mitglieder des Landtags hätten ihr | |
aber bei 27 Prozent der abgegebenen Zweitstimmen lediglich 32 Mandate | |
zugestanden. Auf die Grünen entfielen zunächst bei 19,8 Prozent der Stimmen | |
23 Mandate. Damit ergaben sich [1][für CDU und Grüne zusammen] 55, also | |
genau über die Hälfte der 110 im Gesetz vorgesehenen Mandate – ein Patt | |
zwischen Opposition und Regierungskoalition wäre die Folge gewesen. | |
## Gericht sieht „Unregelmäßigkeiten“ im Wahlsystem | |
Doch die gesetzlichen Regeln sehen vor, dass die Überhangmandate der CDU | |
(8) ausgeglichen werden mussten. Der Landeswahlleiter hatte dafür das | |
Berechnungssystem nach Hare/Niemeyer angewandt. Grüne und SPD bekamen | |
danach jeweils sechs Ausgleichsmandate zugesprochen, die übrigen | |
Oppositionsparteien, AfD, FDP und Linke, zusammen insgesamt 7. Der Landtag | |
wuchs so auf 137 Sitze an, CDU und Grüne verfügen nach dieser Berechnung | |
mit zusammen 69 Sitzen über eine Einstimmenmehrheit im Landtag. | |
In seinem Urteil weist das Gericht die Argumentation der AfD zurück. Zwar | |
sei das angewandte Berechnungsverfahren nicht ausdrücklich im Gesetz | |
verankert. Es widerspreche aber nicht dem Prinzip, dass die Berechnung der | |
Ausgleichsmandate der Stimmenverteilung bei der Landtagswahl am Ende der | |
Sitzverteilung im Landesparlament möglichst nahekommen soll. | |
Zwar hätte der Landeswahlleiter bei der Berechnung auch prüfen müssen, ob | |
ein Landtagszuschnitt mit 138, 139 oder 140 Sitzen das Wahlergebnis besser | |
abgebildet hätte. Dass dies unterblieben sei, nennt das Gericht einen | |
„Fehler im Wahlverfahren“. Doch die RichterInnen holten diese versäumte | |
Berechnung nach und kommen zu dem Ergebnis, dass tatsächlich im Vergleich | |
die festgelegte Sitzverteilung dem Wahlergebnis am nächsten kommt. Der AfD | |
steht danach kein weiteres Ausgleichsmandat zu. | |
Erleichtert reagierten [2][die Regierungsparteien]. Wie schon in der | |
Vergangenheit habe die AfD versucht, in eine Opferrolle zu schlüpfen und | |
die Arbeit der staatlichen Institutionen in ein schlechtes Licht zu rücken, | |
formulierte die CDU. | |
## „Klamauk“, sagen die Grünen | |
Die Grünen kritisierten die Klage der AfD als „Klamauk“. Ziel sei es | |
gewesen, die Integrität von Wahlen und speziell der Landtagswahl 2018 zu | |
erschüttern. Dieser Angriff auf das Wahlverfahren und die Entscheidungen | |
der zuständigen Gremien für die Wahlprüfung sei kläglich gescheitert, so | |
die Grünen. | |
Die FDP appellierte dagegen an die Landtagsmehrheit, mit einer | |
[3][Wahlrechtsreform] die Unklarheiten zu beseitigen und Vorsorge dafür zu | |
treffen, dass das Parlament nicht durch Überhang- und Ausgleichsmandate | |
weiterwächst. Die AfD sieht sich teilweise bestätigt: offenbar sei der | |
Landeswahlleiter „nur durch Zufall“ zum richtigen Ergebnis gekommen, | |
erklärte sie. | |
11 Jan 2021 | |
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## AUTOREN | |
Christoph Schmidt-Lunau | |
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