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# taz.de -- Erhöhung der Rundfunkbeiträge: Nur Sachsen-Anhalt schert aus
> Sollte der Landtag in Magdeburg den neuen Staatsvertrag blockieren,
> bleibt der Fernseher zwar nicht schwarz. Doch für die AfD wäre es ein
> Etappensieg.
Bild: Sitzung der CDU-Fraktion im Magedburger Landtag vor der Abstimmung
Berlin taz | Wenn der Landtag von Sachsen-Anhalt der eigentlich schon
beschlossenen Erhöhung des Rundfunkbeitrags nicht zustimmt, ist das Projekt
fürs Erste vom Tisch. Das Gleiche gilt, wenn in Magdeburg auf Zeit gespielt
wird oder das Ganze noch mal neu aufgerollt wird. Denn auch so wäre der
Termin 1. Januar 2021 nicht mehr zu halten. Doch was passiert dann?
Keine Angst, bei ARD, ZDF und den Dritten geht nicht das Licht aus. Auch
nicht beim Deutschlandfunk, denn auch der wird aus dem Beitrag finanziert.
Zunächst bliebe einfach alles beim Alten. Also beim monatlichen Beitrag von
17,50 Euro. [1][Viel zu wenig], sagen die Anstalten. Denn seit 2009 ist der
Beitrag nicht mehr erhöht worden. Und die zunächst üppigen Mehreinnahmen
sind aufgezehrt. Sie waren seit 2013 aufgelaufen, weil seit der Umstellung
von der Rundfunkgebühr, bei der es aufs Gerät ankam, zum heutigen Beitrag
jedeR zahlungspflichtig ist. Ohne diese Mehreinnahmen müsste der Beitrag
schon heute viel höher liegen – bei weit über 19 Euro.
Bleibt nun der bei den Sendern längst eingepreiste Geldsegen aus, könnten
die öffentlich-rechtlichen Anstalten vor das Bundesverfassungsgericht
ziehen. Das hatten sie schon einmal getan, als 2004 die
Ministerpräsident*innen der Länder die eigentlich vorgesehene Erhöhung
absenkten.
Denn die Höhe des Rundfunkbeitrags bestimmen weder die Politik noch die
Sender, zuständig ist die Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der
Rundfunkanstalten (KEF). Sie prüft alle vier Jahre akribisch den von ARD,
ZDF und Deutschlandfunk angemeldeten Bedarf. Sie rechnet mit spitzem
Bleistift nach und gibt den Ländern dann eine Empfehlung, wie es mit dem
Beitrag weitergehen soll. Das sichert die Staatsferne. Wenn die Politik
nach Gutdünken den Geldhahn auf- oder zudrehen könnte, wäre die
Unabhängigkeit des Rundfunks dahin. Die KEF ist dabei kein braver Pudel der
Anstalten, sondern ein im positiven Sinne kleinkarierter Wachhund. Sie
streicht so schon mal locker 40 Prozent der beantragten Kohle zusammen.
## 2004 klagten die Anstalten erfolgreich
Im Jahr 2004 hatten die Anstalten mit der Klage in Karlsruhe Erfolg. Zwar
dauerte es mit dem Urteil bis 2007. Doch das Bundesverfassungsgericht legte
fest, dass die Länder nicht aus medienpolitischen Gründen von einer
KEF-Empfehlung abweichen dürfen, sondern nur, wenn durch „die Höhe der
Gebühr“ beziehungsweise des Beitrags die Zahlungspflichtigen „unangemessen
belastet werden“. Ob das hier und heute der Fall ist, darf bezweifelt
werden.
Diesmal liegt der Fall auch aus einem anderen Grund anders: Es weichen
nicht 16 Länder gemeinsam von einer KEF-Empfehlung ab. 15 Länder haben
ihr vielmehr schon zugestimmt oder ihre Zustimmung signalisiert. [2][Nur
ein Landtag schert aus] – so ein Fall wäre auch für Karlsruhe Neuland.
Theoretisch könnten die übrigen 15 Länder einen neuen Staatsvertrag in
Sachen Rundfunkbeitrag schließen – ohne Sachsen-Anhalt. Doch das ist wenig
vorstellbar.
Die Sender müssen so oder so sparen. Einschnitte im Programm bedeuten ja
auch per se nicht den Weltuntergang, wenn sie intelligent gemacht sind und
nicht das Kind mit dem Bade ausschütten. Ob es aber klug ist, mitten im
digitalen Umbau und einer durch populistisch-extremistische Umtriebe
nervöser werdenden Medienrepublik den öffentlich-rechtlichen Rundfunk zu
schwächen, steht auf einem anderen Blatt. Kleiner Vorschlag: Bis die Sache
geklärt ist, senden ARD und ZDF für Sachsen-Anhalt einfach in schwarz-weiß.
1 Dec 2020
## LINKS
[1] /Rundfunkbeitrag-ab-2021/!5665345
[2] /Linken-Politikerin-ueber-Rundfunkbeitrag-in-Sachsen-Anhalt/!5731930
## AUTOREN
Steffen Grimberg
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