| # taz.de -- Eilbeschluss zu Mietendeckel: Berliner Mieten dürfen sinken | |
| > Das Bundesverfassungsgericht hat einen Eilantrag gegen die zweite Stufe | |
| > des Mietendeckels abgelehnt. Die Hauptentscheidung kommt aber erst 2021. | |
| Bild: Bei über 300.000 Berliner Mietwohnungen werden Ende November die Mieten … | |
| Karlsruhe taz | Bei über 300.000 Berliner Mietwohnungen werden Ende | |
| November die Mieten gesenkt. Der zweite Teil des Berliner Mietpreisdeckels | |
| [1][kann wie geplant in Kraft treten]. Einen dagegen gerichteten Eilantrag | |
| hat das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) abgelehnt. Der Beschluss der | |
| Karlsruher Richter wurde an diesem Donnerstag veröffentlicht. | |
| In Berlin trat am 23. Februar diesen Jahres der sogenannte Mietendeckel in | |
| Kraft. Damit sind die Mieten für rund 1,5 Millionen Wohnungen in Berlin auf | |
| dem Stand von Juni 2019 eingefroren. Bei Neuvermietungen gelten vom Staat | |
| festgelegte Obergrenzen. Ab dem 23. November müssen überhöhte Mieten sogar | |
| gesenkt werden. | |
| Das Parade-Projekt der rot-rot-grünen Koalition in Berlin ist | |
| verfassungsrechtlich allerdings doppelt umstritten. Zum einen ist fraglich, | |
| ob der Mietendeckel per Landesgesetz eingeführt werde konnte. Zum anderen | |
| monieren Vermieter einen unverhältnismäßigen Eingriff in ihr Eigentum. Beim | |
| Landesverfassungsgericht in Berlin und beim BVerfG in Karlsruhe liegen | |
| mehrere Verfassungsbeschwerden, Richtervorlagen und Normenkontrollanträge | |
| vor. Bisher gab es noch keine Entscheidungen in der Sache. | |
| Mit dem jetzigen Eilverfahren versuchte eine GmbH (Gesellschaft mit | |
| begrenzter Haftung), der ein Mietshaus in Berlin gehört, den Start der | |
| zweiten Phase des Mietendeckels bis zur [2][Entscheidung in der Hauptsache | |
| im Jahr 2021] zu verhindern. Sie beantragte deshalb eine einstweilige | |
| Anordnung des Bundesverfassungsgerichts. Hinter der GmbH stehen zwei | |
| Personen, die die Mieteinnahmen für ihre Altersversorgung eingeplant haben. | |
| Nachteil für Vermieter nicht ausreichend schwer | |
| Die GmbH vermietet 24 Wohnungen mit einem Quadratmeterpreis zwischen 7,45 | |
| Euro und 15 Euro in dem Berliner Haus. Laut Gesetz läge die zulässige | |
| Miethöhe der Wohnungen bei 8,80 Euro pro Quadratmeter. Die GmbH müsste die | |
| Mieten deshalb für 13 der 24 Wohnungen absenken. Dadurch entgingen ihr | |
| monatlich rund 2.000 Euro, was 15 Prozent ihrer Gesamteinnahmen entspräche. | |
| Dies käme einer „Teil-Enteignung“ gleich, kritisiert die GmbH. Die | |
| Mietabsenkung verursache zudem immensen Verwaltungsaufwand – der sich sogar | |
| noch verdoppele, wenn sich das Gesetz später als verfassungswidrig | |
| herausstellt und die Mieten dann wieder angehoben werden dürfen. | |
| Im Rahmen einer „Folgenabwägung“ hat das Bundesverfassungsgericht den | |
| Eilantrag nun abgelehnt. Wenn ein parlamentarisch beschlossenes Gesetz bis | |
| zur Entscheidung in der Hauptsache außer Kraft gesetzt werden soll, gelte | |
| ein besonders strenger Maßstab, dem der Eilantrag nicht gerecht werde. | |
| Der Verlust von 15 Prozent der eingeplanten Mieteinanhmen sei kein | |
| ausreichend schwerer Nachteil, so die Richter, zumal die abgesenkten | |
| Mietanteile ja nachgefordert werden können, falls der Mietendeckel später | |
| für verfassungswidrig erklärt wird. Auch der Verwaltungsaufwand sei nicht | |
| besonders hoch und die Berechnung der zulässigen Miete nicht besonders | |
| schwierig. | |
| Der Eilbeschluss betrifft zunächst nur die konkrete GmbH. Vorsorgleich | |
| weist das BVerfG aber gleich darauf hin, dass nichts anderes gelte, wenn | |
| man alle Vermieter der rund 340.000 betroffenen Berliner Mietwohnungen in | |
| den Blick nimmt. Sollte die Mietabsenkung im Einzelfall die Lebensgrundlage | |
| des Vermieters gefährden, könne sich dieser laut Gesetz eine höhere Miete | |
| genehmigen lassen. | |
| Das Bundesverfassungsgericht hat die inhaltliche Entscheidung über die | |
| Klagen für das zweite Quartal 2020 angekündigt. Das Berliner | |
| Verfassungsgericht hat seine Verfahren bis zur Karlsruher Entscheidung | |
| ausgesetzt. | |
| 29 Oct 2020 | |
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| ## AUTOREN | |
| Christian Rath | |
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