# taz.de -- Mietendeckel wackelt nicht: Karlsruhe kippt Eilantrag | |
> Ein Eilantrag zur Aussetzung der zweiten Stufe des Mietendeckels wurde | |
> vom Bundesverfassungsgericht abgelehnt. | |
Bild: Wohnblocks in Berlin | |
BERLIN afp/taz | Das Bundesverfassungsgericht hat den Eilantrag eines | |
Berliner Vermieters abgelehnt, die zweite Stufe des sogenannten | |
Mietendeckels in der Hauptstadt auszusetzen. Vermietern drohten durch das | |
Inkrafttreten keine schweren Nachteile, erklärte das Gericht am Donnerstag | |
in Karlsruhe. Die zweite Stufe des Mietendeckels soll am 23. November in | |
Kraft treten und sieht die Absenkung vieler Mieten auf gesetzlich | |
festgelegte Sätze vor. | |
Den Eilantrag eingereicht hatte eine Gesellschaft, die 24 Wohnungen in | |
Berlin vermietet. Wenn die zweite Stufe in Kraft tritt, muss sie nach | |
eigenen Angaben in 13 Wohnungen die Miete absenken. Möglicherweise muss sie | |
das im kommenden Jahr wieder rückgängig machen – dann entscheidet das | |
Bundesverfassungsgericht nämlich grundsätzlich über den Mietendeckel. Darum | |
beantragte die Gesellschaft, das Inkrafttreten der zweiten Stufe | |
auszusetzen. | |
Es sei allerdings nicht ersichtlich, dass die wirtschaftlichen Auswirkungen | |
existenzbedrohende Ausmaße annähmen, erklärte das Bundesverfassungsgericht | |
nun. Auch der anzunehmende Verwaltungsaufwand sei kein solch | |
schwerwiegender Nachteil. Sollte das Gericht im kommenden Jahr entscheiden, | |
dass der Mietendeckel verfassungswidrig ist, könne die zu wenig bezahlte | |
Miete einfach rückwirkend eingefordert werden. | |
## Gegen rasante Preisentwicklung auf dem Mietmarkt | |
Sebastian Scheel, Senator für Stadtentwicklung und Wohnen, zeigte sich | |
erfreut darüber, dass das Gericht den Eilantrag nun abgelehnt hat. „Die | |
heutige Gerichtsentscheidung bestärkt uns in der Entscheidung, am | |
eingeschlagenen wohnungspolitischen Kurs dieses Senats festzuhalten und | |
weiterhin entschieden gegen die rasante Preisentwicklung auf dem Berliner | |
Mietenmarkt vorzugehen“, sagte er. „Der endgültigen Entscheidung des | |
Verfassungsgerichts über den Mietendeckel im ersten Halbjahr 2021 blicken | |
wir zuversichtlich entgegen.“ | |
Die erste Stufe des Berliner Mietendeckels war im Februar in Kraft | |
getreten. Mit ihr wurden die Mieten eingefroren. In Karlsruhe sind mehrere | |
Klagen gegen das Gesetz anhängig. Die Frage, ob dem Land Berlin die | |
Gesetzgebungskompetenz für die Regelungen des Mietendeckels zustehe, sei | |
weiter offen und bedürfe „einer näheren Prüfung im Verfahren der | |
Verfassungsbeschwerde“, erklärten die Karlsruher Richter. | |
29 Oct 2020 | |
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