| # taz.de -- Mietendeckel wackelt nicht: Karlsruhe kippt Eilantrag | |
| > Ein Eilantrag zur Aussetzung der zweiten Stufe des Mietendeckels wurde | |
| > vom Bundesverfassungsgericht abgelehnt. | |
| Bild: Wohnblocks in Berlin | |
| Berlin afp/taz | Das Bundesverfassungsgericht hat den Eilantrag eines | |
| Berliner Vermieters abgelehnt, die zweite Stufe des sogenannten | |
| Mietendeckels in der Hauptstadt auszusetzen. Vermietern drohten durch das | |
| Inkrafttreten keine schweren Nachteile, erklärte das Gericht am Donnerstag | |
| in Karlsruhe. Die zweite Stufe des Mietendeckels soll am 23. November in | |
| Kraft treten und sieht die Absenkung vieler Mieten auf gesetzlich | |
| festgelegte Sätze vor. | |
| Den Eilantrag eingereicht hatte eine Gesellschaft, die 24 Wohnungen in | |
| Berlin vermietet. Wenn die zweite Stufe in Kraft tritt, muss sie nach | |
| eigenen Angaben in 13 Wohnungen die Miete absenken. Möglicherweise muss sie | |
| das im kommenden Jahr wieder rückgängig machen – dann entscheidet das | |
| Bundesverfassungsgericht nämlich grundsätzlich über den Mietendeckel. Darum | |
| beantragte die Gesellschaft, das Inkrafttreten der zweiten Stufe | |
| auszusetzen. | |
| Es sei allerdings nicht ersichtlich, dass die wirtschaftlichen Auswirkungen | |
| existenzbedrohende Ausmaße annähmen, erklärte das Bundesverfassungsgericht | |
| nun. Auch der anzunehmende Verwaltungsaufwand sei kein solch | |
| schwerwiegender Nachteil. Sollte das Gericht im kommenden Jahr entscheiden, | |
| dass der Mietendeckel verfassungswidrig ist, könne die zu wenig bezahlte | |
| Miete einfach rückwirkend eingefordert werden. | |
| ## Gegen rasante Preisentwicklung auf dem Mietmarkt | |
| Sebastian Scheel, Senator für Stadtentwicklung und Wohnen, zeigte sich | |
| erfreut darüber, dass das Gericht den Eilantrag nun abgelehnt hat. „Die | |
| heutige Gerichtsentscheidung bestärkt uns in der Entscheidung, am | |
| eingeschlagenen wohnungspolitischen Kurs dieses Senats festzuhalten und | |
| weiterhin entschieden gegen die rasante Preisentwicklung auf dem Berliner | |
| Mietenmarkt vorzugehen“, sagte er. „Der endgültigen Entscheidung des | |
| Verfassungsgerichts über den Mietendeckel im ersten Halbjahr 2021 blicken | |
| wir zuversichtlich entgegen.“ | |
| Die erste Stufe des Berliner Mietendeckels war im Februar in Kraft | |
| getreten. Mit ihr wurden die Mieten eingefroren. In Karlsruhe sind mehrere | |
| Klagen gegen das Gesetz anhängig. Die Frage, ob dem Land Berlin die | |
| Gesetzgebungskompetenz für die Regelungen des Mietendeckels zustehe, sei | |
| weiter offen und bedürfe „einer näheren Prüfung im Verfahren der | |
| Verfassungsbeschwerde“, erklärten die Karlsruher Richter. | |
| 29 Oct 2020 | |
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