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# taz.de -- Eilantrag gegen Mietendeckel: Wackelt der Deckel?
> Karlsruhe verhandelt einen Eilantrag gegen den Mietendeckel. Eine
> Entscheidung sei aber nicht nicht gefallen, heißt es.
Bild: Baustelle Berliner Mietmarkt
Berlin taz | Über die [1][grundsätzliche Zulässigkeit] des
[2][Mietendeckels] wird das Bundesverfassungsgericht im zweiten Quartal des
kommenden Jahres entscheiden. Schon jetzt aber muss es sich um Eilanträge
kümmern, die eine Aussetzung des Gesetzes fordern. Ein erster war im
Februar zurückgewiesen worden, nun liegt dem Gericht ein zweiter Eilantrag
vor: Er richtet sich gegen die Umsetzung der ab 23. November geltenden
Pflicht, überhöhte Mieten abzusenken.
Laut Berliner Morgenpost und Welt hätten die Richter bereits entschieden –
und zwar im Sinne der Klägerin. Damit wäre die zweite Stufe des
Mietendeckels zumindest vorerst gekippt. Auf Anfrage der taz bestätigte das
Bundesverfassungsgericht diese Darstellung jedoch nicht. Stattdessen sagte
ein Sprecher: „Es ist ein Eilantrag anhängig und das Verfahren in
Bearbeitung.“ Eine Veröffentlichung der Entscheidung werde aber zeitnah,
diese oder spätestens nächste Woche erfolgen.
Aus der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung hieß es ebenso: „Wir haben
gehört, es ist noch nichts beschlossen.“ Richtig sei hingegen, dass die
Verwaltung von [3][Stadtentwicklungssenator Sebastian Scheel] (Linke) eine
Stellungnahme abgegeben habe. Dies berichtete auch die neue
Staatssekretärin Wenke Christoph am Dienstag im Senat.
Der Eilantrag richtet sich nicht gegen die Mietabsenkung als solchen,
sondern gegen den Verwaltungsaufwand, der damit einher gehe – vor allem im
Hinblick darauf, dass die Mietabsenkungen mit der Grundsatzentscheidung
über den Mietendeckel schon bald hinfällig sein könnten.
Beim Senat geht man davon aus, dass die Mieten für etwa 340.000 Wohnungen
abgesenkt werden müssen. So viele Mieten sollen die zulässigen Höchstmieten
um mehr als 20 Prozent überschreiten. Allein für 28.00 Wohnungen der
landeseigenen Wohnungsbaugesellschaften werden aktuell
Mietsenkungsschreiben verschickt. Der größte private Vermieter der Stadt,
die Deutsche Wohnen, gibt an, dass etwa 30 Prozent ihrer Wohnungen von der
Absenkung betroffen wären.
28 Oct 2020
## LINKS
[1] /Rechtsstreits-um-Mietendeckel/!5700096/
[2] /Mietendeckel/!t5567229/
[3] /Stadtentwicklungssenator-Scheel/!5702689/
## AUTOREN
Erik Peter
## TAGS
Mietendeckel
Bundesverfassungsgericht
Schwerpunkt Gentrifizierung in Berlin
Mietendeckel
Mietendeckel
Sebastian Scheel
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