Introduction
Introduction Statistics Contact Development Disclaimer Help
# taz.de -- Mietendeckel wackelt nicht: Karlsruhe kippt Eilantrag
> Ein Eilantrag zur Aussetzung der zweiten Stufe des Mietendeckels wurde
> vom Bundesverfassungsgericht abgelehnt.
Bild: Wohnblocks in Berlin
Berlin afp/taz | Das Bundesverfassungsgericht hat den Eilantrag eines
Berliner Vermieters abgelehnt, die zweite Stufe des sogenannten
Mietendeckels in der Hauptstadt auszusetzen. Vermietern drohten durch das
Inkrafttreten keine schweren Nachteile, erklärte das Gericht am Donnerstag
in Karlsruhe. Die zweite Stufe des Mietendeckels soll am 23. November in
Kraft treten und sieht die Absenkung vieler Mieten auf gesetzlich
festgelegte Sätze vor.
Den Eilantrag eingereicht hatte eine Gesellschaft, die 24 Wohnungen in
Berlin vermietet. Wenn die zweite Stufe in Kraft tritt, muss sie nach
eigenen Angaben in 13 Wohnungen die Miete absenken. Möglicherweise muss sie
das im kommenden Jahr wieder rückgängig machen – dann entscheidet das
Bundesverfassungsgericht nämlich grundsätzlich über den Mietendeckel. Darum
beantragte die Gesellschaft, das Inkrafttreten der zweiten Stufe
auszusetzen.
Es sei allerdings nicht ersichtlich, dass die wirtschaftlichen Auswirkungen
existenzbedrohende Ausmaße annähmen, erklärte das Bundesverfassungsgericht
nun. Auch der anzunehmende Verwaltungsaufwand sei kein solch
schwerwiegender Nachteil. Sollte das Gericht im kommenden Jahr entscheiden,
dass der Mietendeckel verfassungswidrig ist, könne die zu wenig bezahlte
Miete einfach rückwirkend eingefordert werden.
## Gegen rasante Preisentwicklung auf dem Mietmarkt
Sebastian Scheel, Senator für Stadtentwicklung und Wohnen, zeigte sich
erfreut darüber, dass das Gericht den Eilantrag nun abgelehnt hat. „Die
heutige Gerichtsentscheidung bestärkt uns in der Entscheidung, am
eingeschlagenen wohnungspolitischen Kurs dieses Senats festzuhalten und
weiterhin entschieden gegen die rasante Preisentwicklung auf dem Berliner
Mietenmarkt vorzugehen“, sagte er. „Der endgültigen Entscheidung des
Verfassungsgerichts über den Mietendeckel im ersten Halbjahr 2021 blicken
wir zuversichtlich entgegen.“
Die erste Stufe des Berliner Mietendeckels war im Februar in Kraft
getreten. Mit ihr wurden die Mieten eingefroren. In Karlsruhe sind mehrere
Klagen gegen das Gesetz anhängig. Die Frage, ob dem Land Berlin die
Gesetzgebungskompetenz für die Regelungen des Mietendeckels zustehe, sei
weiter offen und bedürfe „einer näheren Prüfung im Verfahren der
Verfassungsbeschwerde“, erklärten die Karlsruher Richter.
29 Oct 2020
## TAGS
Mietendeckel
Wohnen
Bundesverfassungsgericht
Sebastian Scheel
Schwerpunkt Gentrifizierung in Berlin
Mietendeckel
Mietendeckel
Sozialdemokratie
## ARTIKEL ZUM THEMA
Berlins Bausenator über Mietendeckel: „Dieser Markt gehört reguliert“
Sebastian Scheel zieht eine positive Bilanz des Deckels: Die meisten
Vermieter halten sich dran, die Mieten sinken. Ein Problem sind
Schattenmieten.
Immobilienmarkt in Berlin: Von wegen „kleine Leute“
Viele Berliner Immobilien gehören Finanzmarktprofis. Wer das Grundrecht auf
Wohnen will, muss die Eigentumsverhältnisse kennen.
Eilantrag gegen Mietendeckel: Wackelt der Deckel?
Karlsruhe verhandelt einen Eilantrag gegen den Mietendeckel. Eine
Entscheidung sei aber nicht nicht gefallen, heißt es.
Berliner Mietendeckel: Urteil bis Mitte 2021 angekündigt
Das Bundesverfassungsgericht will bis Juni über die Zulässigkeit des
Mietendeckels entscheiden. Das Urteil dürfte damit den Wahlkampf
beeinflussen.
Berlins SPD-Führung Giffey und Saleh: Zurück zur CDU light
Das Führungsduo der Berliner SPD verabschiedet sich von Positionen wie dem
Mietendeckel. Als wirtschaftsnahe Partei aber hat die SPD keine Chance.
You are viewing proxied material from taz.de. The copyright of proxied material belongs to its original authors. Any comments or complaints in relation to proxied material should be directed to the original authors of the content concerned. Please see the disclaimer for more details.