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# taz.de -- Neue Klage gegen Rigaer 94: Unbefugten Zutritt verboten
> Die angeblichen Eigentümer versuchen erneut gegen die Bewohner des Hauses
> Rigaer 94 vorzugehen. Polizei und Senat wollen ihnen nicht mehr helfen.
Bild: Polizist im Eingang der Rigaer Straße 94: Er darf rein, Anwalt und Hausv…
Berlin taz | Der Senat hat sich erstmals zu den [1][Polizeieinsätzen in der
Rigaer Straße 94] Mitte Juli geäußert. Aus der Beantwortung einer kleinen
Anfrage des Linken-Abgeordneten Niklas Schrader geht nicht hervor, dass die
Polizei neue Erkenntnisse über die wahre Eigentümerin des Hauses hinter der
Lafone Investments Limited, die ordnungsgemäße Führung der Briefkastenfirma
oder die Legitimierung der Hausverwaltung habe.
Demnach verfüge der Senat lediglich über den Grundbucheintrag, der die
Lafone als Eigentümerin des Hauses ausweist, und verweist darauf, dass der
„Polizei Berlin eine entsprechende Hausverwaltervollmacht vorgelegt“ wurde.
Vergleichbare Dokumente waren jedoch in Entscheidungen des [2][Landgerichts
in der Vergangenheit nicht als ausreichende Legitimation] anerkannt worden.
Laut Senat sei der Hausverwalter durch die Polizei telefonisch „über die
durch den Einsatz verursachten Beschädigungen“ informiert worden und habe
zwei Wohnungen betreten. Laut Schrader habe die Polizei „mit einer nicht
eindeutig legitimierten Hausverwaltung kooperiert und sich damit über die
Rechtsprechung des Landgerichts Berlin hinweggesetzt“. Eine Begründung für
das Vorgehen sind Senat und Polizei weiterhin schuldig geblieben.
Aus der Antwort geht hervor, dass die Polizei zusätzlich zu den zwei
Wohnungen, für die Durchsuchungsbeschlüsse vorlagen, aufgrund eines
Angriffs eine weitere Wohnung durchsuchte. Gerüchte, dass die Polizei, etwa
durch eine interne Weisung, an der Ad-hoc-Verfolgung von Straftaten in
linken Hausprojekten gehindert sei, sieht Schrader damit widerlegt. Er
sagt: „So viel zum Vorwurf, die Polizei darf nicht rein bei Gefahr im
Verzug.“
## Neue Klage
Die Eigentümerseite, vertreten durch Anwalt Markus Bernau, hat wenige Tage
nach dem Einsatz ein Eilverfahren vor dem Amtsgericht gegen alle im Haus
gemeldeten Personen auf Herausgabe des Eigentums angestrengt, da Bernau
und der Verwalter am 9. und 10. Juni durch ihre Anwesenheit bereits im
Besitz des Hauses gewesen seien. Der Antrag wurde laut dem Anwalt der
Hausbewohner*innen, Lukas Theune, abgelehnt.
Dagegen legte Bernau eine Beschwerde beim Landgericht ein. Darin
argumentierte er mit dem Mangel an Unterstützung durch die Polizei, die
zuletzt angekündigt hatte, die angeblichen Eigentümervertreter, also ihn
und den Verwalter, künftig [3][nicht mehr ins Haus zu begleiten]. Nach
einer Stellungnahme von Theune teilte das Landgericht Bernau mit, dass
weiterhin begründete Zweifel an Bernaus Prozessbevollmächtigung bestünden.
5 Aug 2020
## LINKS
[1] /Raeumungen-in-der-Rigaer-Strasse-in-Berlin/!5694524&s=Rigaer/
[2] /Polizeieinsatz-in-der-Rigaer-Strasse-94/!5700850&s=rigaer/
[3] /Polizeistrategie-in-der-Rigaer-94/!5695515&s=rigaer/
## AUTOREN
Erik Peter
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