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# taz.de -- Ferngesteuerte Waffen für die Bundeswehr: Empfehlung: Kampfdrohnen
> Das Verteidigungsministerium schlägt vor, bewaffnete Drohnen für die
> Bundesewehr zu kaufen. Deren Einsatz soll aber an strenge Regeln geknüpft
> werden.
Bild: Ein Soldat zeigt während einer Lehrübung die Aufklärungsdrohne „Alad…
Berlin afp/epd | Das Bundesverteidigungsministerium hat die Anschaffung
[1][bewaffneter Drohnen für die Bundeswehr] empfohlen. „Bewaffnete Drohnen
erhöhen nicht nur die Sicherheit und Reaktionsfähigkeit unserer eigenen
Kräfte und die unserer Partner im Einsatz, sie können auch signifikant zum
Schutz der Zivilbevölkerung und ziviler Einrichtungen vor Ort beitragen“,
heißt es in einem am Montag veröffentlichten Bericht des Ministeriums an
den Bundestag. Daher sprächen sich das Ministerium und die Bundeswehr für
die Beschaffung solcher Drohnen aus.
Voraussetzung für einen Einsatz von Kampfdrohnen sei die „vorherige
konstitutive Zustimmung des Deutschen Bundestages“, heißt es in dem
Bericht. Erfolgen dürfe der Einsatz nur nach strengen Regeln, die
insbesondere den Schutz von Zivilisten gewährleisten sollen. Dafür
formulierte das Ministerium in dem Bericht an den Bundestag eine Liste von
Grundsätzen mit 15 Punkten.
In dem Bericht fasst das Ministerium die Ergebnisse einer mehrwöchigen
gesellschaftlichen Debatte zusammen, in deren Verlauf es Parteien,
Parlamentarier, Vertreter der Zivilgesellschaft, Wissenschaftler und
Soldaten angehört hatte.
Im Koalitionsvertrag hatten Union und SPD vereinbart, dass der Bundestag
über einen solchen Schritt erst nach „ausführlicher völkerrechtlicher,
verfassungsrechtlicher und ethischer Würdigung“ entscheidet. Deshalb hatte
das Verteidigungsministerium im Mai [2][die Debatte] gestartet. Diskutiert
wurde etwa im Verteidigungsministerium sowie bei einem Onlineseminar der
Universität Regensburg.
## Zivile Opfer auf ein „Mindestmaß“ beschränken
Das Ministerium will den Einsatz bewaffneter Drohnen nun an bestimmte
Grundsätze knüpfen. Solche Einsätze seien „zu unterlassen, wenn zu erwarten
ist, dass diese zu Verlusten an Menschenleben unter der Zivilbevölkerung,
der Verwundung von Zivilpersonen, der Beschädigung ziviler Objekte oder zu
mehreren derartigen Folgen zusammenführen, die in keinem Verhältnis zum
erwarteten konkreten und unmittelbaren militärischen Vorteil stehen“, heißt
es in dem Bericht für den Bundestag.
Schäden für die Zivilbevölkerung und für zivile Objekte müssten „in jedem
Fall auf ein Mindestmaß beschränkt werden“, schreibt das Ministerium
weiter. Verstöße gegen Einsatzregeln würden disziplinarrechtlich verfolgt.
Bestehe beim Drohneneinsatz der Anfangsverdacht einer Straftat, müsse die
Angelegenheit an die Staatsanwaltschaft abgegeben werden.
Der Einsatz von Kampfdrohnen müsse von einem militärischen
Entscheidungsträger „unter Hinzuziehung eines Rechtsberaters“ genehmigt
werden – außer in Fällen von Selbstverteidigung, schreibt das Ministerium:
„Es gilt der Grundsatz, je wahrscheinlicher zivile Kollateralschäden sind,
desto höher die Entscheidungsebene.“ Nach jedem Einsatz müssten
„grundsätzlich unverzüglich Schaden und Wirkung“ dokumentiert werden.
Bislang setzt die Bundeswehr lediglich unbewaffnete Drohnen zur Aufklärung
ein. Bewaffnete Drohnen zum Kampfeinsatz besitzt sie nicht. Solche Drohnen
sind politisch umstritten, sie gelten auch als mögliches Konfliktthema in
der großen Koalition. Verteidigungsministerin Annegret Kramp-Karrenbauer
(CDU) hatte sich im Dezember bei einem Besuch in Afghanistan für deren
Beschaffung ausgesprochen.
Im Verlauf der Anhörungen hatte sich auch die Bundeswehrführung für den
Einsatz ausgesprochen. Der Generalinspekteur der Bundeswehr, Eberhard Zorn,
hatte in einer Diskussionsveranstaltung im Mai die Befürchtung
zurückgewiesen, dass der Einsatz von Kampfdrohnen unkalkulierbare Risiken
mit sich bringe. Er betonte, dass die Bundeswehr bewaffnete Drohnen –
anders als etwa die USA – niemals zur gezielten Tötung von Menschen
einsetzen würde; dafür gäbe es in Deutschland keine rechtliche Grundlage.
6 Jul 2020
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