# taz.de -- Ferngesteuerte Waffen für die Bundeswehr: Empfehlung: Kampfdrohnen | |
> Das Verteidigungsministerium schlägt vor, bewaffnete Drohnen für die | |
> Bundesewehr zu kaufen. Deren Einsatz soll aber an strenge Regeln geknüpft | |
> werden. | |
Bild: Ein Soldat zeigt während einer Lehrübung die Aufklärungsdrohne „Alad… | |
BERLIN afp/epd | Das Bundesverteidigungsministerium hat die Anschaffung | |
[1][bewaffneter Drohnen für die Bundeswehr] empfohlen. „Bewaffnete Drohnen | |
erhöhen nicht nur die Sicherheit und Reaktionsfähigkeit unserer eigenen | |
Kräfte und die unserer Partner im Einsatz, sie können auch signifikant zum | |
Schutz der Zivilbevölkerung und ziviler Einrichtungen vor Ort beitragen“, | |
heißt es in einem am Montag veröffentlichten Bericht des Ministeriums an | |
den Bundestag. Daher sprächen sich das Ministerium und die Bundeswehr für | |
die Beschaffung solcher Drohnen aus. | |
Voraussetzung für einen Einsatz von Kampfdrohnen sei die „vorherige | |
konstitutive Zustimmung des Deutschen Bundestages“, heißt es in dem | |
Bericht. Erfolgen dürfe der Einsatz nur nach strengen Regeln, die | |
insbesondere den Schutz von Zivilisten gewährleisten sollen. Dafür | |
formulierte das Ministerium in dem Bericht an den Bundestag eine Liste von | |
Grundsätzen mit 15 Punkten. | |
In dem Bericht fasst das Ministerium die Ergebnisse einer mehrwöchigen | |
gesellschaftlichen Debatte zusammen, in deren Verlauf es Parteien, | |
Parlamentarier, Vertreter der Zivilgesellschaft, Wissenschaftler und | |
Soldaten angehört hatte. | |
Im Koalitionsvertrag hatten Union und SPD vereinbart, dass der Bundestag | |
über einen solchen Schritt erst nach „ausführlicher völkerrechtlicher, | |
verfassungsrechtlicher und ethischer Würdigung“ entscheidet. Deshalb hatte | |
das Verteidigungsministerium im Mai [2][die Debatte] gestartet. Diskutiert | |
wurde etwa im Verteidigungsministerium sowie bei einem Onlineseminar der | |
Universität Regensburg. | |
## Zivile Opfer auf ein „Mindestmaß“ beschränken | |
Das Ministerium will den Einsatz bewaffneter Drohnen nun an bestimmte | |
Grundsätze knüpfen. Solche Einsätze seien „zu unterlassen, wenn zu erwarten | |
ist, dass diese zu Verlusten an Menschenleben unter der Zivilbevölkerung, | |
der Verwundung von Zivilpersonen, der Beschädigung ziviler Objekte oder zu | |
mehreren derartigen Folgen zusammenführen, die in keinem Verhältnis zum | |
erwarteten konkreten und unmittelbaren militärischen Vorteil stehen“, heißt | |
es in dem Bericht für den Bundestag. | |
Schäden für die Zivilbevölkerung und für zivile Objekte müssten „in jedem | |
Fall auf ein Mindestmaß beschränkt werden“, schreibt das Ministerium | |
weiter. Verstöße gegen Einsatzregeln würden disziplinarrechtlich verfolgt. | |
Bestehe beim Drohneneinsatz der Anfangsverdacht einer Straftat, müsse die | |
Angelegenheit an die Staatsanwaltschaft abgegeben werden. | |
Der Einsatz von Kampfdrohnen müsse von einem militärischen | |
Entscheidungsträger „unter Hinzuziehung eines Rechtsberaters“ genehmigt | |
werden – außer in Fällen von Selbstverteidigung, schreibt das Ministerium: | |
„Es gilt der Grundsatz, je wahrscheinlicher zivile Kollateralschäden sind, | |
desto höher die Entscheidungsebene.“ Nach jedem Einsatz müssten | |
„grundsätzlich unverzüglich Schaden und Wirkung“ dokumentiert werden. | |
Bislang setzt die Bundeswehr lediglich unbewaffnete Drohnen zur Aufklärung | |
ein. Bewaffnete Drohnen zum Kampfeinsatz besitzt sie nicht. Solche Drohnen | |
sind politisch umstritten, sie gelten auch als mögliches Konfliktthema in | |
der großen Koalition. Verteidigungsministerin Annegret Kramp-Karrenbauer | |
(CDU) hatte sich im Dezember bei einem Besuch in Afghanistan für deren | |
Beschaffung ausgesprochen. | |
Im Verlauf der Anhörungen hatte sich auch die Bundeswehrführung für den | |
Einsatz ausgesprochen. Der Generalinspekteur der Bundeswehr, Eberhard Zorn, | |
hatte in einer Diskussionsveranstaltung im Mai die Befürchtung | |
zurückgewiesen, dass der Einsatz von Kampfdrohnen unkalkulierbare Risiken | |
mit sich bringe. Er betonte, dass die Bundeswehr bewaffnete Drohnen – | |
anders als etwa die USA – niemals zur gezielten Tötung von Menschen | |
einsetzen würde; dafür gäbe es in Deutschland keine rechtliche Grundlage. | |
6 Jul 2020 | |
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