| # taz.de -- Verteidigung taz-Kolumne: Wieso soll das verboten sein? | |
| > taz-Anwalt Johannes Eisenberg vertritt die taz-Kolumnist*in Hengameh | |
| > Yaghoobifarah. Hier schätzt er Horst Seehofers Anzeigeankündigung ein. | |
| Bild: Wie steht Horst Seehofer nochmal zur Pressefreiheit? | |
| Berlin taz | Bundesinnenminister Seehofer hat ein gestörtes Verhältnis zu | |
| Persönlichkeits- und Grundrechten: In Bremen hat er in grober Weise die | |
| Rechte der früheren Leiterin der Ortstelle des BAMF [1][verletzt und diese | |
| verleumden lassen]. Er weiß noch nicht einmal, was er über die AfD [2][auf | |
| der Webseite seines Ministeriums] veröffentlichen darf. | |
| Aber er weiß, und tut dies lautsprecherisch kund, dass sich die | |
| taz-Autor*in Yaghoobifarah strafbar gemacht hat [3][mit dem Artikel „All | |
| cops are berufsunfähig“]. Der Mann ist Verfassungsminister, er kennt die | |
| Verfassung nicht und missachtet das Grundrecht auf | |
| Meinungsäußerungsfreiheit. | |
| Das Bundesverfassungsgericht hat in einer Vielzahl von Entscheidungen, | |
| zuletzt am 19. Juni 2020, auf die erforderlichen Abwägungsprozesse bei der | |
| strafrechtlichen Sanktion von Meinungsäußerungen hingewiesen. (Ein Anwalt | |
| wurde durch die Instanzgerichte verurteilt, weil er über einen | |
| Behördenvertreter im Kampf um das Recht geschrieben hatte, dessen Verhalten | |
| „sehen wir mittlerweile nur noch als offenbar persönlich bösartig, | |
| hinterhältig, amtsmissbräuchlich und insgesamt asozial uns gegenüber an“.) | |
| Das BVerfG hat die Verurteilung aufgehoben – 1 BvR 362/18. Ebenso wurde ein | |
| Steuerpflichtiger verurteilt, weil er den massiv verfassungswidrige | |
| Haushalte aufstellenden heutigen SPD-Vorsitzenden als „rote Null“ | |
| bezeichnet hatte. Auch das wurde aufgehoben – 1 BvR 1094/19. | |
| Seit der grundstürzenden Entscheidung „Soldaten sind Mörder“ des | |
| Bundesverfassungsgerichts vom 10. Oktober 1995 – 1 BvR 1476/91 wissen wir, | |
| dass „sich bei herabsetzenden Äußerungen unter einer Sammelbezeichnung die | |
| Grenze zwischen einem Angriff auf die persönliche Ehre, die Art. 2 Abs. 1 | |
| in Verbindung mit Art. 1 Abs. 1 GG (ge)schützt (ist) und die nach Art. 5 | |
| Abs. 2 GG Beschränkungen der Meinungsfreiheit rechtfertigt, und einer | |
| Kritik an sozialen Phänomenen, staatlichen oder gesellschaftlichen | |
| Einrichtungen oder sozialen Rollen und Rollenerwartungen, für die Art. 5 | |
| Abs. 1 Satz 1 GG gerade einen Freiraum gewährleisten will, nicht scharf | |
| ziehen“ (lässt) und dass „einer Bestrafung wegen derartiger Äußerungen �… | |
| deswegen stets die Gefahr überschießender Beschränkungen der | |
| Meinungsfreiheit inne(wohnt)“. | |
| ## Entscheidend ist der Kontext | |
| Verschiedene ausländische Rechtsordnungen, namentlich des angelsächsischen | |
| Rechtskreises, kennen daher die Sammelbeleidigung gar nicht und bestrafen | |
| nur die ausdrücklich oder erkennbar auf Einzelne bezogene Ehrverletzung | |
| (vgl. etwa Robertson/Nicol, Media Law, 3. Aufl. 1992, S. 57). Das BVerfG | |
| weist zudem darauf hin, dass man eine Äußerung nie des Kontextes entkleiden | |
| darf. | |
| Der entscheidende Satz der Autor*in, also der Kontext lautet in Rekurs auf | |
| die Ereignisse in den USA und den dort stattfindenden Morden durch | |
| Polizeibeamte: „Ich hingegen frage mich: Wenn die Polizei abgeschafft wird, | |
| der Kapitalismus jedoch nicht, in welche Branchen kann man Ex-Cops dann | |
| überhaupt noch reinlassen? Schließlich ist der Anteil an autoritären | |
| Persönlichkeiten und solchen mit Fascho-Mindset in dieser Berufsgruppe | |
| überdurchschnittlich hoch. Oder haben Sie schon mal von einem | |
| Terrornetzwerk in der Backshop-Community gehört? Ich nämlich auch nicht.“ | |
| Die Autor*in deliberiert, was geschieht, wenn man die Polizei zum Schutze | |
| der Bevölkerung auflöst, [4][wie in Minneapolis gefordert], und kommt zu | |
| dem Ergebnis, dass allein auf einer Müllhalde keine Macht mehr von den | |
| autoritären Persönlichkeiten und solchen mit Fascho-Mindset ausgeübt werden | |
| kann. Das ist ein Bild, das zweierlei beinhaltet. | |
| 1. In den Augen von Seehofer und Konsorten scheinen Müllwerker eine Art | |
| Abschaum zu sein, die jede berufliche Zuordnung von Nichtmüllwerkern zu | |
| dieser Personengruppe zu einem Beleidigungstatbestand macht. Was für ein | |
| Verfassungsminister! Wir wünschen uns, dass die deutschen Müllwerker diese | |
| Haltung des Ministers Seehofer nachhaltig zur Kenntnis nehmen und sich | |
| zukünftig dessen erinnern. Es gibt vermutlich mehr wahlberechtigte | |
| Müllwerker als Polizeibeamte. 2. Es hilft nichts, Behörden aufzulösen, wenn | |
| nicht die Träger der autoritären Strukturen von anderweitiger Machtausübung | |
| ferngehalten werden. | |
| ## Aus Perspektive des Strafverteidigers | |
| Den Schreihälsen aus der CSU will ich einmal mitteilen, was ich von der | |
| deutschen Polizei als langjährig tätiger Strafverteidiger halte: Es gibt | |
| stetig Mandatsanfragen von Bürgern, die zum falschen Zeitpunkt am falschen | |
| Ort auf Polizeibeamte getroffen sind: Sie sind – aus welchen Gründen auch | |
| immer, häufig, weil die „Autorität“ der Polizisten durch aufsässiges, ab… | |
| nicht beleidigendes oder gewalttätiges Verhalten der späteren Opfer | |
| herausgefordert ist – anlasslos oder unverhältnismäßig Opfer von | |
| Polizeigewalt geworden. Weil Körperverletzung im Amt ein ernstes Delikt | |
| ist, hat es damit sein Bewenden nicht. | |
| Die uniformierten Schläger generieren durch abgesprochene und verlogene | |
| Aussagen einen rechtfertigenden Anlass für die Misshandlung, nämlich eine | |
| Widerstandshandlung des Opfers. Die Justiz verfolgt die Opfer, sie haben | |
| ihre liebe Not, das Lügen- und Aussagekomplott zu decouvrieren. Gelingt es, | |
| wird es zum bedauerlichen Einzelfall verniedlicht. | |
| In den zahllosen Fällen, in denen es nicht gelingt, etwa weil Richter eine | |
| Art Fraternisierung mit ihren „Beamtenbrüdern“, den Polizeibeamten | |
| praktizieren, bleiben die Zusammengeschlagenen ratlos und mit | |
| Kriminalstrafe zurück. Die Seehofers und sonstigen Minister (aller | |
| Parteien, wie wir [5][jetzt in Stuttgart] erleben) hingegen nehmen die auf | |
| der Grundlage falscher Polizeiangaben entstandenen Statistiken über Gewalt | |
| gegen Polizeibeamte für bare Münze und als Rechtfertigung, politische | |
| Forderungen nach höheren Strafandrohungen durchzusetzen. | |
| Kommen wir auf unseren Fall zurück: Die Autor*in entwickelt einen | |
| satirisch geformten (nicht einmal in Minneapolis wird eine Polizei | |
| ersatzlos aufgelöst werden) Gedanken auf der Grundlage der These: Auflösung | |
| von Polizeien, weil bei diesen die Anzahl der autoritären Persönlichkeiten | |
| und solchen mit Fascho-Mindset überdurchschnittlich hoch ist, ohne dass das | |
| Erwerbserfordernis der – dann – früheren Mitarbeiter der Polizeibehörden | |
| beseitigt wird, und stellt sich die Frage, ob dieser Personenkreis sodann | |
| als Lehrer etc. eingesetzt werden sollte, und verwirft diese Möglichkeit. | |
| Wieso soll das verboten sein? | |
| 22 Jun 2020 | |
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| Johannes Eisenberg | |
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