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# taz.de -- „Corona-Party“ des Hamburger Innensenators: Neue Spielregel fü…
> Nach einem taz-Hinweis zum Stehempfang von Andy Grote ergänzt die
> Senatskanzlei ihre Corona-Handreichung. Linke und CDU fordern seinen
> Rücktritt.
Bild: Für ihn wird's ganz schön heiß: Hamburgs Innensenator Andy Grote (SPD)
Hamburg taz | Der Senat hat seine FAQs zur Coronaverordnung um einen
Hinweis ergänzt, der das Verhalten von Innensenator Andy Grote (SPD)
juristisch ins rechte Licht rücken soll. Zuvor hatte die taz berichtet,
dass Grote laut der Handreichung des Senats zur Coronaverordnung eindeutig
gegen die Verordnung verstoßen hat, als er anlässlich seiner Wiederwahl als
Senator 30 Leute in eine Bar in der Hafencity einlud.
Der Linken-Abgeordnete Deniz Celik griff das auf und forderte Grotes
Rücktritt: „Die Handreichung des Senats ist eindeutig und lässt keinen
Zweifel daran, dass der Innensenator klar gegen die Coronaregeln verstoßen
hat“, stellte Celik fest.
Grote hatte sich bei seiner Befragung am Donnerstagabend im Innenausschuss
der Bürgerschaft darauf zurückgezogen, rechtlich sei das Treffen nicht zu
beanstanden gewesen. Er habe vorab den Spielraum hierfür ausgelotet.
Allerdings sei es politisch und moralisch falsch gewesen.
Nun hatte allerdings der Senat in seinem [1][Corona-Internetportal] unter
der Rubrik „Häufg gestellte Fragen“ (FAQ) klargestellt, dass bei Treffen im
öffentlichen Raum maximal zehn Leute aus maximal zwei Haushalten
zusammenkommen dürfen. Weiter hieß es: „Die Kontaktbeschränkung gilt auch
für die Gastronomie.“
## FAQ nachträglich ergänzt
Für Celik ist der Fall klar: „Andy Grote hat entweder im Innenausschuss
wissentlich die Unwahrheit gesagt und die Hamburger Bevölkerung hinters
Licht geführt oder er kennt seine eigenen Coronaregeln nicht und hat sich
somit für das Amt disqualifiziert.“ Eine Regelungslücke habe zu keinem
Zeitpunkt bestanden.
Um deutlich zu machen, dass dem Senator doch ein Türchen offen gestanden
habe, hat die Senatskanzlei den Hinweis auf die Gastronomie nun ergänzt um
die Formulierung, „wenn der Mindestabstand nicht eingehalten werden kann
oder keine geeigneten Trennwände vorhanden sind“.
Bei der Handreichung im Internet handele es sich um einen redaktionellen
Artikel zur Erläuterung der Coronaverordnung, teilte Senatssprecher Marcel
Schweitzer mit. Er werde laufend aktualisiert, inhaltlich, wenn sich die
Rechtsverordnung ändere und sprachlich, wenn sich durch das Feedback des
Publikums herausstelle, dass Formulierungen zu Unklarheiten führten. Das
ist jetzt offenbar geschehen. „Maßgeblich ist die Rechtsverordnung“, sagt
Schweitzer.
Doch auch die Lektüre der Paragrafen eins, zwei und 22 der
[2][Coronaverordnung] legt nicht den Eindruck nahe, dass Schweitzers
Redakteure schlecht gearbeitet hätten. Demnach dürfen sich höchstens zehn
Leute treffen. Veranstaltungen sind untersagt. In Gaststätten müssen solche
Gruppen 1,50 Meter Abstand voneinander halten. Wie der Ringelpiez des
Senators, bei dem die Leute von Tisch zu Tisch wechselten, damit vereinbar
gewesen sein soll, kann wohl nur ein Jurist wie der Rechtsanwalt Grote
sagen.
## CDU sieht Täuschung
Für den CDU-Abgeordneten Dennis Gladiator ist es die Ergänzung der
Handreichung mit dem Hinweis auf Paragraf 22, die Grotes Rücktritt fällig
macht. Der Senator habe die Hamburger seit einer Woche getäuscht.
Bürgermeister Peter Tschentscher (SPD) habe das nicht nur akzeptiert,
sondern schrecke „nicht einmal davor zurück, die Regeln nachträglich so
anzupassen, dass sie Grotes Verstoß legitimieren sollen“.
30 Jun 2020
## LINKS
[1] https://www.hamburg.de/coronavirus/13757524/das-ist-erlaubt/
[2] https://www.hamburg.de/verordnung/#marker22
## AUTOREN
Gernot Knödler
## TAGS
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